INTERPOL und internationale Polizeizusammenarbeit in Bosnien und Herzegowina

Ana Sayfa /Makaleler /INTERPOL und internationale Polizeizusammenarbeit in Bosnien…
05.09.2026 Hukuk

INTERPOL und internationale Polizeizusammenarbeit in Bosnien und Herzegowina

INTERPOL und internationale Polizeizusammenarbeit in Bosnien und Herzegowina

Einleitung

Die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden gewinnt für Bosnien und Herzegowina zunehmend an Bedeutung. Grenzüberschreitende Kriminalität, organisierte Kriminalität, Menschenhandel, Drogenhandel, Finanzkriminalität, Cyberkriminalität und die Verfolgung flüchtiger Tatverdächtiger machen eine enge Kooperation zwischen nationalen und internationalen Polizeibehörden erforderlich.

Eine zentrale Rolle spielt dabei die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation – INTERPOL. Bosnien und Herzegowina ist seit dem 4. November 1992 Mitglied von INTERPOL und verfügt über ein Nationales Zentralbüro (National Central Bureau – NCB) in Sarajevo. Das NCB Sarajevo dient als zentraler Ansprechpartner für internationale polizeiliche Zusammenarbeit bei Ermittlungen mit internationalem Bezug.

Das cosmos legal Cabinet juridique kann Mandanten bei internationalen strafrechtlichen Sachverhalten, INTERPOL-Ausschreibungen, Auslieferungsfragen und grenzüberschreitenden Ermittlungen rechtlich beraten.

1. INTERPOL und Bosnien und Herzegowina

INTERPOL verbindet die Strafverfolgungsbehörden seiner derzeit 196 Mitgliedstaaten über ein weltweites Netzwerk. Jedes Mitgliedsland verfügt über ein Nationales Zentralbüro, das als Verbindung zwischen den nationalen Behörden, anderen NCBs und dem INTERPOL-Generalsekretariat fungiert.

Für Bosnien und Herzegowina übernimmt diese Funktion das NCB Sarajevo. INTERPOL bezeichnet es als zentralen Kontaktpunkt für die polizeiliche Zusammenarbeit bei Ermittlungen in Bosnien und Herzegowina, die einen internationalen Bezug aufweisen.

Diese Funktion ist angesichts der besonderen staatlichen Struktur Bosnien und Herzegowinas von erheblicher praktischer Bedeutung. Das Land verfügt über mehrere Polizeistrukturen auf staatlicher, entitätsbezogener und kantonaler Ebene. INTERPOL weist ausdrücklich darauf hin, dass die Föderation Bosnien und Herzegowina, die Republika Srpska und der Brčko-Distrikt jeweils eigene Polizeistrukturen besitzen.

2. Aufgaben des NCB Sarajevo

Das NCB Sarajevo fungiert als Schnittstelle zwischen den bosnisch-herzegowinischen Strafverfolgungsbehörden und internationalen Polizeibehörden.

Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören insbesondere:

  • Austausch kriminalpolizeilicher Informationen,
  • Unterstützung grenzüberschreitender Ermittlungen,
  • Kommunikation mit anderen INTERPOL-Nationalbüros,
  • internationale Fahndungskoordinierung,
  • Unterstützung bei der Identifizierung gesuchter Personen,
  • Übermittlung und Empfang relevanter polizeilicher Informationen,
  • Zusammenarbeit mit dem INTERPOL-Generalsekretariat.

Die staatliche Organisationsstruktur sieht für das NCB Sarajevo ausdrücklich eine internationale operative Polizeikooperation vor. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die rechtmäßige und zeitnahe Informationsübermittlung zwischen nationalen Behörden und INTERPOL-Mitgliedstaaten sowie die Nutzung des geschützten INTERPOL-Kommunikationssystems I-24/7.

3. INTERPOL und organisierte Kriminalität

Bosnien und Herzegowina liegt in einer Region, in der grenzüberschreitende Kriminalität eine besondere Herausforderung darstellt.

INTERPOL nennt unter anderem folgende Kriminalitätsbereiche:

  • Drogenhandel,
  • Menschenhandel,
  • illegaler Waffenhandel,
  • Handel mit gestohlenen Fahrzeugen,
  • illegaler Handel mit Arzneimitteln,
  • Finanzkriminalität,
  • illegale Migration,
  • Terrorismus,
  • Cyberkriminalität,
  • Umweltkriminalität.

Das NCB Sarajevo arbeitet nach Angaben von INTERPOL mit anderen Nationalen Zentralbüros zusammen, um solche Straftaten und insbesondere internationale Täterstrukturen zu untersuchen.

Die internationale Kooperation ermöglicht dabei, Informationen aus mehreren Staaten miteinander zu verbinden und Ermittlungen über nationale Grenzen hinweg zu koordinieren.

