Italienische Staatsbürgerschaft
Italienische Staatsbürgerschaft: Voraussetzungen, Verfahren und aktuelle Rechtslage
1. Einleitung
Die italienische Staatsbürgerschaft eröffnet nicht nur das Recht auf dauerhaften Aufenthalt und politische Teilhabe in Italien, sondern vermittelt zugleich die Unionsbürgerschaft mit den damit verbundenen Rechten innerhalb der Europäischen Union. Das italienische Staatsangehörigkeitsrecht basiert traditionell vor allem auf dem Prinzip des ius sanguinis, also dem Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Abstammung. Daneben bestehen insbesondere Möglichkeiten durch Wohnsitz, Ehe oder bestimmte gesetzliche Tatbestände.
Die Rechtslage zur italienischen Staatsbürgerschaft wurde in den Jahren 2025 und 2026 erheblich weiterentwickelt. Besonders die Regeln zur Staatsbürgerschaft durch Abstammung für im Ausland geborene Personen wurden verschärft.
Für Personen, die eine Einbürgerung oder Anerkennung der italienischen Staatsbürgerschaft anstreben, kann cosmos legal Cabinet juridique bei der rechtlichen Prüfung und Vorbereitung des jeweiligen Verfahrens unterstützend tätig werden.
2. Italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung
Das italienische Staatsangehörigkeitsrecht folgt grundsätzlich dem Prinzip des ius sanguinis. Nach Artikel 1 des italienischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 91/1992 kann ein Kind eines italienischen Vaters oder einer italienischen Mutter die italienische Staatsbürgerschaft von Geburt an erwerben.
Für im Ausland geborene Personen mit einer weiteren Staatsangehörigkeit gelten allerdings seit der Reform von 2025 zusätzliche Einschränkungen. Das Gesetzesdekret Nr. 36/2025 wurde durch das Gesetz Nr. 74 vom 23. Mai 2025 geändert und in das geltende Staatsangehörigkeitsrecht integriert.
Unter anderem können Personen, die im Ausland geboren wurden und eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, grundsätzlich nicht mehr allein aufgrund einer weit zurückreichenden italienischen Abstammung automatisch als italienische Staatsbürger gelten, sofern keine der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen erfüllt ist.
Eine wichtige Ausnahme betrifft Fälle, in denen ein Elternteil oder Großelternteil ausschließlich die italienische Staatsangehörigkeit besaß oder ein italienischer Elternteil nach Erwerb der italienischen Staatsangehörigkeit mindestens zwei Jahre ununterbrochen in Italien wohnhaft war, bevor das Kind geboren beziehungsweise adoptiert wurde.
3. Staatsbürgerschaft durch Wohnsitz und Einbürgerung
Eine weitere Möglichkeit ist der Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft durch Naturalisation aufgrund eines längeren rechtmäßigen Aufenthalts.
Dabei werden unter anderem die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts, ausreichende finanzielle Mittel, die strafrechtliche Situation und mögliche sicherheitsrechtliche Hindernisse geprüft. Das italienische Innenministerium nennt insbesondere ausreichendes Einkommen, das Fehlen relevanter Vorstrafen und das Fehlen von Gründen, die der Sicherheit der Republik entgegenstehen, als wichtige Voraussetzungen.
Für bestimmte ausländische Staatsangehörige gelten unterschiedliche Mindestaufenthaltszeiten. Deshalb sollte vor Antragstellung geprüft werden, welche konkrete gesetzliche Kategorie auf die betreffende Person Anwendung findet.
Die Einbürgerung durch Wohnsitz ist dabei nicht mit einem automatischen Erwerb der Staatsbürgerschaft gleichzusetzen. Die zuständigen italienischen Behörden prüfen den Antrag und die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall.
4. Italienische Staatsbürgerschaft durch Ehe
Ausländische Ehegatten italienischer Staatsbürger können unter bestimmten Voraussetzungen die italienische Staatsbürgerschaft beantragen.
Nach den Informationen des italienischen Generalkonsulats in Istanbul kann der Antrag grundsätzlich drei Jahre nach der Eheschließung gestellt werden, wenn der italienische Ehegatte die Staatsbürgerschaft bereits von Geburt an besaß. Bestehen gemeinsame leibliche oder adoptierte Kinder, reduziert sich diese Frist grundsätzlich auf eineinhalb Jahre.
Lebt der ausländische Ehegatte rechtmäßig in Italien, gelten grundsätzlich andere Fristen: Die italienische Präfektur weist auf eine zweijährige rechtmäßige Wohnsitzdauer in Italien nach der Eheschließung hin. Bei gemeinsamen Kindern werden die entsprechenden Fristen halbiert.
Eine im Ausland geschlossene Ehe muss für das Verfahren grundsätzlich in den italienischen Personenstandsregistern eingetragen sein. Außerdem muss die Ehe beziehungsweise eingetragene Lebenspartnerschaft bis zur Entscheidung über die Staatsbürgerschaft grundsätzlich fortbestehen.
5. Sprachkenntnisse
Bei der Staatsbürgerschaft durch Ehe beziehungsweise eingetragene Lebenspartnerschaft spielt die Kenntnis der italienischen Sprache eine wichtige Rolle. Die geltenden Regelungen verlangen grundsätzlich den Nachweis ausreichender Italienischkenntnisse.
Die zuständigen italienischen Behörden berücksichtigen außerdem die persönliche und strafrechtliche Situation des Antragstellers. Bei der Antragstellung müssen deshalb entsprechende Dokumente und Nachweise eingereicht werden.
6. Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von der jeweiligen Erwerbsform ab. Häufig gehören dazu:
- gültiger Reisepass oder Identitätsnachweis,
- Geburtsurkunde,
- Nachweis über Wohnsitz beziehungsweise Aufenthaltsdauer,
- Strafregisterauszüge,
- Nachweise über die Abstammung bei einem Antrag nach dem ius sanguinis,
- Heiratsurkunde bei einem Antrag aufgrund einer Ehe,
- Nachweis der italienischen Sprachkenntnisse, soweit erforderlich,
- Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel,
- gegebenenfalls Dokumente über Namensänderungen oder frühere Staatsangehörigkeiten.
Ausländische Urkunden müssen je nach Herkunftsstaat regelmäßig legalisiert beziehungsweise mit einer Apostille versehen und ins Italienische übersetzt werden. Die genauen Anforderungen sollten anhand der zuständigen Behörde und des jeweiligen Verfahrens geprüft werden.
7. Antragstellung und behördliches Verfahren
Das Verfahren hängt wesentlich davon ab, ob der Antrag in Italien oder im Ausland gestellt wird.
Bei Anträgen aufgrund einer Ehe kann das Verfahren über die zuständige italienische Auslandsvertretung beziehungsweise bei Wohnsitz in Italien über die zuständigen italienischen Behörden erfolgen. Das italienische Generalkonsulat in Istanbul beschreibt das Verfahren unter anderem in den Phasen Registrierung, elektronische Antragstellung, konsularische Prüfung, behördliche Bewertung, Erlass und Zustellung des Dekrets sowie anschließende Vereidigung.
Bei einer Einbürgerung aufgrund des Wohnsitzes in Italien sind insbesondere die zuständigen Präfekturen und das italienische Innenministerium von Bedeutung.
Die Bearbeitung kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Daher sollte der Antrag möglichst vollständig und widerspruchsfrei eingereicht werden.
8. Neue Regeln für die italienische Staatsbürgerschaft seit 2025
Die Reform des Jahres 2025 ist für Personen italienischer Abstammung besonders relevant. Das Gesetz Nr. 74/2025 hat die automatische Weitergabe der italienischen Staatsbürgerschaft an bestimmte im Ausland geborene Personen mit einer weiteren Staatsangehörigkeit eingeschränkt.
Die Reform verfolgt insbesondere das Ziel, eine engere tatsächliche Verbindung zwischen dem Antragsteller und Italien sicherzustellen. Bereits vor der Reform eingeleitete Verfahren können dabei unter bestimmten Voraussetzungen nach den früher geltenden Regeln behandelt werden. Entscheidend können deshalb der Zeitpunkt der Antragstellung und der konkrete Sachverhalt sein.
Für Personen, die ihre italienische Abstammung über mehrere Generationen zurückverfolgen, ist deshalb eine individuelle Prüfung besonders wichtig.
9. Doppelte Staatsbürgerschaft
Italien erkennt grundsätzlich die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit an. Nach den Informationen des italienischen Außenministeriums führt der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit seit dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 91/1992 grundsätzlich nicht automatisch zum Verlust der italienischen Staatsangehörigkeit, sofern keine formelle Verzichtserklärung erfolgt und keine abweichenden internationalen Regelungen greifen.
Ob daneben die Staatsangehörigkeit des Herkunftsstaates behalten werden kann, hängt allerdings von dessen nationalem Recht ab. Antragsteller sollten daher sowohl die italienischen als auch die Vorschriften ihres bisherigen Heimatstaates berücksichtigen.
10. Rechtliche Unterstützung bei Staatsbürgerschaftsverfahren
Ein Antrag auf italienische Staatsbürgerschaft kann aufgrund der unterschiedlichen Erwerbswege und der aktuellen gesetzlichen Änderungen komplex sein. Besonders bei Abstammungsfällen müssen Geburts-, Heirats- und Einbürgerungsunterlagen mehrerer Generationen häufig sorgfältig geprüft werden.
cosmos legal Cabinet juridique kann insbesondere bei der Analyse der persönlichen Voraussetzungen, der Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente, der rechtlichen Bewertung von Abstammungsfällen und der Vorbereitung eines Einbürgerungsverfahrens unterstützend tätig werden.
Bei komplexen Fällen – etwa bei mehreren Staatsangehörigkeiten, früheren Namensänderungen, Unterbrechungen der Abstammungskette oder früheren Anträgen – ist eine individuelle rechtliche Prüfung besonders empfehlenswert.
11. Fazit
Die italienische Staatsbürgerschaft kann auf verschiedenen Wegen erworben werden. Zu den wichtigsten gehören Abstammung (ius sanguinis), Einbürgerung aufgrund eines langfristigen rechtmäßigen Aufenthalts sowie der Erwerb aufgrund einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die seit 2025 geltende Reform der Regeln zur Staatsbürgerschaft durch Abstammung. Für im Ausland geborene Personen mit einer weiteren Staatsangehörigkeit wurden zusätzliche Voraussetzungen eingeführt, wodurch ältere Annahmen über eine unbegrenzte Weitergabe der italienischen Staatsbürgerschaft nicht mehr ohne Weiteres auf aktuelle Fälle übertragen werden können.
Wer die italienische Staatsbürgerschaft erwerben oder ihre bereits bestehende Zugehörigkeit nachweisen möchte, sollte daher die aktuelle Rechtslage und den individuellen Sachverhalt sorgfältig prüfen lassen. cosmos legal Cabinet juridique kann dabei eine strukturierte rechtliche Vorbereitung und Begleitung des jeweiligen Verfahrens unterstützen.
