Seearbeitsrecht in Estland
Seearbeitsrecht in Estland – Arbeitsverhältnisse, Schutz der Seeleute und Maritime Labour Convention
1. Einleitung
Das Seearbeitsrecht nimmt im estnischen Recht eine besondere Stellung ein. Aufgrund der Lage Estlands an der Ostsee und der Bedeutung der Handelsschifffahrt bestehen besondere gesetzliche Regelungen für die Beschäftigung von Seeleuten und anderen Besatzungsmitgliedern.
Der zentrale nationale Rechtsrahmen ist der Seafarers Employment Act, der unter anderem Beschäftigungsverhältnisse an Bord, Arbeitsverträge von Seeleuten, die Vermittlung von Seeleuten, staatliche Aufsicht sowie die Verantwortlichkeiten von Reedereien und Schiffsbetreibern regelt. Ergänzend gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere der estnische Employment Contracts Act.
Darüber hinaus ist Estland an die Maritime Labour Convention (MLC, 2006) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gebunden. Die MLC ist in Estland seit dem 5. Mai 2017 in Kraft.
cosmos legal Cabinet juridique kann Reedereien, Schiffseigentümer, Seeleute und maritime Unternehmen bei arbeitsrechtlichen Fragen in Estland und bei grenzüberschreitenden Sachverhalten unterstützen.
2. Gesetzliche Grundlagen des Seearbeitsrechts
Das estnische Seearbeitsrecht basiert auf mehreren Rechtsquellen. Zu den wichtigsten gehören:
- der Seafarers Employment Act,
- der Employment Contracts Act,
- der Maritime Safety Act,
- die Maritime Labour Convention (MLC, 2006),
- die einschlägigen EU-Vorschriften,
- gegebenenfalls Tarifverträge und individuelle Arbeitsverträge.
Die estnische Transport Administration führt den Seafarers Employment Act ausdrücklich als Bestandteil der nationalen maritimen Gesetzgebung auf.
Der Seafarers Employment Act bestimmt außerdem, dass die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften auf die Arbeitsverhältnisse von Besatzungsmitgliedern Anwendung finden, soweit die besonderen Vorschriften des Seearbeitsrechts nichts anderes vorsehen.
3. Anwendungsbereich des Seafarers Employment Act
Der Seafarers Employment Act gilt insbesondere für die Beschäftigung auf Schiffen, die im estnischen Schiffsregister oder im Register der Bareboat-Charterschiffe eingetragen sind.
Das Gesetz enthält außerdem besondere Regelungen für bestimmte Fischereifahrzeuge und für bestimmte Formen der Beschäftigung über Zeitarbeitsunternehmen.
Eine wichtige Folge ist, dass die rechtliche Einordnung einer Person als Besatzungsmitglied erhebliche Bedeutung hat. Das Gesetz definiert Crew Members grundsätzlich als natürliche Personen, die an Bord eines Schiffes arbeiten und das Schiff betreiben oder Passagiere im Rahmen ihrer Aufgaben betreuen.
4. Arbeitsvertrag eines Seemanns
Das estnische Recht sieht für Besatzungsmitglieder einen besonderen Seafarer’s Employment Contract vor.
Dabei handelt es sich um einen Arbeitsvertrag, aufgrund dessen eine natürliche Person für einen Betreiber unter dessen Leitung und Kontrolle arbeitet und hierfür eine Vergütung erhält. Besatzungsmitglieder müssen einen entsprechenden Arbeitsvertrag abschließen und in die Besatzungsliste aufgenommen werden.
Der Arbeitsvertrag sollte insbesondere klare Angaben über:
- Arbeitgeber beziehungsweise Betreiber,
- Tätigkeit und Position,
- Vergütung,
- Vertragsdauer,
- Arbeitsort beziehungsweise Schiff,
- Arbeits- und Ruhezeiten,
- Urlaubsregelungen,
- Kündigung,
- Repatriierung
enthalten.
Bei einem auf eine bestimmte Reise beschränkten befristeten Vertrag müssen außerdem besondere Angaben über den Bestimmungshafen und die vorgesehene Ankunft enthalten sein.
