Mergers & Acquisitions in Österreich

Ana Sayfa /Makaleler /Mergers & Acquisitions in Österreich
03.09.2026 Hukuk

Mergers & Acquisitions in Österreich

Mergers & Acquisitions in Österreich – Rechtliche Grundlagen, Verfahren und wichtige Aspekte

1. Einleitung

Mergers & Acquisitions (M&A) spielen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung und Umstrukturierung österreichischer Unternehmen. Unternehmen können durch Zusammenschlüsse ihre Marktposition stärken, neue Geschäftsfelder erschließen, Synergien nutzen oder internationale Märkte betreten. Bei einer Akquisition kann dagegen die Kontrolle über ein Unternehmen oder einen bestimmten Geschäftsbereich durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen oder Vermögenswerten übernommen werden.

In Österreich sind M&A-Transaktionen nicht durch ein einziges Gesetz geregelt. Je nach Struktur der Transaktion können insbesondere das Gesellschaftsrecht, das Übernahmerecht, das Kartellrecht, das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das allgemeine Vertragsrecht relevant sein.

Bei börsenotierten Gesellschaften kommen zusätzlich die Bestimmungen des Übernahmegesetzes (ÜbG) zur Anwendung. Das Gesetz enthält unter anderem Regelungen über öffentliche Übernahmeangebote und die Gleichbehandlung der Inhaber von Beteiligungspapieren.

cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen, Gesellschafter und Investoren bei der rechtlichen Planung, Prüfung und Umsetzung von M&A-Transaktionen in Österreich unterstützen.

2. Was bedeutet Mergers & Acquisitions?

Der Begriff Mergers & Acquisitions umfasst unterschiedliche Formen von Unternehmenstransaktionen.

Bei einem Merger werden Unternehmen gesellschaftsrechtlich miteinander verbunden. Eine klassische Form ist die Verschmelzung, bei der das Vermögen einer Gesellschaft auf eine andere Gesellschaft übertragen wird.

Bei einer Acquisition erwirbt ein Investor oder ein anderes Unternehmen dagegen beispielsweise:

  • Geschäftsanteile oder Aktien,
  • einen bestimmten Geschäftsbereich,
  • einzelne Vermögenswerte,
  • Tochtergesellschaften oder
  • eine kontrollierende Beteiligung.

Die konkrete Struktur ist für die rechtliche und steuerliche Behandlung von entscheidender Bedeutung.

3. Share Deal und Asset Deal

Eine der wichtigsten Entscheidungen bei einer österreichischen Übernahme ist die Wahl zwischen einem Share Deal und einem Asset Deal.

Share Deal

Bei einem Share Deal werden Anteile an der Zielgesellschaft erworben. Die Gesellschaft selbst bleibt bestehen und behält grundsätzlich ihre Vermögenswerte, Verträge, Verbindlichkeiten und sonstigen Rechtspositionen.

Der Käufer übernimmt dadurch nicht nur die wirtschaftlichen Chancen, sondern grundsätzlich auch die mit der Zielgesellschaft verbundenen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken.

Asset Deal

Bei einem Asset Deal werden dagegen einzelne Vermögenswerte oder ein bestimmter Geschäftsbereich erworben.

Dabei kann gezielt festgelegt werden, welche Vermögenswerte und Rechtspositionen übertragen werden sollen. Gleichzeitig muss jedoch im Detail geprüft werden, welche Verträge, Verbindlichkeiten, Genehmigungen und Arbeitsverhältnisse gesetzlich oder vertraglich mitübergehen.

Die Entscheidung zwischen Share Deal und Asset Deal sollte daher auf Grundlage einer umfassenden rechtlichen und steuerlichen Analyse getroffen werden.

4. Due Diligence

Eine der wichtigsten Phasen einer M&A-Transaktion ist die Due Diligence.

Dabei wird das Zielunternehmen umfassend untersucht, bevor der endgültige Kaufvertrag abgeschlossen wird.

Eine Legal Due Diligence kann insbesondere folgende Bereiche umfassen:

  • Gesellschaftsstruktur und Beteiligungsverhältnisse,
  • bestehende Verträge,
  • Arbeitsverhältnisse,
  • Grundstücke und Immobilien,
  • geistiges Eigentum,
  • anhängige Gerichtsverfahren,
  • regulatorische Genehmigungen,
  • Datenschutz,
  • Finanzierungsverträge,
  • steuerliche Risiken,
  • mögliche Haftungsansprüche.

Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und die wirtschaftliche Bewertung des Zielunternehmens entsprechend anzupassen.

5. Kaufvertrag und Vertragsverhandlungen

Der Unternehmenskaufvertrag bildet das zentrale Dokument einer Akquisition.

Bei einem Share Deal werden insbesondere die zu übertragenden Anteile, der Kaufpreis und die Bedingungen für den Vollzug der Transaktion geregelt.

Typische Bestandteile eines M&A-Vertrags sind:

  • Kaufgegenstand,
  • Kaufpreis und Zahlungsmechanismus,
  • Closing-Bedingungen,
  • Garantien und Gewährleistungen,
  • Freistellungen,
  • Haftungsbegrenzungen,
  • Wettbewerbsverbote,
  • Vertraulichkeitsbestimmungen,
  • Rücktrittsrechte,
  • Regelungen für den Fall wesentlicher nachteiliger Veränderungen.

Die genaue Vertragsgestaltung hängt stark von der Branche, der Größe des Unternehmens und den Risiken der Transaktion ab.

6. Unternehmenskauf und Gesellschaftsrecht

Das österreichische Gesellschaftsrecht bildet einen wesentlichen rechtlichen Rahmen für M&A-Transaktionen.

Bei GmbHs müssen insbesondere die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes und die konkrete Satzung beziehungsweise der Gesellschaftsvertrag berücksichtigt werden. Bei Aktiengesellschaften spielen unter anderem das Aktiengesetz und – bei öffentlichen Übernahmen – das Übernahmegesetz eine zentrale Rolle.

Bei einer Verschmelzung kann das Vermögen einer Gesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine andere Gesellschaft übergehen. Die Verschmelzung stellt damit eine andere Transaktionsform dar als der klassische Anteilskauf.

7. Öffentliche Übernahmeangebote

Bei börsenotierten Unternehmen können besondere Regeln gelten.

Das österreichische Übernahmegesetz (ÜbG) enthält Bestimmungen über öffentliche Übernahmeangebote. Zu den grundlegenden Prinzipien gehört insbesondere die Gleichbehandlung von Inhabern von Beteiligungspapieren derselben Gattung.

Eine besondere Bedeutung hat die Erlangung einer kontrollierenden Beteiligung. Das ÜbG sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Angebotspflicht vor. Daneben bestehen gesetzlich geregelte Ausnahmen und Anzeigepflichten gegenüber der Übernahmekommission.

Bei börsenotierten Gesellschaften muss daher bereits vor dem Erwerb sorgfältig geprüft werden, ob durch die geplante Transaktion eine Angebotspflicht ausgelöst wird.

8. Kartellrechtliche Zusammenschlusskontrolle

Nicht jede M&A-Transaktion kann ohne weitere behördliche Prüfung durchgeführt werden.

Wenn ein Zusammenschluss bestimmte gesetzliche Umsatzschwellen erreicht, kann eine Fusionskontrollanmeldung erforderlich sein. Die zuständigen Wettbewerbsbehörden prüfen dabei, ob die geplante Transaktion den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen könnte.

In Österreich bilden insbesondere das Kartellgesetz (KartG) und das Wettbewerbsgesetz die nationale Grundlage der Zusammenschlusskontrolle. Daneben kann bei unionsweiter Bedeutung die europäische Fusionskontrollverordnung relevant sein.

Entscheidend ist deshalb bereits in einer frühen Phase zu prüfen:

  • Welche Unternehmen sind an der Transaktion beteiligt?
  • Welche Umsätze sind für die Schwellenwerte relevant?
  • In welchen Ländern sind die Unternehmen tätig?
  • Entsteht durch die Transaktion eine marktbeherrschende Stellung oder wird eine solche verstärkt?
  • Ist eine Anmeldung in Österreich oder auf EU-Ebene erforderlich?

Eine unterlassene oder fehlerhafte Anmeldung kann erhebliche rechtliche Konsequenzen haben.

9. Signing und Closing

M&A-Transaktionen werden häufig in zwei wesentliche Phasen unterteilt: Signing und Closing.

Beim Signing unterzeichnen die Parteien den Kauf- oder Fusionsvertrag. Die Transaktion ist damit jedoch nicht zwingend sofort vollzogen.

Zwischen Signing und Closing können sogenannte Closing Conditions erfüllt werden müssen. Dazu können beispielsweise gehören:

  • kartellrechtliche Freigaben,
  • behördliche Genehmigungen,
  • Zustimmung bestimmter Vertragspartner,
  • Finanzierung des Kaufpreises,
  • gesellschaftsrechtliche Beschlüsse.

