Österreichische Staatsbürgerschaft
Österreichische Staatsbürgerschaft: Voraussetzungen, Einbürgerung und Verfahren
1. Einleitung
Die österreichische Staatsbürgerschaft ist mit umfassenden politischen und rechtlichen Rechten verbunden. Für viele ausländische Staatsangehörige stellt die Einbürgerung den langfristigen Abschluss eines erfolgreichen Aufenthalts- und Integrationsprozesses in Österreich dar.
Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft kann insbesondere durch Abstammung, Verleihung oder in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen durch Anzeige erfolgen. Bei ausländischen Staatsangehörigen, die bereits längere Zeit rechtmäßig in Österreich leben, steht insbesondere die Verleihung der Staatsbürgerschaft im Mittelpunkt.
Die österreichischen Einbürgerungsvorschriften enthalten zahlreiche persönliche, wirtschaftliche und aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen. Auch cosmos legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Vorbereitung eines Einbürgerungsverfahrens und bei der Prüfung der individuellen Voraussetzungen unterstützend tätig werden.
2. Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft
Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht unterscheidet mehrere Wege zum Erwerb der Staatsbürgerschaft.
Die österreichische Staatsbürgerschaft kann beispielsweise bereits bei der Geburt aufgrund der Abstammung von einem österreichischen Elternteil erworben werden. Daneben besteht die Möglichkeit einer späteren Verleihung nach Erfüllung bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen.
Für Personen, die nicht bereits österreichische Staatsbürger sind, ist insbesondere die Einbürgerung durch Verleihung von Bedeutung. Die hierfür erforderliche Aufenthaltsdauer hängt von der jeweiligen persönlichen Situation ab.
3. Einbürgerung nach zehn Jahren Aufenthalt
Der reguläre Weg zur österreichischen Staatsbürgerschaft setzt grundsätzlich einen zehnjährigen rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich voraus. Davon müssen grundsätzlich fünf Jahre als niedergelassen gelten.
Für Asylberechtigte besteht ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen eine Möglichkeit nach zehn Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts.
„Ununterbrochen“ bedeutet dabei nicht, dass die betreffende Person Österreich während des gesamten Zeitraums überhaupt nicht verlassen darf. Nach den offiziellen Informationen darf sich die Person grundsätzlich höchstens 20 Prozent des maßgeblichen Zeitraums außerhalb Österreichs aufgehalten haben. Entscheidend ist, dass der tatsächliche Lebensmittelpunkt überwiegend in Österreich lag.
4. Vorzeitige Einbürgerung nach sechs Jahren
In bestimmten Fällen kann die österreichische Staatsbürgerschaft bereits nach sechs Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts verliehen werden.
Dafür muss neben den allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen mindestens eine gesetzlich anerkannte besondere Voraussetzung vorliegen. Dazu gehören unter anderem:
- eine seit fünf Jahren bestehende Ehe oder eingetragene Partnerschaft mit einer österreichischen Staatsbürgerin oder einem österreichischen Staatsbürger bei gemeinsamem Haushalt,
- die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates,
- die Geburt in Österreich,
- Deutschkenntnisse auf B2-Niveau,
- oder bestimmte Formen einer nachhaltigen beruflichen oder persönlichen Integration.
Bei der Integrationsvariante können beispielsweise mehrjährige ehrenamtliche Tätigkeiten oder bestimmte berufliche beziehungsweise gesellschaftliche Tätigkeiten berücksichtigt werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen müssen im Einzelfall genau geprüft werden.
5. Allgemeine Voraussetzungen für die Einbürgerung
Unabhängig von der erforderlichen Aufenthaltsdauer müssen grundsätzlich verschiedene allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein.
Dazu gehören insbesondere:
- Unbescholtenheit,
- ausreichender und gesicherter Lebensunterhalt,
- ausreichende Deutschkenntnisse,
- Kenntnisse der demokratischen Ordnung und der Geschichte Österreichs,
- eine positive Einstellung zur Republik Österreich,
- keine relevante Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit,
- kein bestehendes Aufenthaltsverbot,
- kein laufendes Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung,
- keine bestimmte Rückkehr- oder Ausweisungsentscheidung,
- keine Nähe zu extremistischen oder terroristischen Gruppierungen.
Die Einbürgerung ist daher nicht ausschließlich von der Anzahl der Jahre abhängig, die eine Person in Österreich gelebt hat.
6. Nachweis des Lebensunterhalts
Eine wesentliche Voraussetzung ist die ausreichende finanzielle Absicherung.