4. INTERPOL und gesuchte Personen

Eine besonders wichtige Funktion von INTERPOL besteht in der internationalen Fahndung nach Personen.

Wenn eine Person in einem Staat aufgrund eines nationalen Haftbefehls gesucht wird und vermutet wird, dass sie sich in einem anderen Staat aufhält, können internationale polizeiliche Kooperationsmechanismen eingesetzt werden.

Dabei kann insbesondere eine Red Notice (Rote Ausschreibung) von Bedeutung sein.

Wichtig ist jedoch die rechtliche Unterscheidung zwischen einer INTERPOL Red Notice und einem internationalen Haftbefehl. INTERPOL weist darauf hin, dass eine Red Notice grundsätzlich eine Aufforderung an Strafverfolgungsbehörden weltweit darstellt, eine gesuchte Person zu lokalisieren und – soweit das nationale Recht dies zulässt – vorläufig festzunehmen. Sie ist kein internationaler Haftbefehl.

5. Red Notice und Bosnien und Herzegowina

Eine Red Notice kann für ein Strafverfahren mit internationalem Bezug erhebliche praktische Konsequenzen haben.

Wird eine Person in einem anderen INTERPOL-Mitgliedstaat gesucht, können Informationen über die Person über die entsprechenden internationalen Polizeikanäle weitergegeben werden. Die tatsächlichen Maßnahmen gegen die gesuchte Person richten sich jedoch nach dem Recht des Staates, in dem sie aufgegriffen wird.

Auch das bosnisch-herzegowinische Sicherheitsministerium hat ausdrücklich erklärt, dass eine Red Notice nicht automatisch einem internationalen Haftbefehl gleichzusetzen ist. Ihre konkrete Wirkung hängt unter anderem vom nationalen Recht und von den einschlägigen Auslieferungsregelungen ab.

Für eine betroffene Person ist deshalb zwischen drei unterschiedlichen Fragen zu unterscheiden:

  1. Besteht eine nationale Haftentscheidung?
  2. Existiert eine INTERPOL-Ausschreibung?
  3. Welche rechtlichen Folgen hat diese Ausschreibung im Staat, in dem sich die betreffende Person befindet?

Diese Fragen sind rechtlich nicht identisch.

6. INTERPOL und Auslieferungsverfahren

Eine INTERPOL-Ausschreibung kann mit einem Auslieferungsverfahren verbunden sein, ersetzt dieses aber grundsätzlich nicht.

Die Auslieferung einer gesuchten Person ist ein rechtliches Verfahren, bei dem die zuständigen Behörden und Gerichte des betroffenen Staates prüfen müssen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Übergabe erfüllt sind.

Dabei können unter anderem folgende Aspekte relevant sein:

  • bestehender Haftbefehl,
  • Art und Schwere der vorgeworfenen Straftat,
  • Staatsangehörigkeit der betroffenen Person,
  • bestehende Auslieferungsverträge,
  • Grundrechte,
  • Verjährung,
  • Spezialitätsgrundsatz,
  • mögliche politische oder menschenrechtliche Hindernisse.

Eine Red Notice kann daher ein wichtiger Bestandteil der internationalen Fahndung sein, führt jedoch nicht automatisch zu einer endgültigen Auslieferung.

7. Informationsaustausch über I-24/7

Eine moderne internationale Polizeikooperation ist auf einen schnellen und sicheren Informationsaustausch angewiesen.

INTERPOL verwendet hierfür das geschützte Kommunikationsnetz I-24/7. Über dieses Netzwerk können die Nationalen Zentralbüros mit anderen Mitgliedstaaten und dem INTERPOL-Generalsekretariat kommunizieren.

Auch beim NCB Sarajevo gehört die ordnungsgemäße Nutzung der geschützten Kommunikationswege zu den organisatorischen Aufgaben. Offizielle Ausschreibungsunterlagen der Direktion für die Koordinierung der Polizeibehörden Bosnien und Herzegowinas nennen ausdrücklich die Sicherstellung der Standards beim Informationsaustausch über I-24/7 und die INTERPOL-Kanäle.

8. INTERPOL-Datenbanken

Ein wesentlicher Vorteil der INTERPOL-Zusammenarbeit besteht im Zugriff auf internationale kriminalpolizeiliche Daten.

Je nach Datenbank und Berechtigung können beispielsweise Informationen über:

  • gesuchte Personen,
  • gestohlene Fahrzeuge,
  • gestohlene oder verlorene Reisedokumente,
  • Fingerabdrücke,
  • biometrische Daten,
  • andere kriminalpolizeilich relevante Informationen

ausgetauscht beziehungsweise abgefragt werden.