5. Befristete Arbeitsverträge
Das estnische Seearbeitsrecht ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen befristete Arbeitsverträge.
Ein befristeter Seearbeitsvertrag kann beispielsweise aufgrund einer bestimmten Reise, mehrerer bestimmter Reisen, eines vorübergehenden erhöhten Arbeitsaufkommens oder einer bestimmten Navigationsperiode abgeschlossen werden. Der Seafarers Employment Act sieht hierfür besondere Voraussetzungen und zeitliche Grenzen vor.
Für Reedereien ist deshalb wichtig, den Grund der Befristung im Vertrag nachvollziehbar zu dokumentieren.
6. Schutz zwingender arbeitsrechtlicher Vorschriften
Ein wichtiger Grundsatz des estnischen Seearbeitsrechts besteht darin, dass vertragliche Vereinbarungen die gesetzlichen Schutzvorschriften grundsätzlich nicht zum Nachteil des Besatzungsmitglieds unterschreiten dürfen.
Der Seafarers Employment Act erklärt Vereinbarungen, die von den gesetzlichen Regelungen zum Nachteil des Crew Members abweichen, grundsätzlich für unwirksam, sofern das Gesetz eine solche Abweichung nicht ausdrücklich zulässt.
Damit soll verhindert werden, dass wirtschaftlich schwächere Arbeitnehmer durch individuelle Vertragsklauseln auf gesetzlich garantierte Schutzrechte verzichten müssen.
7. Arbeits- und Ruhezeiten
Arbeits- und Ruhezeiten gehören zu den wichtigsten Bereichen des Seearbeitsrechts.
Die besonderen Arbeitsbedingungen auf Schiffen machen eine flexible Organisation der Arbeitszeit notwendig. Gleichzeitig bestehen verbindliche Anforderungen an ausreichende Ruhezeiten, da Übermüdung die Sicherheit des Schiffes, der Besatzung und der Passagiere beeinträchtigen kann.
Der Betreiber muss den Besatzungsmitgliedern Informationen über den Arbeitsplan auf See und im Hafen sowie über die Mindestanforderungen an die Ruhezeit zur Verfügung stellen.
Diese Anforderungen stehen zugleich in engem Zusammenhang mit internationalen Standards der MLC und den einschlägigen europäischen Vorgaben.
8. Arbeits- und Lebensbedingungen an Bord
Das estnische Recht legt großen Wert auf angemessene Arbeits- und Lebensbedingungen an Bord.
Der Betreiber muss insbesondere sichere Arbeits- und Lebensbedingungen gewährleisten und Anforderungen des Gesundheitsschutzes beachten. Außerdem müssen Besatzungsmitglieder über die einschlägigen Anforderungen an:
- Brandschutz,
- Arbeitssicherheit,
- Gesundheitsschutz,
- Umweltschutz,
- Organisation der Arbeit
informiert werden.
Diese Pflichten betreffen nicht nur die eigentliche Arbeit, sondern auch die Bedingungen, unter denen Seeleute während ihres Aufenthalts an Bord leben.
9. Persönliche Schutzausrüstung
Aufgrund der besonderen Gefahren des Schiffsbetriebs hat der Arbeitsschutz eine zentrale Bedeutung.
Der Betreiber muss auf eigene Kosten die notwendige Arbeitskleidung, spezielle Schutzkleidung und persönliche Schutzausrüstung bereitstellen, soweit diese für die jeweilige Tätigkeit erforderlich sind.
Besatzungsmitglieder müssen die ihnen zur Verfügung gestellte Schutzausrüstung entsprechend den geltenden Sicherheitsvorschriften verwenden.
10. Pflichten der Besatzungsmitglieder
Auch die Seeleute selbst haben gesetzliche Pflichten.
