Scheidung in Österreich
Scheidung in Österreich: Voraussetzungen, Verfahren und rechtliche Folgen
1. Einleitung
Eine Scheidung beendet nicht nur die Ehe, sondern kann weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Folgen für beide Ehegatten und gegebenenfalls für gemeinsame Kinder haben. In Österreich unterscheidet das Scheidungsrecht insbesondere zwischen der einvernehmlichen Scheidung und der streitigen Scheidung.
Neben der eigentlichen Auflösung der Ehe müssen häufig Fragen des Ehegattenunterhalts, des Kindesunterhalts, der Obsorge, des Kontaktrechts sowie der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse geklärt werden. Auch pensions- und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen sollten berücksichtigt werden.
cosmos legal Cabinet juridique kann Ehegatten insbesondere bei der Vorbereitung eines Scheidungsverfahrens, bei internationalen Familienverhältnissen und bei der rechtlichen Prüfung von Vermögens- und Unterhaltsfragen unterstützend begleiten.
2. Einvernehmliche Scheidung
Die einvernehmliche Scheidung ist in Österreich häufig der einfachere Weg, wenn sich beide Ehegatten über die Beendigung der Ehe und deren wesentliche Folgen einigen können.
Grundsätzlich müssen die Ehegatten seit mindestens sechs Monaten getrennt leben und die Ehe als unheilbar zerrüttet ansehen. Die Trennung muss dabei nicht zwingend bedeuten, dass beide Personen in unterschiedlichen Wohnungen leben. Entscheidend ist vielmehr, dass die eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich aufgehoben wurde.
Zusätzlich müssen sich die Ehegatten über die wesentlichen Scheidungsfolgen einigen.
Dazu gehören insbesondere:
- die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens,
- die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und gegebenenfalls Schulden,
- gegenseitige Unterhaltsansprüche,
- die Obsorge für gemeinsame minderjährige Kinder,
- der Kindesunterhalt.
Die entsprechende Vereinbarung wird als Scheidungsvereinbarung bezeichnet.
3. Voraussetzungen der einvernehmlichen Scheidung
Neben der mindestens sechsmonatigen Trennung müssen beide Ehegatten den gemeinsamen Scheidungsantrag stellen beziehungsweise der einvernehmlichen Scheidung zustimmen.
Das Gericht prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ob eine entsprechende Einigung über die wesentlichen Scheidungsfolgen vorliegt.
Bei gemeinsamen minderjährigen Kindern ist außerdem die gesetzlich vorgesehene Elternberatung vor der einvernehmlichen Scheidung zu beachten.
Der große Vorteil des einvernehmlichen Verfahrens liegt darin, dass die Ehegatten die wichtigsten Folgen gemeinsam regeln können, anstatt sämtliche Streitpunkte durch ein langwieriges Gerichtsverfahren entscheiden zu lassen.
4. Streitige Scheidung
Wenn sich die Ehegatten nicht über die Scheidung oder ihre Folgen einigen können, kommt grundsätzlich eine streitige Scheidung in Betracht.
Das Verfahren beginnt durch eine Scheidungsklage. Je nach konkretem Sachverhalt können unterschiedliche gesetzliche Scheidungsgründe relevant sein. Dazu gehören insbesondere Scheidungen wegen Verschuldens, wegen Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft oder aus anderen gesetzlich vorgesehenen Gründen.
Bei einer streitigen Scheidung entscheidet das Gericht grundsätzlich über die Frage, ob die Ehe geschieden wird. Fragen wie Vermögensaufteilung, Unterhalt oder Obsorge können – wenn keine Einigung erzielt wird – gegebenenfalls in eigenen gerichtlichen Verfahren behandelt werden.
5. Scheidung aus Verschulden
Eine streitige Scheidung kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund eines ehelichen Verschuldens erfolgen.
Eheliche Pflichtverletzungen können dabei rechtlich relevant sein, wenn sie zu einer unheilbaren Zerrüttung der Ehe geführt haben. Je nach den Umständen kann das Gericht einen Ehegatten als allein oder überwiegend schuldig ansehen.
