MARITIMES ARBEITSRECHT IN BELGIEN
MARITIMES ARBEITSRECHT IN BELGIEN: ARBEITSBEDINGUNGEN, SEELEUTE UND RECHTLICHER SCHUTZ
EINLEITUNG
Belgien gehört aufgrund seiner Lage an der Nordsee und seiner bedeutenden Seehäfen zu den wichtigen maritimen Handelsstandorten Europas. Insbesondere die Hafenregion Antwerpen-Brügge ist für den internationalen Güterverkehr von großer Bedeutung. Neben dem allgemeinen Arbeitsrecht besteht daher ein besonderer rechtlicher Rahmen für Seeleute und Besatzungsmitglieder, die unter besonderen Bedingungen an Bord von Schiffen arbeiten.
Das maritime Arbeitsrecht in Belgien wird durch belgische Rechtsvorschriften, europäisches Recht und internationale Übereinkommen geprägt. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Maritime Labour Convention (MLC) 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Belgien hat das MLC 2006 am 20. August 2013 ratifiziert.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN DES MARITIMEN ARBEITSRECHTS
Eine wesentliche nationale Grundlage bildet der Belgische Schifffahrtskodex vom 8. Mai 2019. Der Kodex modernisiert das belgische Schifffahrtsrecht und enthält auch Regelungen über Besatzungsmitglieder und maritime Arbeitsverträge.
Ein maritimer Arbeitsvertrag („contrat d'engagement maritime“) regelt grundsätzlich die Beschäftigung eines Besatzungsmitglieds an Bord eines Schiffes. Dabei müssen die besonderen Bedingungen der Arbeit auf See berücksichtigt werden.
Neben dem belgischen Schifffahrtsrecht sind insbesondere die internationalen Standards des MLC 2006 relevant. Das Übereinkommen legt Mindeststandards für Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten fest.
DER MARITIME ARBEITSVERTRAG
Der Arbeitsvertrag eines Seemanns ist ein zentrales Dokument des Beschäftigungsverhältnisses. Er sollte die Rechte und Pflichten beider Parteien möglichst eindeutig festlegen.
Zu den wesentlichen Vertragsbestandteilen gehören insbesondere:
- Funktion und Tätigkeit des Seemanns,
- Dauer des Arbeitsverhältnisses,
- Höhe und Zahlungsweise des Arbeitsentgelts,
- Arbeits- und Ruhezeiten,
- Urlaubsansprüche,
- Kündigungsbedingungen,
- soziale Absicherung,
- Repatriierung,
- gegebenenfalls anwendbare Tarifverträge.
Das MLC 2006 verlangt grundsätzlich klare und rechtlich durchsetzbare Beschäftigungsbedingungen. Seeleute müssen vor der Unterzeichnung ausreichend Gelegenheit erhalten, den Vertrag zu prüfen und gegebenenfalls Beratung einzuholen.
ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT
Die Arbeitsorganisation an Bord unterscheidet sich erheblich von gewöhnlichen Arbeitsverhältnissen an Land. Schiffe müssen häufig rund um die Uhr betrieben werden, weshalb Wachsysteme und Schichtarbeit zum normalen Arbeitsablauf gehören.
Gleichzeitig ist die Einhaltung ausreichender Ruhezeiten von großer Bedeutung. Übermüdung kann die Sicherheit des gesamten Schiffes gefährden.
Das MLC 2006 enthält deshalb internationale Mindestanforderungen an die Arbeits- und Ruhezeiten von Seeleuten. Diese Regelungen sollen sowohl die Gesundheit der Arbeitnehmer als auch die Sicherheit des Schiffsbetriebs schützen.
LOHN UND SONSTIGE VERGÜTUNG
Die Vergütung eines Seemanns ergibt sich grundsätzlich aus dem Arbeitsvertrag sowie gegebenenfalls aus einem geltenden Tarifvertrag.
Neben dem Grundlohn können beispielsweise folgende Leistungen relevant sein:
- Überstundenvergütung,
- Zulagen,
- Urlaubsvergütung,
- Reisekosten,
- vertragliche Sonderzahlungen.
Eine verspätete oder ausbleibende Lohnzahlung kann eine erhebliche Verletzung der arbeitsrechtlichen Verpflichtungen darstellen. Gerade bei internationalen Beschäftigungsverhältnissen sollte deshalb geprüft werden, welches Recht für die Vergütungsansprüche gilt.