Dazu gehören unter anderem:
- Befolgung rechtmäßiger Anweisungen,
- Einhaltung der Sicherheitsregeln,
- Teilnahme an Rettungs- und Feuerübungen,
- sorgfältiger Umgang mit dem Schiff und seiner Ausstattung,
- Verwendung vorgeschriebener Schutzkleidung,
- unverzügliche Meldung von Arbeits- oder Sicherheitsproblemen.
Diese Pflichten dienen nicht nur dem Arbeitgeber, sondern vor allem der Sicherheit der gesamten Besatzung und des Schiffsbetriebs.
11. Vergütung
Die Vergütung ist ein zentraler Bestandteil des Seearbeitsvertrages.
Der Arbeitgeber beziehungsweise Betreiber ist verpflichtet, das Besatzungsmitglied für die vereinbarte Arbeit zu bezahlen. Die konkreten Vergütungsbedingungen sollten im Arbeitsvertrag beziehungsweise gegebenenfalls in einem anwendbaren Tarifvertrag eindeutig geregelt werden.
Bei internationalen Beschäftigungsverhältnissen sollte zusätzlich geprüft werden, welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften auf das Einkommen des Seemanns Anwendung finden.
12. Repatriierung
Die Repatriierung eines Seemanns ist ein besonders wichtiger Bestandteil des internationalen Seearbeitsrechts.
Seeleute können sich aufgrund ihrer Tätigkeit über lange Zeiträume außerhalb ihres Heimatstaates befinden. Deshalb bestehen besondere Anforderungen an die Organisation und Finanzierung ihrer Rückkehr in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
Der estnische Seafarers Employment Act verlangt unter anderem, dass Informationen über die Organisation der Repatriierung für die Besatzungsmitglieder verfügbar sind.
Die Repatriierung ist auch ein wesentlicher Bestandteil der Schutzstandards der Maritime Labour Convention.
13. Medizinische Versorgung und Gesundheitsschutz
Die Gesundheit der Besatzungsmitglieder ist eng mit der Sicherheit des Schiffsbetriebs verbunden.
Das estnische Seearbeitsrecht verlangt sichere Arbeits- und Lebensbedingungen und die Einhaltung der Anforderungen des Gesundheitsschutzes.
Darüber hinaus beeinflussen internationale und europäische Regelungen die Anforderungen an medizinische Versorgung, Arbeitsschutz und gesundheitliche Betreuung von Seeleuten.
14. Maritime Labour Convention (MLC 2006)
Die Maritime Labour Convention, 2006 ist eines der wichtigsten internationalen Instrumente zum Schutz von Seeleuten.
Estland ist Vertragsstaat der MLC; das Übereinkommen ist dort seit dem 5. Mai 2017 in Kraft.
Die MLC behandelt unter anderem:
- Mindestanforderungen an die Arbeit von Seeleuten,
- Beschäftigungsbedingungen,
- Unterbringung,
- Verpflegung,
- Gesundheitsschutz,
- medizinische Versorgung,
- Arbeits- und Ruhezeiten,
- soziale Schutzrechte,
- Repatriierung,
- Beschwerdeverfahren.
Das estnische nationale Recht setzt diese internationalen Standards in konkrete gesetzliche und administrative Anforderungen um.
15. Maritime Labour Certificate
Für bestimmte Schiffe besteht eine besondere Zertifizierungspflicht.
Nach dem estnischen Maritime Safety Act müssen Schiffe im estnischen Schiffsregister beziehungsweise im Register der Bareboat-Charterschiffe, die eine Bruttoraumzahl von 500 oder mehr haben und internationale Schifffahrt betreiben, grundsätzlich über ein Maritime Labour Certificate und die dazugehörige Declaration of Maritime Labour Compliance verfügen.
Damit wird bestätigt, dass die Arbeits- und Lebensbedingungen der Besatzung den Anforderungen des estnischen Rechts und der MLC entsprechen.
16. Inspektion der Arbeits- und Lebensbedingungen
Vor der Ausstellung eines entsprechenden Zertifikats werden die Arbeits- und Lebensbedingungen an Bord überprüft.
Die estnische Transport Administration kann entsprechende Inspektionen durchführen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch anerkannte Organisationen mit der Durchführung der entsprechenden Prüfungen und der Ausstellung von Zertifikaten beauftragt werden.
