Scheidung in Griechenland
Scheidung in Griechenland: Voraussetzungen, Verfahren und wichtige rechtliche Aspekte
Eine Scheidung in Griechenland kann sowohl im gegenseitigen Einvernehmen als auch im streitigen Verfahren erfolgen. Besonders bei internationalen Ehen, bei denen einer oder beide Ehepartner ausländische Staatsangehörige besitzen oder Vermögen in verschiedenen Ländern vorhanden ist, können neben dem griechischen Familienrecht auch europäisches und internationales Privatrecht eine wichtige Rolle spielen.
Das griechische Recht hat das Verfahren der einvernehmlichen Scheidung in den vergangenen Jahren erheblich vereinfacht. Heute kann eine einvernehmliche Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen sogar vollständig elektronisch abgewickelt werden. (gov.gr)
1. Einvernehmliche Scheidung in Griechenland
Die einvernehmliche Scheidung (συναινετικό διαζύγιο) ist eine wichtige Möglichkeit, eine Ehe ohne einen klassischen streitigen Gerichtsprozess aufzulösen.
Nach dem griechischen Gesetz Nr. 4509/2017 wurde die Regelung des griechischen Zivilgesetzbuches geändert. Die einvernehmliche Auflösung der Ehe erfolgt grundsätzlich durch eine notarielle Urkunde. An dem Verfahren müssen die Ehepartner sowie jeweils ein bevollmächtigter Rechtsanwalt beteiligt sein. (old.dsa.gr)
Damit unterscheidet sich das griechische Verfahren deutlich von Systemen, in denen auch eine einvernehmliche Scheidung ausschließlich durch ein Gericht ausgesprochen wird.
2. Elektronische Scheidung
Griechenland hat die Möglichkeit geschaffen, eine einvernehmliche Scheidung auch elektronisch durchzuführen.
Nach dem aktuellen Verfahren auf gov.gr müssen sich grundsätzlich:
- beide Ehepartner,
- die Rechtsanwälte beider Ehepartner und
- ein Notar
am elektronischen Verfahren beteiligen. Das Verfahren wird durch einen der Rechtsanwälte eingeleitet. Für die Identifizierung werden unter anderem Taxisnet-Zugangsdaten verwendet. Nach Abschluss wird die notarielle Scheidungsurkunde im digitalen Bürgerpostfach bereitgestellt. (gov.gr)
Das elektronische Verfahren kann insbesondere bei Ehepartnern mit unterschiedlichen Wohnsitzen eine erhebliche praktische Erleichterung darstellen.
3. Scheidung mit minderjährigen Kindern
Besondere Bedeutung haben minderjährige Kinder.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen die Ehepartner eine Vereinbarung über die wesentlichen Fragen der elterlichen Sorge treffen. Dazu gehören insbesondere:
- Betreuung und elterliche Verantwortung,
- gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kindes,
- der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
- Umgang beziehungsweise Kommunikation mit dem anderen Elternteil,
- Unterhalt des Kindes.
Nach den aktuellen Regelungen muss eine solche Vereinbarung grundsätzlich für mindestens zwei Jahre gelten und verlängert sich anschließend automatisch, sofern keine andere Regelung getroffen wird. (Διαμεσολάβηση - Υπουργείο Δικαιοσύνης)
Eine einvernehmliche Scheidung kann deshalb bei gemeinsamen minderjährigen Kindern nur dann ordnungsgemäß durchgeführt werden, wenn auch diese Fragen ausreichend geregelt sind.
4. Streitige Scheidung
Wenn die Ehepartner keine Einigung über die Scheidung oder die damit verbundenen Fragen erzielen können, kommt eine streitige Scheidung in Betracht.
In diesem Fall wird die Ehe durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst. Das Verfahren kann insbesondere dann relevant werden, wenn Streit über die Voraussetzungen der Scheidung, Kinder, Unterhalt oder vermögensrechtliche Fragen besteht.
Die konkrete Vorgehensweise hängt von den Umständen des jeweiligen Falles und der geltenden griechischen Zivilprozessordnung ab.
5. Scheidung und Vermögensaufteilung
Die Auflösung der Ehe bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Vermögenswerte unmittelbar zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden.
Bei der Vermögensauseinandersetzung können unter anderem folgende Fragen entstehen:
- Wem gehören Immobilien?
- Welche Bankguthaben bestehen?
- Gibt es gemeinsame Kredite oder Schulden?
- Welche Vermögenswerte wurden während der Ehe erworben?
- Bestehen Ansprüche auf Beteiligung am während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs?
- Gibt es Unternehmen oder Gesellschaftsanteile?
Besonders bei Immobilien in Griechenland oder bei Vermögen in mehreren Ländern sollte die Vermögenssituation gesondert rechtlich geprüft werden.
6. Unterhalt nach der Scheidung
Neben dem Kindesunterhalt kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die Frage eines Ehegattenunterhalts relevant werden.
Ob ein Anspruch besteht, hängt unter anderem von der wirtschaftlichen Situation der ehemaligen Ehepartner und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Kindesunterhalt und Unterhalt zwischen geschiedenen Ehepartnern müssen dabei rechtlich voneinander unterschieden werden.
Bei internationalen Familien können zusätzlich Fragen entstehen, welches Recht für Unterhaltsansprüche gilt und welches Gericht zuständig ist.
7. Registrierung der Scheidung
Nach der Scheidung muss die Auflösung der Ehe ordnungsgemäß im Personenstandsregister eingetragen werden.