Nach den aktuellen österreichischen Informationen muss grundsätzlich nachgewiesen werden, dass die antragstellende Person über feste und regelmäßige eigene Einkünfte verfügt. Maßgeblich ist dabei grundsätzlich ein Durchschnitt von 36 Monaten innerhalb der letzten sechs Jahre vor dem Antrag. Die letzten sechs Monate des nachgewiesenen Zeitraums müssen unmittelbar vor der Antragstellung liegen.
Als relevante Einkommensquellen können beispielsweise Erwerbseinkommen, bestimmte gesetzliche Unterhaltsansprüche oder Versicherungsleistungen berücksichtigt werden.
Die finanzielle Situation sollte deshalb bereits lange vor der geplanten Einbürgerung sorgfältig dokumentiert werden. Lohnabrechnungen, Arbeitsverträge, Steuerunterlagen und andere Einkommensnachweise können für die Prüfung von Bedeutung sein.
7. Deutschkenntnisse und Staatsbürgerschaftstest
Die Einbürgerung setzt grundsätzlich ausreichende Deutschkenntnisse voraus. Zusätzlich müssen Kenntnisse über die demokratische Ordnung und die daraus abgeleiteten Grundprinzipien sowie über die Geschichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes nachgewiesen werden. Dies erfolgt grundsätzlich im Rahmen des Staatsbürgerschaftstests.
In bestimmten Fällen bestehen Ausnahmen von einzelnen Nachweispflichten, beispielsweise aufgrund des Alters oder bestimmter Bildungs- beziehungsweise persönlicher Umstände.
Für die vorzeitige Einbürgerung nach sechs Jahren kann ein B2-Sprachnachweis eine eigenständige Möglichkeit darstellen, die verkürzte Aufenthaltsdauer zu erfüllen.
8. Strafrechtliche und ordnungsrechtliche Voraussetzungen
Die österreichische Staatsbürgerschaft setzt grundsätzlich Unbescholtenheit voraus. Dabei werden nicht nur österreichische Strafverfahren berücksichtigt. Auch ausländische strafrechtliche Verurteilungen und anhängige Strafverfahren können relevant sein.
Darüber hinaus können häufige oder besonders schwerwiegende Verwaltungsübertretungen zu Problemen führen. Die Behörde prüft außerdem, ob Gründe vorliegen, die gegen eine Einbürgerung aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit sprechen.
Deshalb sollten Antragsteller bei der Vorbereitung des Verfahrens sämtliche relevanten straf- und verwaltungsrechtlichen Vorgänge offenlegen und die entsprechenden Dokumente bereitstellen.
9. Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
Ein besonders wichtiger Aspekt des österreichischen Staatsbürgerschaftsrechts ist die grundsätzlich restriktive Haltung gegenüber Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaften.
Wer die österreichische Staatsbürgerschaft durch Verleihung erhält, muss grundsätzlich aus seiner bisherigen Staatsangehörigkeit ausscheiden. Wenn das bisherige Heimatrecht den automatischen Verlust nicht vorsieht, kann Österreich zunächst eine Zusicherung der Verleihung erteilen. Anschließend muss die bisherige Staatsangehörigkeit grundsätzlich innerhalb der vorgesehenen Frist zurückgelegt werden, soweit dies möglich und zumutbar ist.
Es gibt jedoch gesetzliche Ausnahmen. Unter bestimmten besonderen Voraussetzungen kann eine Person ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Eine genaue Prüfung des Rechts des bisherigen Heimatstaates und der österreichischen Vorschriften ist daher erforderlich.
10. Doppelstaatsbürgerschaft
Österreich lässt Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaften grundsätzlich nicht allgemein zu. Es bestehen jedoch gesetzlich geregelte Ausnahmen.
Eine wichtige Ausnahme betrifft beispielsweise Kinder, die bei der Geburt automatisch sowohl die österreichische als auch eine weitere Staatsangehörigkeit erwerben. In solchen Fällen kann die Doppelstaatsbürgerschaft unter den gesetzlichen Voraussetzungen bestehen bleiben.
Auch bei besonderen historischen oder gesetzlichen Konstellationen können andere Regeln gelten. Deshalb sollte nicht allein aufgrund der Staatsangehörigkeit eines Elternteils oder des Geburtsortes davon ausgegangen werden, dass eine doppelte Staatsangehörigkeit automatisch zulässig ist.
11. Erforderliche Unterlagen
Welche Dokumente für einen konkreten Einbürgerungsantrag erforderlich sind, hängt stark von der persönlichen Situation ab. Die zuständige Staatsbürgerschaftsbehörde legt anhand der individuellen Angaben fest, welche Nachweise vorzulegen sind.