Erst wenn die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt das Closing und damit die tatsächliche Durchführung der Transaktion.

10. Steuerliche Aspekte von M&A-Transaktionen

Die steuerliche Strukturierung ist ein wesentlicher Bestandteil jeder größeren Unternehmensübernahme.

Je nach Transaktionsform können insbesondere Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer und andere steuerliche Folgen relevant sein.

Bei Verschmelzungen und bestimmten anderen Umgründungen kann das österreichische Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) Anwendung finden. Das Gesetz enthält spezielle Regelungen für Verschmelzungen und bestimmte grenzüberschreitende Vorgänge.

Die steuerliche Begünstigung einer Umgründung ist jedoch an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Insbesondere darf das österreichische Besteuerungsrecht hinsichtlich bestimmter stiller Reserven und eines allfälligen Firmenwerts nicht unzulässig eingeschränkt werden.

Deshalb sollte die steuerliche Struktur einer Transaktion bereits vor Unterzeichnung des Kaufvertrags geprüft werden.

11. Finanzierung einer Übernahme

Akquisitionen können auf unterschiedliche Weise finanziert werden.

Neben Eigenkapital kommen insbesondere Bankfinanzierungen, konzerninterne Finanzierungen oder Kombinationen verschiedener Finanzierungsinstrumente in Betracht.

Bei größeren Transaktionen ist außerdem zu prüfen, ob die Zielgesellschaft bestehende Finanzierungsverträge mit sogenannten Change-of-Control-Klauseln abgeschlossen hat.

Der Wechsel der Kontrolle kann in bestimmten Verträgen ein Kündigungsrecht oder eine Zustimmungspflicht des Finanzierungspartners auslösen.

12. Arbeitnehmer und Arbeitsrecht

M&A-Transaktionen können erhebliche arbeitsrechtliche Auswirkungen haben.

Bei einem Asset Deal oder der Übertragung eines wirtschaftlich selbstständigen Betriebsteils kann insbesondere geprüft werden müssen, ob ein Betriebsübergang vorliegt.

Auch bei einem Share Deal können arbeitsrechtliche Fragen entstehen, obwohl der Arbeitgeber als juristische Person unverändert bleibt. Dazu gehören beispielsweise Änderungen der Unternehmensleitung, Restrukturierungsmaßnahmen oder Auswirkungen auf bestehende Betriebsvereinbarungen.

Eine arbeitsrechtliche Due Diligence sollte daher insbesondere folgende Bereiche untersuchen:

  • Arbeitsverträge,
  • kollektivvertragliche Regelungen,
  • Betriebsvereinbarungen,
  • Pensionszusagen,
  • Abfertigungsansprüche,
  • anhängige arbeitsrechtliche Streitigkeiten,
  • Arbeitnehmervertretungen.

13. Datenschutz und geistiges Eigentum

Bei einer Unternehmensübernahme sollten auch Datenschutz und Intellectual Property berücksichtigt werden.

Das Zielunternehmen kann über wertvolle Marken, Patente, Software, Domains, Urheberrechte oder Geschäftsgeheimnisse verfügen.

Gleichzeitig müssen personenbezogene Daten bei der Due Diligence und beim Übergang des Unternehmens datenschutzkonform verarbeitet werden.

Gerade bei technologieorientierten Unternehmen kann die Prüfung des geistigen Eigentums einen erheblichen Einfluss auf den Unternehmenswert haben.

14. Grenzüberschreitende M&A-Transaktionen

Österreich ist ein wichtiger Standort für internationale Unternehmensgruppen. Deshalb haben grenzüberschreitende M&A-Transaktionen eine besondere praktische Bedeutung.

Bei einer internationalen Akquisition können gleichzeitig die Rechtsordnungen mehrerer Staaten zur Anwendung kommen. Zusätzlich können europäische Regelungen über Wettbewerb, Gesellschaftsrecht, Steuern oder ausländische Investitionskontrolle relevant sein.

Bei grenzüberschreitenden Transaktionen müssen insbesondere folgende Punkte geprüft werden:

  • Gesellschaftsrecht der beteiligten Staaten,
  • Steuerrecht,
  • Fusionskontrolle,
  • Investitionskontrolle,
  • Arbeitsrecht,
  • Datenschutz,
  • Währungs- und Finanzierungsfragen,
  • Genehmigungen und regulatorische Anforderungen.

Eine koordinierte Beratung in allen betroffenen Rechtsordnungen kann deshalb entscheidend sein.