UNTERBRINGUNG UND LEBENSBEDINGUNGEN AN BORD
Das maritime Arbeitsrecht beschränkt sich nicht auf die klassische Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Da Seeleute während ihrer Tätigkeit häufig über längere Zeit an Bord leben, spielen auch die Lebensbedingungen auf dem Schiff eine wichtige Rolle.
Das MLC 2006 enthält unter anderem Standards für:
- Unterbringung,
- Erholungsräume,
- sanitäre Einrichtungen,
- Verpflegung,
- Trinkwasser,
- Freizeitmöglichkeiten,
- hygienische Bedingungen.
Diese Anforderungen sollen sicherstellen, dass Seeleute während ihres Einsatzes angemessene Lebensbedingungen vorfinden.
GESUNDHEIT UND ARBEITSSCHUTZ
Die Arbeit auf einem Schiff kann mit besonderen Gefahren verbunden sein. Dazu gehören beispielsweise schwere Maschinen, Ladungsarbeiten, gefährliche Stoffe, Arbeiten auf Deck und extreme Wetterbedingungen.
Deshalb sind geeignete Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Die internationalen Standards des MLC 2006 sehen einen Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Seeleuten vor.
Bei einem Arbeitsunfall muss unter anderem geprüft werden, ob die erforderlichen Sicherheitsvorschriften eingehalten wurden und wer für die Organisation der sicheren Arbeitsbedingungen verantwortlich war.
MEDIZINISCHE VERSORGUNG
Seeleute müssen auch während ihrer Tätigkeit auf See Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung haben.
Das MLC 2006 enthält entsprechende Mindeststandards für medizinische Betreuung und Gesundheitsversorgung. Bei schwerwiegenden Erkrankungen oder Verletzungen können zusätzlich Fragen der Versicherung, der sozialen Sicherheit und der Repatriierung entstehen.
Bei einem Unfall sollten medizinische Unterlagen, Unfallberichte und sonstige Beweise möglichst vollständig dokumentiert werden, da diese für spätere Ansprüche von erheblicher Bedeutung sein können.
ARBEITSUNFÄLLE UND HAFTUNG
Arbeitsunfälle an Bord können komplexe rechtliche Folgen haben. Neben arbeitsrechtlichen Vorschriften können auch das belgische Schifffahrtsrecht, Versicherungsrecht und internationale Übereinkommen relevant werden.
Bei der rechtlichen Bewertung sind unter anderem folgende Punkte wichtig:
- Ursache des Unfalls,
- Verantwortlichkeit des Arbeitgebers oder Reeders,
- Einhaltung der Sicherheitsvorschriften,
- Art und Umfang der Verletzung,
- Versicherungsschutz,
- anwendbares Recht,
- mögliche Schadensersatzansprüche.
Bei internationalen Arbeitsverhältnissen kann die Bestimmung des zuständigen Gerichts und des anwendbaren Rechts besonders schwierig sein.
URLAUB UND ERHOLUNG
Auch Seeleute haben Anspruch auf Erholung und bezahlten Urlaub nach den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Regelungen.
Die Besonderheit des maritimen Arbeitsverhältnisses besteht darin, dass Arbeits- und Aufenthaltszeiten häufig in längeren Einsatzperioden organisiert werden. Deshalb müssen die gesetzlichen Mindeststandards und die konkreten Regelungen des Arbeitsvertrags beziehungsweise Tarifvertrags miteinander abgeglichen werden.
REPATRIERUNG VON SEELEUTEN
Ein besonders wichtiger Bereich des maritimen Arbeitsrechts ist die Repatriierung, also die Rückführung eines Seemanns nach Beendigung seines Einsatzes.
Eine Rückführung kann unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise erforderlich werden, wenn:
- der Arbeitsvertrag endet,
- der Seemann erkrankt oder verletzt wird,
- das Arbeitsverhältnis beendet wird,
- das Schiff nicht mehr betrieben wird,
- der Seemann ohne angemessene Unterstützung zurückgelassen wurde.
Das MLC 2006 enthält wichtige Schutzmechanismen gegen das sogenannte Abandonment of Seafarers, also das Zurücklassen von Seeleuten ohne angemessene finanzielle oder sonstige Unterstützung.