Das griechische Innenministerium sieht für eine Scheidung durch notarielle Urkunde insbesondere die Vorlage der notariellen Scheidungsurkunde sowie eines gültigen Ausweisdokuments oder Reisepasses vor. Bei einer religiösen Eheschließung ist zusätzlich eine Bescheinigung über die kirchliche beziehungsweise geistliche Auflösung der Ehe erforderlich. (ypes.gr)
Die Eintragung kann unter den vorgesehenen Voraussetzungen durch einen Ehepartner, eine entsprechend bevollmächtigte Person oder einen bevollmächtigten Rechtsanwalt vorgenommen werden. (ypes.gr)
8. Internationale Scheidung
Besondere rechtliche Fragen entstehen, wenn ein Ehepartner ausländischer Staatsangehöriger ist oder die Ehe außerhalb Griechenlands geschlossen wurde.
Dann muss unter anderem geprüft werden:
- Wo haben die Ehepartner ihren gewöhnlichen Aufenthalt?
- Welche Staatsangehörigkeiten besitzen sie?
- Wo wurde die Ehe geschlossen?
- In welchem Land befinden sich gemeinsame Kinder?
- Wo befinden sich Immobilien und andere Vermögenswerte?
- Welches Gericht ist für die Scheidung zuständig?
- Welches Recht ist auf die Scheidung und die Folgesachen anzuwenden?
Innerhalb der Europäischen Union können insbesondere die europäischen Regelungen zur internationalen Zuständigkeit und zum anwendbaren Familienrecht eine wichtige Rolle spielen.
9. Anerkennung einer ausländischen Scheidung in Griechenland
Wurde eine Ehe nicht in Griechenland, sondern in einem anderen Staat geschieden, kann eine Anerkennung beziehungsweise Registrierung der Scheidung in Griechenland erforderlich sein.
Dies ist beispielsweise relevant, wenn die Ehe in Griechenland registriert wurde oder ein griechischer Staatsbürger betroffen ist.
Je nach Herkunft der ausländischen Entscheidung können unterschiedliche Dokumente, Übersetzungen und Beglaubigungen erforderlich sein. Bei Entscheidungen aus EU-Mitgliedstaaten können europäische Vorschriften die Anerkennung erleichtern; bei Drittstaaten ist die jeweilige Rechtslage gesondert zu prüfen.
10. Scheidung und Aufenthaltsrecht
Eine Scheidung kann für ausländische Ehepartner auch aufenthaltsrechtliche Konsequenzen haben.
Dies gilt insbesondere, wenn der Aufenthalt in Griechenland ursprünglich aufgrund einer Ehe oder Familienzusammenführung gewährt wurde. Nach der Scheidung sollte deshalb geprüft werden, ob der bisherige Aufenthaltstitel weiterhin besteht oder ob ein anderer Aufenthaltstitel beantragt werden muss.
Eine Scheidung führt nicht in jedem Fall automatisch zum Verlust des Aufenthaltsrechts. Die konkrete Rechtsfolge hängt insbesondere von der Art des Aufenthaltstitels, der bisherigen Aufenthaltsdauer und den individuellen Umständen ab.
11. Scheidung und Staatsangehörigkeit
Auch im Bereich der Staatsangehörigkeit kann eine Scheidung relevant werden. Eine bereits erworbene Staatsangehörigkeit wird grundsätzlich nicht allein deshalb automatisch aufgehoben, weil eine Ehe beendet wird.
Anders kann die Situation bei einem noch laufenden Einbürgerungs- oder aufenthaltsrechtlichen Verfahren sein. Deshalb sollten Personen, die ihre griechische Staatsangehörigkeit beantragen oder deren Aufenthaltsrecht mit der Ehe verbunden ist, die Auswirkungen einer Scheidung individuell prüfen lassen.
12. Warum professionelle rechtliche Beratung wichtig ist
Eine Scheidung kann weit über die reine Beendigung der Ehe hinausgehen. Bei gemeinsamen Kindern, Immobilien, Unternehmen, internationalen Bankkonten oder unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten können mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig betroffen sein.
cosmos legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Vorbereitung und Begleitung von Scheidungsverfahren in Griechenland unterstützen. Dies kann insbesondere die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung von Dokumenten, die Koordination mit griechischen Behörden sowie die rechtliche Bewertung internationaler Familien- und Vermögensverhältnisse umfassen.
Gerade bei internationalen Ehepaaren ist es sinnvoll, bereits vor Einleitung des Scheidungsverfahrens zu prüfen, welches Gericht zuständig ist und welches Recht auf die einzelnen Fragen angewendet werden kann.
Fazit
Das griechische Scheidungsrecht bietet sowohl einvernehmliche als auch streitige Scheidungsverfahren. Besonders die einvernehmliche Scheidung wurde durch die notarielle Lösung und die Möglichkeit eines elektronischen Verfahrens deutlich vereinfacht. Für das digitale Verfahren sind beide Ehepartner, ihre jeweiligen Rechtsanwälte und ein Notar eingebunden. (gov.gr)
Bei gemeinsamen minderjährigen Kindern müssen wichtige Fragen wie elterliche Verantwortung, Aufenthaltsort, Umgang und Unterhalt geregelt werden. (Διαμεσολάβηση - Υπουργείο Δικαιοσύνης) Nach der Scheidung ist außerdem die ordnungsgemäße Eintragung der Auflösung der Ehe im Personenstandsregister von Bedeutung. (ypes.gr)
Bei internationalen Scheidungen können zusätzlich Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, internationales Familienrecht und grenzüberschreitende Vermögensfragen betroffen sein. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann daher helfen, unnötige Verzögerungen und spätere rechtliche Probleme zu vermeiden.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei einer konkreten Scheidung sollten insbesondere Fragen zu Kindern, Unterhalt, Vermögen, Zuständigkeit und anwendbarem Recht anhand der persönlichen Situation und der aktuellen griechischen Rechtslage geprüft werden.
