INTERPOL in Griechenland

Ana Sayfa /Makaleler /INTERPOL in Griechenland
03.09.2026 Hukuk

INTERPOL in Griechenland

INTERPOL in Griechenland: Internationale Polizeikooperation, Fahndung und rechtliche Verfahren

Die internationale Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität gewinnt auch für Griechenland zunehmend an Bedeutung. Aufgrund seiner geografischen Lage zwischen Europa, Asien und Afrika sowie seiner umfangreichen Seegrenzen ist Griechenland in besonderem Maße mit internationaler organisierter Kriminalität, Menschenhandel, Schleusung und Drogenkriminalität konfrontiert.

In diesem Zusammenhang spielt die Internationale kriminalpolizeiliche Organisation – INTERPOL eine wichtige Rolle. Griechenland ist seit dem 7. September 1923 Mitglied der Organisation und verfügt über ein Nationales Zentralbüro (National Central Bureau – NCB) in Athen.

1. Was ist INTERPOL?

INTERPOL ist eine zwischenstaatliche Organisation, die die internationale Zusammenarbeit von Polizeibehörden unterstützt. Sie ermöglicht ihren Mitgliedstaaten insbesondere den Austausch von Informationen über Straftaten, gesuchte Personen, gestohlene Dokumente und andere kriminalitätsbezogene Daten.

INTERPOL selbst ist jedoch keine internationale Polizei mit eigener Festnahmekompetenz. Die tatsächlichen polizeilichen und strafrechtlichen Maßnahmen werden grundsätzlich von den national zuständigen Behörden nach dem jeweiligen nationalen Recht durchgeführt.

Die Organisation verfügt über 196 Mitgliedstaaten. Die nationalen Zentralbüros dienen dabei als Verbindung zwischen den nationalen Polizeibehörden und dem INTERPOL-Generalsekretariat sowie den Zentralbüros anderer Mitgliedstaaten.

2. INTERPOL National Central Bureau in Athen

Das INTERPOL NCB Athens ist innerhalb der griechischen Polizeistruktur angesiedelt und stellt die nationale Verbindungsstelle Griechenlands zu INTERPOL dar.

Nach Angaben der griechischen Polizei gewährleistet die zuständige Abteilung die kontinuierliche Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen griechischen Polizeibehörden, Justizbehörden und INTERPOL sowie mit den NCBs anderer Mitgliedstaaten.

Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Übermittlung und Bearbeitung internationaler Ersuchen,
  • Austausch kriminalpolizeilicher Informationen,
  • internationale Fahndung,
  • Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Ermittlungen,
  • Bearbeitung internationaler Fahndungshinweise,
  • Unterstützung bei Europäischen Haftbefehlen.

Damit bildet das NCB Athens eine wichtige Schnittstelle zwischen griechischen Behörden und internationalen Strafverfolgungsbehörden.

3. INTERPOL und internationale Fahndung

Eine der bekanntesten Funktionen von INTERPOL ist die internationale Fahndung nach Personen.

Die Organisation verwendet hierfür verschiedene Notices, die unterschiedliche Zwecke erfüllen. Ein besonders bekanntes Instrument ist die Red Notice.

Eine Red Notice dient dazu, Polizeibehörden weltweit über eine gesuchte Person zu informieren und um deren Auffindung und gegebenenfalls vorläufige Festnahme im Hinblick auf ein späteres Auslieferungs- oder sonstiges rechtliches Verfahren zu ersuchen.

Wichtig ist jedoch: Eine Red Notice stellt keinen internationalen Haftbefehl im eigentlichen Sinne dar. Sie verpflichtet einen Staat nicht automatisch dazu, die betroffene Person festzunehmen. Die Entscheidung über eine Festnahme richtet sich nach dem Recht des Staates, in dem die Person aufgegriffen wird.

4. Red Notice und Griechenland

Befindet sich eine von einem anderen Staat gesuchte Person in Griechenland, kann eine internationale Fahndungsnotiz bei den griechischen Behörden eine entsprechende Prüfung und gegebenenfalls weitere Maßnahmen auslösen.

Die griechische Polizei veröffentlicht regelmäßig Fälle, in denen Personen aufgrund internationaler Fahndungshinweise in Griechenland festgenommen wurden. So wurde beispielsweise am 2. September 2026 in Athen ein türkischer Staatsangehöriger festgenommen, gegen den eine Red Notice von INTERPOL Türkei vorlag. Nach Angaben der griechischen Polizei wurde die Person anschließend der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgeführt.

Ein weiterer aktueller Fall betraf im August 2026 einen in Kreta festgenommenen ausländischen Staatsangehörigen, der aufgrund einer Red Notice der serbischen Behörden gesucht wurde.

Diese Fälle zeigen, dass internationale Fahndungshinweise praktische Auswirkungen auf Personen haben können, die sich in Griechenland aufhalten.

5. Unterschied zwischen INTERPOL und einem Haftbefehl

Für Betroffene ist die Unterscheidung zwischen einer Red Notice und einem nationalen oder europäischen Haftbefehl besonders wichtig.