BESCHWERDEVERFAHREN
Seeleute müssen die Möglichkeit haben, Beschwerden über ihre Arbeits- und Lebensbedingungen einzureichen.
Beschwerden können beispielsweise folgende Bereiche betreffen:
- nicht gezahlte Löhne,
- übermäßige Arbeitszeiten,
- fehlende Ruhezeiten,
- schlechte Unterbringung,
- mangelhafte Verpflegung,
- unzureichende medizinische Versorgung,
- Sicherheitsmängel,
- Verstöße gegen den Arbeitsvertrag.
Das MLC 2006 sieht hierfür besondere Beschwerdemechanismen vor. Dadurch sollen Seeleute ihre Rechte auch während ihres Aufenthalts an Bord wirksam geltend machen können.
INTERNATIONALE BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE
Das maritime Arbeitsrecht ist besonders stark international geprägt. Ein Schiff kann beispielsweise unter belgischer Flagge fahren, einem Unternehmen in einem anderen Staat gehören und Seeleute aus verschiedenen Ländern beschäftigen.
Daher können gleichzeitig mehrere Rechtsordnungen relevant sein:
- belgisches Recht,
- Recht des Flaggenstaates,
- EU-Recht,
- MLC 2006,
- Tarifverträge,
- individuelle Arbeitsverträge.
Bei einem Streit muss deshalb frühzeitig geklärt werden, welches Recht Anwendung findet und welches Gericht für die Entscheidung zuständig ist.
BESONDERE BEDEUTUNG DES MLC 2006
Das MLC 2006 wird häufig als eine der wichtigsten internationalen Grundlagen des maritimen Arbeitsrechts bezeichnet. Es legt Mindeststandards für die Beschäftigungs- und Lebensbedingungen von Seeleuten fest.
Zu den zentralen Themen gehören:
- Mindestanforderungen für die Arbeit auf Schiffen,
- Beschäftigungsbedingungen,
- Unterbringung und Verpflegung,
- Gesundheitsschutz,
- medizinische Versorgung,
- soziale Sicherheit,
- Repatriierung,
- Beschwerde- und Kontrollmechanismen.
Damit schafft das MLC 2006 einen internationalen Mindeststandard, der insbesondere bei grenzüberschreitenden Beschäftigungsverhältnissen von großer Bedeutung ist.
COSMOS LEGAL CABINET JURIDIQUE UND MARITIMES ARBEITSRECHT
Das maritime Arbeitsrecht verbindet Arbeitsrecht, Sozialrecht, Schifffahrtsrecht und internationales Recht. Für Seeleute, Reedereien und Schiffsbetreiber können deshalb bereits bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrags wichtige rechtliche Fragen entstehen.
Cosmos Legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Bewertung maritimer Arbeitsverhältnisse in Belgien unterstützend tätig sein. Dazu können insbesondere die Prüfung von Arbeitsverträgen, Lohnforderungen, Arbeitsunfällen, Kündigungen, Repatriierungsfragen, Arbeits- und Ruhezeiten sowie grenzüberschreitenden arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gehören.
Bei einem Sachverhalt mit Verbindung zwischen Belgien und der Türkei kann zusätzlich eine koordinierte Prüfung des belgischen, türkischen und internationalen Rechts erforderlich sein.
FAZIT
Das maritime Arbeitsrecht in Belgien bildet einen besonderen Teil des belgischen Arbeits- und Schifffahrtsrechts. Aufgrund der internationalen Struktur der Seeschifffahrt spielen neben nationalen Vorschriften insbesondere das Maritime Labour Convention 2006, europäische Regelungen und internationale Standards eine wichtige Rolle.
Besondere Bedeutung haben die Arbeitsverträge, Lohnansprüche, Arbeits- und Ruhezeiten, Unterbringung, Gesundheitsschutz, medizinische Versorgung, Urlaub, Repatriierung und Beschwerderechte.
Für Seeleute und maritime Unternehmen ist eine frühzeitige rechtliche Prüfung besonders wichtig, da grenzüberschreitende Sachverhalte mehrere Rechtsordnungen miteinander verbinden können. Cosmos Legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Beratung und Begleitung von Fragen des maritimen Arbeitsrechts in Belgien sowie bei internationalen maritimen Arbeitsstreitigkeiten unterstützend zur Seite stehen.