Die Inspektion soll sicherstellen, dass die Arbeits- und Lebensbedingungen der Besatzung mit den Anforderungen der MLC und des estnischen Seearbeitsrechts übereinstimmen.
17. Gültigkeit der Zertifikate
Maritime Labour Certificates und bestimmte Zertifikate für die Fischerei können nach dem estnischen Maritime Safety Act grundsätzlich bis zu fünf Jahre gültig sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Zwischenprüfungen erforderlich. Werden die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten, kann ein Zertifikat unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen widerrufen werden.
Für Reedereien ist deshalb eine kontinuierliche Einhaltung der Anforderungen wichtig und nicht nur die einmalige Vorbereitung auf eine Zertifizierungsprüfung.
18. Beschwerderecht der Seeleute
Das estnische Seearbeitsrecht sieht auch Möglichkeiten zur Beschwerde und Rechtsdurchsetzung vor.
An Bord müssen Informationen über das Verfahren zur Einreichung und Bearbeitung von Beschwerden der Besatzungsmitglieder verfügbar sein. Das interne Beschwerdeverfahren darf außerdem nicht das Recht des Besatzungsmitglieds beschränken, sich an zuständige Behörden, ein Arbeitsstreitkomitee oder ein Gericht zu wenden.
Damit besteht eine mehrstufige Möglichkeit, arbeitsrechtliche Probleme zunächst intern und gegebenenfalls anschließend durch staatliche Stellen klären zu lassen.
19. Staatliche Aufsicht
Die Einhaltung der seearbeitsrechtlichen Vorschriften wird von verschiedenen staatlichen Stellen überwacht.
Die Estonian Transport Administration, die Labour Inspectorate und die Health Board können in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen zusammenarbeiten. Das Gesetz sieht ausdrücklich einen Informationsaustausch zwischen diesen Stellen bei Schiffsinspektionen vor.
Bei grundlegenden Verstößen können Aufsichtsmaßnahmen ergriffen werden. Unter bestimmten Umständen kann sogar die Nutzung bestimmter Räume, Anlagen oder Arbeitsmittel untersagt werden, wenn deren Zustand das Leben oder die Gesundheit von Besatzungsmitgliedern oder Passagieren gefährdet.
20. Besondere Situation von Fischereifahrzeugen
Für Fischereifahrzeuge gelten teilweise besondere Regelungen.
Das estnische Recht berücksichtigt dabei insbesondere die Größe des Schiffes und die Dauer beziehungsweise das Gebiet der Fahrt. Für bestimmte größere Fischereifahrzeuge gelten die Anforderungen des Work in Fishing Convention der ILO. Estland ist diesem Übereinkommen seit dem 16. November 2017 beigetreten.
Damit wird auch für die Fischereiwirtschaft ein internationaler Mindeststandard für Arbeits- und Lebensbedingungen geschaffen.
21. Arbeitsvermittlung von Seeleuten
Der Seafarers Employment Act regelt neben den eigentlichen Arbeitsverhältnissen auch die Vermittlung von Personen für Tätigkeiten an Bord von Schiffen.
Bei der Vermittlung internationaler Seeleute sollten insbesondere die Identität des Arbeitgebers, die Vertragsbedingungen, die Vergütung, die Kosten der Vermittlung und die Verantwortlichkeiten der beteiligten Unternehmen eindeutig geklärt werden.
Für Seeleute ist es besonders wichtig, vor Vertragsabschluss zu wissen, wer tatsächlich Arbeitgeber beziehungsweise Betreiber des Schiffes ist.
22. Internationale Arbeitsverhältnisse
Seearbeitsverhältnisse haben häufig einen internationalen Charakter. Ein Schiff kann beispielsweise in Estland registriert sein, eine ausländische Flagge führen, einem Unternehmen in einem anderen Staat gehören und Seeleute aus mehreren Ländern beschäftigen.