Die Bedeutung biometrischer Verfahren wurde auch in Bosnien und Herzegowina deutlich. INTERPOL berichtete 2023 über den Einsatz des Biometric Hub in Sarajevo, mit dem ein mutmaßlicher Menschenhändler anhand biometrischer Informationen identifiziert werden konnte.

9. Datenschutz und rechtmäßige Datenverarbeitung

Der internationale Austausch personenbezogener Daten bringt gleichzeitig erhebliche rechtliche Anforderungen mit sich.

Polizeiliche Informationen dürfen nicht beliebig erhoben, gespeichert oder weitergegeben werden. Die zuständigen Behörden müssen die einschlägigen nationalen und internationalen Vorschriften beachten.

Auch bei der Organisation des NCB Sarajevo wird ausdrücklich auf die Sicherung personenbezogener und geheimer Daten hingewiesen.

Für betroffene Personen kann daher die Frage relevant sein, welche Informationen über sie gespeichert oder international verbreitet wurden und ob eine Ausschreibung beziehungsweise Datenverarbeitung rechtmäßig erfolgt ist.

10. Internationale Ermittlungen

INTERPOL führt grundsätzlich nicht selbst nationale Strafverfahren durch. Die Organisation unterstützt vielmehr die Zusammenarbeit nationaler Strafverfolgungsbehörden.

Das NCB Sarajevo kann beispielsweise Informationen aus einem anderen Staat an zuständige bosnisch-herzegowinische Behörden weiterleiten oder umgekehrt Informationen aus Bosnien und Herzegowina an ausländische Polizeibehörden übermitteln.

Dies ist besonders wichtig, wenn eine Straftat mehrere Staaten betrifft. Beispiele hierfür sind:

  • internationaler Betrug,
  • Geldwäsche,
  • Menschenhandel,
  • Drogenhandel,
  • Cyberkriminalität,
  • grenzüberschreitende organisierte Kriminalität,
  • Flucht nach einer Straftat ins Ausland.

11. Zusammenarbeit mit bosnisch-herzegowinischen Polizeibehörden

Aufgrund der komplexen institutionellen Struktur des Landes muss die internationale Polizeikooperation mit verschiedenen nationalen Behörden koordiniert werden.

Zu den staatlichen Sicherheits- und Strafverfolgungsinstitutionen gehören unter anderem die Direktion für die Koordinierung der Polizeibehörden Bosnien und Herzegowinas, die State Investigation and Protection Agency (SIPA) und die Grenzpolizei Bosnien und Herzegowinas. INTERPOL nennt diese Institutionen ausdrücklich im Zusammenhang mit der nationalen Strafverfolgungsstruktur des Landes.

Das Innenministerium der Föderation verfügt darüber hinaus über Kompetenzen im Bereich der internationalen Fahndung und veröffentlicht unter anderem INTERPOL-Fahndungen auf föderaler und interkantonaler Ebene.

12. INTERPOL und Grenzkontrollen

Die internationale Fahndungskooperation besitzt auch für die Grenzsicherheit erhebliche Bedeutung.

Wenn eine gesuchte Person versucht, eine internationale Grenze zu überqueren, können entsprechende polizeiliche Informationssysteme eine Identifizierung ermöglichen.

Für Bosnien und Herzegowina ist dies aufgrund seiner geografischen Lage und seiner Verbindungen zu den Nachbarstaaten besonders relevant. INTERPOL beschreibt das Land als Transit- und Zielland für verschiedene Formen grenzüberschreitender Kriminalität.

Die Verbindung von Grenzpolizei, nationalen Strafverfolgungsbehörden und internationalen Informationssystemen ermöglicht eine schnellere Reaktion auf grenzüberschreitende Fahndungsfälle.

13. INTERPOL bei Kriegsverbrechen und schweren Straftaten

Das NCB Sarajevo arbeitet nicht nur bei klassischer organisierter Kriminalität mit internationalen Partnern zusammen.

INTERPOL nennt ausdrücklich auch Kriegsverbrechen, Terrorismus, Finanzkriminalität und Cyberkriminalität als Bereiche, in denen bosnisch-herzegowinische Behörden mit anderen NCBs zusammenarbeiten.

Gerade bei Kriegsverbrechen können Sachverhalte mehrere Staaten betreffen, etwa wenn Verdächtige, Zeugen oder Beweismittel außerhalb Bosnien und Herzegowinas liegen.

14. Rechte der betroffenen Personen

Eine internationale Fahndung kann für eine betroffene Person erhebliche Konsequenzen haben. Dazu können Probleme bei Grenzübertritten, vorläufige Festnahmen oder die Einleitung eines Auslieferungsverfahrens gehören.