Der sogenannte Schuldausspruch kann insbesondere für mögliche nacheheliche Unterhaltsansprüche von Bedeutung sein. Die Unterhaltsfolgen unterscheiden sich je nachdem, ob ein Ehegatte allein, überwiegend oder beide Ehegatten gleichermaßen schuld sind.
6. Auflösung der häuslichen Gemeinschaft
Neben der Verschuldensscheidung kennt das österreichische Recht auch Scheidungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Auflösung der häuslichen Gemeinschaft.
Dabei kommt es insbesondere darauf an, wie lange die häusliche Gemeinschaft bereits aufgehoben ist und ob die Ehe unheilbar zerrüttet wurde.
Die gesetzlichen Voraussetzungen können je nach konkretem Fall unterschiedlich sein. Deshalb sollte vor Einbringung einer Scheidungsklage geprüft werden, welcher gesetzliche Scheidungsgrund tatsächlich einschlägig ist.
7. Scheidungsantrag und zuständiges Gericht
Das zuständige Gericht richtet sich insbesondere nach den Wohnsitzverhältnissen der Ehegatten.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist grundsätzlich das Bezirksgericht zuständig, in dessen Sprengel die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen Aufenthalt hatten beziehungsweise haben.
Für das Verfahren werden verschiedene Dokumente benötigt. Dazu können unter anderem gehören:
- Heiratsurkunde,
- Staatsbürgerschaftsnachweise,
- amtliche Lichtbildausweise,
- Meldebestätigungen,
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder,
- Unterlagen über Immobilien,
- Mietverträge,
- sonstige Nachweise über das aufzuteilende Vermögen.
Bei ausländischen Urkunden können zusätzlich beglaubigte Übersetzungen oder eine Apostille beziehungsweise Legalisation erforderlich sein.
8. Vermögensaufteilung nach der Scheidung
Österreich kennt grundsätzlich den gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung. Jeder Ehegatte bleibt daher grundsätzlich Eigentümer seines eigenen Vermögens und haftet grundsätzlich auch für seine eigenen Schulden.
Bei einer Scheidung werden jedoch das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse nach den gesetzlichen Vorschriften aufgeteilt. Dazu können beispielsweise gemeinsam genutzte Haushaltsgegenstände, Fahrzeuge, Ersparnisse und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Ehewohnung gehören.
Nicht automatisch von der Aufteilung erfasst werden beispielsweise persönliche Gegenstände, bestimmte beruflich benötigte Gegenstände, Unternehmensanteile sowie Geschenke und Erbschaften, soweit keine besonderen Umstände oder Vereinbarungen vorliegen.
9. Ehewohnung und Immobilien
Die Ehewohnung nimmt bei der Vermögensaufteilung eine besondere Stellung ein.
Auch wenn eine Wohnung ursprünglich nur einem Ehegatten gehörte, kann sie unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen bei der Aufteilung berücksichtigt werden. Dabei können insbesondere die Bedürfnisse der Familie und das Wohl gemeinsamer Kinder eine Rolle spielen.
Bei Eigentumswohnungen, Häusern oder Grundstücken sollte zusätzlich geprüft werden, wie Eigentumsrechte, Kredite, Grundbucheintragungen und bestehende Belastungen behandelt werden.
Bei größeren Immobilienvermögen ist eine individuelle rechtliche und gegebenenfalls steuerliche Prüfung besonders wichtig.
10. Ehegattenunterhalt nach der Scheidung
Ob ein geschiedener Ehegatte nach der Scheidung Unterhalt verlangen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Art der Scheidung und insbesondere die Frage, ob ein Schuldausspruch erfolgt ist. Auch die wirtschaftliche Situation beider Ehegatten und weitere Unterhaltspflichten können berücksichtigt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann beispielsweise ein überwiegend oder allein schuldiger Ehegatte zur Zahlung angemessenen Unterhalts verpflichtet sein, wenn der andere Ehegatte seinen angemessenen Lebensunterhalt nicht selbst decken kann.