In solchen Fällen können Fragen des:
- anwendbaren Arbeitsrechts,
- Sozialversicherungsrechts,
- Steuerrechts,
- internationalen Privatrechts,
- Gerichtsstands
entstehen.
Die Wahl des anwendbaren Rechts sollte daher nicht allein auf Grundlage des Sitzes des Arbeitgebers vorgenommen werden.
23. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
Streitigkeiten zwischen Seeleuten und Betreibern können beispielsweise entstehen über:
- ausstehende Vergütung,
- Arbeitszeiten,
- Kündigung,
- Vertragslaufzeit,
- Repatriierung,
- Arbeits- und Lebensbedingungen,
- Verletzungen an Bord,
- Sozialleistungen.
Je nach Art des Streits können verschiedene estnische Behörden oder Gerichte zuständig sein. Bei internationalen Arbeitsverhältnissen muss zusätzlich geprüft werden, welches Gericht international zuständig ist und welches Recht auf den Arbeitsvertrag Anwendung findet.
24. Unfall und Verletzung eines Besatzungsmitglieds
Arbeitsunfälle auf Schiffen können sowohl arbeitsrechtliche als auch haftungsrechtliche Folgen haben.
Nach einem Unfall müssen unter anderem die Unfallursache, die Sicherheitsbedingungen, die Verantwortlichkeiten des Betreibers und die bestehenden Versicherungen geprüft werden.
Besonders wichtig sind dabei:
- medizinische Versorgung,
- Dokumentation des Unfalles,
- Meldung an zuständige Stellen,
- mögliche Entschädigungsansprüche,
- Versicherungsleistungen,
- gegebenenfalls gerichtliche Ansprüche.
Eine schnelle rechtliche und medizinische Dokumentation kann bei späteren Streitigkeiten von erheblicher Bedeutung sein.
25. Rolle von cosmos legal Cabinet juridique
Das Seearbeitsrecht verbindet nationales Arbeitsrecht mit speziellen maritimen Vorschriften sowie internationalen Standards.
cosmos legal Cabinet juridique kann Reedereien, Schiffsbetreiber und Seeleute unter anderem bei folgenden Angelegenheiten unterstützen:
- Gestaltung und Prüfung von Seearbeitsverträgen,
- Beratung zu Arbeits- und Ruhezeiten,
- Fragen der Repatriierung,
- Prüfung von Arbeits- und Lebensbedingungen,
- arbeitsrechtliche Streitigkeiten,
- Ansprüche nach Arbeitsunfällen,
- Beratung zu MLC-Anforderungen,
- Unterstützung bei internationalen Arbeitsverhältnissen,
- Prüfung von Beschwerde- und Rechtsbehelfsmöglichkeiten.
Gerade bei internationalen Besatzungen ist eine sorgfältige Prüfung des anwendbaren Rechts besonders wichtig.
26. Fazit
Das estnische Seearbeitsrecht schafft einen besonderen Schutzrahmen für Seeleute und Besatzungsmitglieder. Eine zentrale Rolle spielt der Seafarers Employment Act, der die Beschäftigung an Bord, Arbeitsverträge, Pflichten der Betreiber und Besatzungsmitglieder sowie staatliche Kontrollmechanismen regelt.
Gleichzeitig ist Estland an die Maritime Labour Convention (MLC 2006) gebunden. Für bestimmte Schiffe gelten besondere Zertifizierungs- und Inspektionsanforderungen, insbesondere für Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von mindestens 500, die internationale Schifffahrt betreiben.
Von besonderer Bedeutung sind daher Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeits- und Ruhezeiten, Sicherheit, Gesundheitsschutz, Repatriierung, Beschwerderechte und die Kontrolle der Arbeits- und Lebensbedingungen an Bord.
Für Reedereien und Seeleute empfiehlt es sich, die nationalen estnischen Vorschriften stets zusammen mit den internationalen und europäischen Regelungen zu betrachten. cosmos legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Prüfung und Gestaltung entsprechender Arbeitsverhältnisse sowie bei grenzüberschreitenden seearbeitsrechtlichen Streitigkeiten unterstützend tätig sein.