Eine betroffene Person sollte deshalb möglichst frühzeitig rechtlich klären lassen:

  • ob tatsächlich eine INTERPOL-Ausschreibung besteht,
  • welcher Staat die Fahndung veranlasst hat,
  • auf welcher nationalen Entscheidung sie beruht,
  • ob ein Haftbefehl existiert,
  • welche Straftat vorgeworfen wird,
  • ob Auslieferungsunterlagen vorliegen,
  • welche Rechtsmittel zur Verfügung stehen.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer polizeilichen Fahndungsinformation und einer gerichtlichen Entscheidung. Eine INTERPOL-Ausschreibung ersetzt nicht automatisch die nach nationalem Recht erforderlichen gerichtlichen und auslieferungsrechtlichen Verfahren.

15. Rechtliche Möglichkeiten bei INTERPOL-Fahndungen

Personen, die von einer internationalen Ausschreibung betroffen sind, sollten die Angelegenheit nicht ausschließlich als polizeiliches Problem betrachten.

Je nach Situation können Fragen des:

  • Strafrechts,
  • Strafprozessrechts,
  • Auslieferungsrechts,
  • internationalen Privatrechts,
  • Menschenrechtsschutzes,
  • Datenschutzrechts

gleichzeitig relevant sein.

Insbesondere bei einer Red Notice kann eine umfassende Prüfung der zugrunde liegenden nationalen Entscheidung und der internationalen Ausschreibung erforderlich sein.

16. Bedeutung für Unternehmen

Auch Unternehmen und Geschäftsführungen können indirekt von INTERPOL-Verfahren betroffen sein.

Dies kann beispielsweise bei Ermittlungen wegen:

  • Geldwäsche,
  • internationalem Betrug,
  • Korruption,
  • organisierter Wirtschaftskriminalität,
  • Schmuggel,
  • Cyberkriminalität

der Fall sein.

Wenn Unternehmensleiter oder wirtschaftlich Berechtigte international gesucht werden, können daraus erhebliche Auswirkungen auf Geschäftsbeziehungen, Bankkonten, Reisen und internationale Geschäftstätigkeiten entstehen.

Eine frühzeitige strafrechtliche und wirtschaftsrechtliche Beratung ist deshalb besonders bei grenzüberschreitenden Unternehmensstrukturen sinnvoll.

17. Rechtliche Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique

Internationale Fahndungs- und Auslieferungsfälle gehören zu den besonders komplexen Bereichen des Strafrechts. Häufig sind mehrere Behörden und unterschiedliche Rechtsordnungen gleichzeitig beteiligt.

Das cosmos legal Cabinet juridique kann Mandanten insbesondere unterstützen bei:

  • der Prüfung internationaler Fahndungsmaßnahmen,
  • INTERPOL-Red-Notice-Verfahren,
  • strafrechtlichen Ermittlungen mit internationalem Bezug,
  • Auslieferungsverfahren,
  • vorläufiger Festnahme und Haftfragen,
  • internationalen Rechtshilfeverfahren,
  • grenzüberschreitenden Wirtschaftsstrafverfahren,
  • Datenschutz- und Datenverarbeitungsfragen,
  • Kommunikation mit zuständigen Behörden und Rechtsanwälten im Ausland.

Bei einer internationalen Fahndung ist eine möglichst frühzeitige Prüfung der Rechtslage besonders wichtig, da bereits die Feststellung des Aufenthaltsortes einer gesuchten Person weitere rechtliche Schritte auslösen kann.

Fazit

INTERPOL spielt für Bosnien und Herzegowina eine zentrale Rolle bei der internationalen Polizeizusammenarbeit. Das Land ist seit 1992 Mitglied der Organisation und verfügt mit dem NCB Sarajevo über ein Nationales Zentralbüro, das als Verbindungspunkt für internationale Ermittlungen dient.

Die Zusammenarbeit umfasst unter anderem den Austausch kriminalpolizeilicher Informationen, die internationale Fahndung, die Identifizierung gesuchter Personen sowie die Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Menschenhandel, Drogenhandel, Finanzkriminalität, Terrorismus, Cyberkriminalität und Kriegsverbrechen.

Besondere Bedeutung besitzt die Red Notice. Sie kann internationale Fahndungsmaßnahmen erleichtern, stellt jedoch grundsätzlich keinen internationalen Haftbefehl dar. Die tatsächlichen Folgen richten sich nach dem nationalen Recht des Staates, in dem die gesuchte Person aufgegriffen wird, sowie nach den jeweiligen Auslieferungsregelungen.

Für Personen und Unternehmen, die von einer internationalen Fahndung oder einem grenzüberschreitenden Strafverfahren betroffen sind, ist daher eine genaue Prüfung der nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen erforderlich. Das cosmos legal Cabinet juridique kann Mandanten bei INTERPOL-bezogenen Strafsachen, Auslieferungsverfahren und internationalen Ermittlungen rechtlich unterstützen.

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