Auch die Betreuung gemeinsamer Kinder kann einen eigenständigen Unterhaltsanspruch begründen.
Die konkrete Höhe eines Unterhaltsanspruchs lässt sich daher nicht allein anhand eines festen Prozentsatzes bestimmen.
11. Kindesunterhalt
Die Scheidung beendet die Unterhaltspflichten gegenüber gemeinsamen Kindern nicht.
Grundsätzlich müssen Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder bis zu deren Selbsterhaltungsfähigkeit aufkommen. Lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil, wird der andere Elternteil regelmäßig durch Geldunterhalt zur Versorgung des Kindes beitragen.
Bei der konkreten Bemessung können insbesondere das Einkommen der Eltern, das Alter des Kindes und die Betreuungs- beziehungsweise Wohnsituation berücksichtigt werden.
12. Obsorge und Kontaktrecht
Bei einer Scheidung müssen Eltern auch die Frage der Obsorge für gemeinsame Kinder klären.
Das österreichische Familienrecht stellt grundsätzlich das Kindeswohl in den Mittelpunkt. Die Eltern können unter den gesetzlichen Voraussetzungen gemeinsame Obsorge beibehalten oder bestimmte Regelungen über die Betreuung des Kindes treffen.
Auch das Kontaktrecht des nicht mit dem Kind zusammenlebenden Elternteils sollte geregelt werden. Eine Scheidung bedeutet grundsätzlich nicht, dass der Kontakt zwischen Elternteil und Kind automatisch endet.
Bei erheblichen Konflikten kann das Gericht entsprechende Entscheidungen treffen.
13. Mediation als Alternative zum Streitverfahren
Bei Konflikten zwischen Ehegatten kann eine Mediation eine sinnvolle Möglichkeit darstellen. Dabei unterstützt eine neutrale Mediatorin oder ein neutraler Mediator die Parteien bei der Suche nach einer gemeinsamen Lösung.
Mediationsgespräche sind grundsätzlich vertraulich. Voraussetzung ist insbesondere die Bereitschaft beider Seiten, an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten.
Eine erfolgreiche Mediation kann dazu beitragen, Konflikte über Vermögen, Unterhalt oder Kinderbetreuung außergerichtlich zu lösen und anschließend eine einvernehmliche Scheidung zu ermöglichen.
14. Fristen bei der Vermögensaufteilung
Ein besonders wichtiger Punkt ist die Frist für Ansprüche auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse.
Solche Ansprüche müssen grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung geltend gemacht werden.
Diese Frist sollte nicht übersehen werden. Wer Vermögensaufteilungsansprüche hat, sollte deshalb bereits während oder unmittelbar nach dem Scheidungsverfahren prüfen, ob entsprechende gerichtliche Schritte notwendig sind.
15. Kosten einer Scheidung
Eine Scheidung ist mit Gerichtsgebühren verbunden. Die Höhe hängt unter anderem davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche oder streitige Scheidung handelt und welche zusätzlichen Vereinbarungen getroffen werden.
Nach den aktuellen Angaben des österreichischen Behördenportals beträgt die Gerichtsgebühr für den gemeinsamen Scheidungsantrag bei einer einvernehmlichen Scheidung grundsätzlich 406 Euro. Bei einer streitigen Scheidung beträgt die Gebühr für die Einbringung der Scheidungsklage grundsätzlich 433 Euro. Weitere Gebühren können beispielsweise bei bestimmten Vergleichen entstehen.
Hinzu können Kosten für Rechtsanwälte, Mediation, Sachverständige, Übersetzungen oder Beglaubigungen kommen.
16. Internationale Scheidungen
Besonders komplex können Scheidungen sein, wenn einer oder beide Ehegatten ausländische Staatsangehörige besitzen oder die Ehe in einem anderen Staat geschlossen wurde.