15. Investitionskontrolle

Bei bestimmten Übernahmen kann zusätzlich die österreichische Investitionskontrolle relevant werden.

Insbesondere bei Erwerbungen durch Personen oder Unternehmen aus Drittstaaten kann geprüft werden müssen, ob die Transaktion Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung oder Sicherheit haben könnte.

Dies kann beispielsweise bei Unternehmen in strategisch wichtigen Bereichen von Bedeutung sein.

Die Frage einer möglichen Genehmigung sollte deshalb bei internationalen Akquisitionen möglichst früh geprüft werden.

16. Vorteile von M&A-Transaktionen

Eine erfolgreiche Übernahme oder Fusion kann für Unternehmen zahlreiche Vorteile schaffen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Zugang zu neuen Märkten,
  • Erweiterung des Kundenstamms,
  • Nutzung von Synergien,
  • Verbesserung der Wettbewerbsposition,
  • Zugang zu Technologien und Know-how,
  • effizientere Unternehmensstrukturen,
  • Wachstum ohne vollständigen organischen Aufbau eines neuen Geschäftsbereichs.

Gleichzeitig darf nicht übersehen werden, dass M&A-Transaktionen erhebliche finanzielle und rechtliche Risiken beinhalten können.

17. Typische Risiken

Zu den häufigsten Risiken gehören unerwartete Verbindlichkeiten, steuerliche Altlasten, laufende Rechtsstreitigkeiten, regulatorische Probleme oder eine Überschätzung der erwarteten Synergien.

Weitere Risiken können entstehen, wenn:

  • die Due Diligence unvollständig ist,
  • Kaufpreisregelungen unklar formuliert sind,
  • Garantien des Verkäufers nicht ausreichend abgesichert werden,
  • erforderliche behördliche Genehmigungen übersehen werden,
  • kartellrechtliche Meldepflichten nicht berücksichtigt werden,
  • Mitarbeiterinteressen nicht ausreichend geprüft werden.

Eine sorgfältige Vorbereitung kann diese Risiken zwar nicht vollständig ausschließen, aber erheblich reduzieren.

18. Rolle der Rechtsberatung

M&A-Transaktionen gehören zu den komplexesten wirtschaftsrechtlichen Vorgängen. Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht, Kartellrecht, Arbeitsrecht und gegebenenfalls internationales Recht müssen miteinander koordiniert werden.

Eine professionelle rechtliche Begleitung kann insbesondere folgende Aufgaben umfassen:

  • Strukturierung der Transaktion,
  • Legal Due Diligence,
  • Prüfung und Verhandlung des Kaufvertrags,
  • Gestaltung von Garantien und Freistellungen,
  • Prüfung kartellrechtlicher Meldepflichten,
  • gesellschaftsrechtliche Beschlüsse,
  • Vorbereitung des Closings,
  • Beratung bei grenzüberschreitenden Transaktionen.

cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen, Investoren und Gesellschafter bei der Vorbereitung und rechtlichen Umsetzung von Mergers-&-Acquisitions-Transaktionen in Österreich unterstützen.

19. Fazit

Mergers & Acquisitions in Österreich bieten Unternehmen und Investoren zahlreiche Möglichkeiten für Wachstum, Restrukturierung und internationale Expansion. Die konkrete Transaktionsstruktur – beispielsweise Share Deal, Asset Deal oder Verschmelzung – bestimmt dabei wesentlich die rechtlichen und steuerlichen Folgen.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen bei größeren Transaktionen die Due Diligence, die Vertragsgestaltung, das österreichische Übernahmerecht, die Fusionskontrolle und die steuerliche Strukturierung. Bei börsenotierten Gesellschaften können insbesondere die Regeln des Übernahmegesetzes und die Zuständigkeit der Übernahmekommission von zentraler Bedeutung sein.

Auch das österreichische Wettbewerbsrecht kann eine behördliche Kontrolle erforderlich machen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zusammenschlusskontrolle erfüllt sind.

Bei Umgründungen und Verschmelzungen bietet das Umgründungssteuergesetz unter bestimmten Voraussetzungen besondere steuerrechtliche Regelungen.

Aufgrund der Komplexität einer M&A-Transaktion ist eine frühzeitige rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Planung besonders wichtig. cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen und Investoren bei der Strukturierung, Due Diligence, Vertragsverhandlung und Umsetzung nationaler sowie grenzüberschreitender M&A-Transaktionen in Österreich begleiten.

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