Typischerweise können unter anderem folgende Dokumente relevant sein:
- gültiger Reisepass,
- Geburtsurkunde,
- Nachweise über den bisherigen Aufenthalt in Österreich,
- Meldeunterlagen,
- Einkommens- und Beschäftigungsnachweise,
- Nachweis über Deutschkenntnisse,
- Nachweise über absolvierte Prüfungen,
- gegebenenfalls Heirats- oder Scheidungsurkunden,
- Strafregisterauszüge,
- Nachweise über die bisherige Staatsangehörigkeit.
Ausländische Dokumente können je nach Herkunftsland mit einer Apostille oder diplomatischen Beglaubigung versehen und in deutscher Sprache vorgelegt werden müssen.
12. Wo wird der Antrag gestellt?
Für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sind grundsätzlich die Staatsbürgerschaftsabteilungen der jeweiligen Landesregierungen zuständig. Maßgeblich ist grundsätzlich der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person.
Der Antrag ist persönlich bei der zuständigen Behörde zu stellen. Die Behörde informiert den Antragsteller darüber, welche konkreten Dokumente und Nachweise benötigt werden.
In Wien bestehen hierfür entsprechende Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung; in den anderen Bundesländern sind die jeweiligen Landesbehörden verantwortlich.
13. Einbürgerung nach 15 oder 30 Jahren
Neben der klassischen Einbürgerung nach zehn Jahren und der vorzeitigen Einbürgerung nach sechs Jahren bestehen weitere gesetzliche Möglichkeiten.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Staatsbürgerschaft nach 15 Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt verliehen werden, wenn zusätzlich eine nachhaltige persönliche und berufliche Integration nachgewiesen wird.
Daneben besteht eine weitere Möglichkeit nach 30 Jahren ununterbrochenem Hauptwohnsitz in Österreich. Auch hier müssen die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sein.
Diese Varianten sind insbesondere für Personen relevant, deren Aufenthalts- oder Integrationssituation nicht in eine der klassischen Einbürgerungskategorien fällt.
14. Gebühren und Verfahrenskosten
Bei einem Staatsbürgerschaftsverfahren können Bundesgebühren sowie zusätzliche Landesverwaltungsabgaben anfallen. Die genaue Höhe hängt unter anderem von der Art des Verfahrens und vom jeweiligen Bundesland ab.
Da sich Gebühren und Verwaltungsabgaben ändern können, sollten Antragsteller die aktuellen Angaben der zuständigen Landesregierung unmittelbar vor der Antragstellung prüfen.
Zusätzlich können Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Apostillen und gegebenenfalls rechtliche Beratung entstehen.
15. Häufige Probleme bei Einbürgerungsverfahren
In der Praxis können insbesondere folgende Punkte zu Schwierigkeiten führen:
- nicht ausreichender oder lückenhaft nachgewiesener Lebensunterhalt,
- fehlende oder unzureichende Deutschkenntnisse,
- unklare Aufenthaltszeiten,
- zu lange Auslandsaufenthalte,
- strafrechtliche oder schwerwiegende verwaltungsrechtliche Probleme,
- fehlende Dokumente,
- nicht ordnungsgemäß beglaubigte oder übersetzte ausländische Urkunden,
- ungeklärte Fragen zur bisherigen Staatsangehörigkeit.
Eine frühzeitige Prüfung kann helfen, solche Probleme bereits vor der Antragstellung zu erkennen.
16. Fazit
Die österreichische Staatsbürgerschaft kann auf unterschiedlichen Wegen erworben werden. Für viele langfristig in Österreich lebende Drittstaatsangehörige bildet die Einbürgerung nach zehn Jahren den klassischen Weg. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch bereits nach sechs Jahren eine vorzeitige Verleihung möglich.
Neben der erforderlichen Aufenthaltsdauer müssen insbesondere Unbescholtenheit, gesicherter Lebensunterhalt, Deutschkenntnisse, Kenntnisse über Österreich sowie weitere persönliche und aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden.
Besondere Aufmerksamkeit verdient außerdem die grundsätzlich restriktive österreichische Regelung zur Doppelstaatsbürgerschaft. Wer die österreichische Staatsbürgerschaft durch Verleihung erwerben möchte, muss grundsätzlich mit der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit rechnen, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
Da die Voraussetzungen von der individuellen Aufenthalts-, Familien-, Berufs- und Staatsangehörigkeitssituation abhängen, sollte jeder Antrag individuell vorbereitet werden. cosmos legal Cabinet juridique kann dabei insbesondere bei der Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen, der Dokumentation der Aufenthaltszeiten und der Vorbereitung des Verfahrens unterstützend tätig sein.