In solchen Fällen können Fragen des internationalen Familienrechts relevant werden. Dazu gehören insbesondere:
- Welches Gericht ist für die Scheidung zuständig?
- Welches Recht ist auf die Ehe anzuwenden?
- Wird eine österreichische Scheidung im Ausland anerkannt?
- Wie werden ausländische Urkunden behandelt?
- Welches Recht gilt für den Unterhalt?
- Wie wird gemeinsames Vermögen in verschiedenen Staaten aufgeteilt?
- Welche Regelungen gelten für gemeinsame Kinder?
Innerhalb der Europäischen Union bestehen hierfür besondere Regeln zur internationalen Zuständigkeit und Anerkennung familienrechtlicher Entscheidungen. Bei Staaten außerhalb der EU können zusätzliche internationale Abkommen oder nationale Vorschriften relevant sein.
17. Scheidung und Aufenthaltsrecht
Bei ausländischen Ehegatten kann eine Scheidung auch aufenthaltsrechtliche Auswirkungen haben.
Dies gilt insbesondere dann, wenn der Aufenthaltstitel eines Ehegatten ursprünglich aufgrund der Familienzusammenführung mit dem anderen Ehegatten erteilt wurde.
Eine Scheidung bedeutet jedoch nicht automatisch in jedem Fall den sofortigen Verlust eines Aufenthaltstitels. Entscheidend sind unter anderem die Art des Aufenthaltstitels, die bisherige Aufenthaltsdauer, die familiäre Situation und gegebenenfalls besondere Schutzgründe.
Personen ohne österreichische Staatsangehörigkeit sollten daher vor einer Scheidung prüfen, ob und in welchem Umfang sich die Beendigung der Ehe auf ihren Aufenthaltsstatus auswirken kann.
18. Rechtskraft der Scheidung
Eine Scheidung wird nicht allein dadurch endgültig, dass das Gericht einen Scheidungsbeschluss oder ein Scheidungsurteil erlässt. Entscheidend ist grundsätzlich die Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.
Der Rechtskraftnachweis kann später beispielsweise erforderlich sein, wenn eine geschiedene Person erneut heiraten möchte. Das österreichische Behördenportal weist darauf hin, dass bei einer neuen Eheschließung das Scheidungsurteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft vorgelegt werden muss.
Nach der Scheidung können außerdem Änderungen bei Namen, Behördenunterlagen, Versicherungen, Banken und anderen Vertragspartnern erforderlich sein.
19. Fazit
Das österreichische Scheidungsrecht bietet grundsätzlich zwei zentrale Wege: die einvernehmliche Scheidung und die streitige Scheidung. Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen die Ehegatten seit mindestens sechs Monaten getrennt leben und sich über die wesentlichen Folgen der Scheidung einigen. Dazu gehören insbesondere Vermögensaufteilung, Unterhalt und – bei gemeinsamen Kindern – Obsorge und Kindesunterhalt.
Bei einer streitigen Scheidung kann das Gericht die Ehe aufgrund eines gesetzlich vorgesehenen Scheidungsgrundes auflösen. Streitigkeiten über Unterhalt, Vermögen oder Obsorge können dabei gegebenenfalls zusätzliche gerichtliche Verfahren erforderlich machen.
Besondere Bedeutung haben außerdem die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse, die Unterhaltsansprüche sowie die Regelungen über gemeinsame Kinder. Ansprüche auf Vermögensaufteilung müssen grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung geltend gemacht werden.
Bei internationalen Ehen kommen zusätzliche Fragen des internationalen Familien-, Aufenthalts- und Erbrechts hinzu. Deshalb ist eine frühzeitige rechtliche Prüfung besonders empfehlenswert. cosmos legal Cabinet juridique kann Ehegatten insbesondere bei der Vorbereitung von Scheidungsverfahren, bei Vermögens- und Unterhaltsfragen sowie bei grenzüberschreitenden familienrechtlichen Angelegenheiten unterstützend begleiten.