INTERPOL veröffentlicht internationale Fahndungshinweise auf Ersuchen eines Mitgliedstaates. Die eigentliche strafrechtliche Grundlage für eine Festnahme stammt dagegen grundsätzlich aus dem Recht des ersuchenden oder des ersuchten Staates.

Innerhalb der Europäischen Union besitzt außerdem der Europäische Haftbefehl eine besondere Bedeutung. Er beruht auf einem eigenen EU-rechtlichen System der justiziellen Zusammenarbeit und darf nicht mit einer INTERPOL Red Notice gleichgesetzt werden.

Das griechische INTERPOL NCB ist nach Angaben der griechischen Polizei auch mit der Bearbeitung Europäischer Haftbefehle und internationaler Fahndungshinweise befasst.

6. Festnahme in Griechenland aufgrund internationaler Fahndung

Wird eine gesuchte Person in Griechenland identifiziert, können die griechischen Behörden entsprechende Maßnahmen nach griechischem Recht ergreifen.

Nach einer Festnahme wird die betroffene Person grundsätzlich den zuständigen Justizbehörden zugeführt. Die weitere Behandlung hängt davon ab, auf welcher rechtlichen Grundlage die internationale Fahndung erfolgt und ob ein Auslieferungs- oder Übergabeverfahren eingeleitet werden soll.

Die Festnahme aufgrund einer internationalen Fahndung bedeutet daher nicht automatisch, dass die Person an den ersuchenden Staat ausgeliefert wird.

Vielmehr folgt regelmäßig eine rechtliche Prüfung der Voraussetzungen für die weitere Freiheitsentziehung, Übergabe oder Auslieferung.

7. Auslieferungsverfahren

Bei Personen, die von einem Drittstaat gesucht werden, kann ein Auslieferungsverfahren relevant werden.

Dabei wird insbesondere geprüft, ob die gesetzlichen und gegebenenfalls völkervertraglichen Voraussetzungen für eine Auslieferung erfüllt sind.

Von Bedeutung können unter anderem sein:

  • Art und Schwere der vorgeworfenen Straftat,
  • Identität der gesuchten Person,
  • rechtliche Grundlage des Ersuchens,
  • Verjährung,
  • mögliche Menschenrechtsverletzungen,
  • Grundsatz der Spezialität,
  • mögliche politische Gründe des Ersuchens,
  • Doppelbestrafung beziehungsweise ne bis in idem,
  • bestehende internationale Abkommen.

Die konkrete Entscheidung erfolgt nicht allein aufgrund einer INTERPOL-Meldung, sondern im Rahmen des jeweils anwendbaren nationalen und internationalen Rechts.

8. Rechtsschutz für die betroffene Person

Eine Person, gegen die eine internationale Fahndungsmaßnahme besteht, verfügt grundsätzlich über rechtliche Verteidigungsmöglichkeiten.

Je nach Verfahrenssituation kann unter anderem geprüft werden:

  • auf welcher Grundlage die Fahndung erfolgt,
  • ob die Identität korrekt festgestellt wurde,
  • ob die Voraussetzungen für eine Festnahme erfüllt sind,
  • ob eine Auslieferung rechtlich zulässig ist,
  • ob menschenrechtliche Hindernisse bestehen,
  • ob gegen die Maßnahme Rechtsmittel oder andere Rechtsbehelfe möglich sind.

Insbesondere bei internationalen Verfahren ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung von großer Bedeutung.

9. Kontrolle von INTERPOL-Daten

INTERPOL unterliegt eigenen rechtlichen Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Internationale Fahndungsinformationen dürfen nicht beliebig verarbeitet oder verbreitet werden.

INTERPOL weist darauf hin, dass Notices und Diffusions bestimmten Prüfungen unterliegen und mit den Regeln der Organisation, einschließlich ihrer Verfassung und der Vorschriften über die Verarbeitung von Daten, vereinbar sein müssen.

Insbesondere dürfen INTERPOL-Systeme nicht für Zwecke verwendet werden, die gegen die grundlegenden Regeln der Organisation verstoßen. Artikel 3 der INTERPOL-Verfassung verbietet beispielsweise Interventionen mit politischem, militärischem, religiösem oder rassischem Charakter.

10. Löschung oder Korrektur von INTERPOL-Daten

In bestimmten Situationen kann die Frage entstehen, ob eine internationale Fahndungsinformation gelöscht, korrigiert oder überprüft werden kann.

Dies kann beispielsweise relevant sein, wenn:

  • die gesuchte Person nicht mit dem Betroffenen identisch ist,
  • die zugrunde liegenden Daten fehlerhaft sind,
  • die Fahndung nicht mehr aktuell ist,
  • die Maßnahme gegen INTERPOL-Regeln verstößt,
  • ein rechtlicher Grund für die weitere Speicherung nicht mehr besteht.

INTERPOL verfügt hierfür über eigene Verfahren und Kontrollmechanismen. Die rechtliche Prüfung sollte dabei sowohl die internationale Ebene als auch die Situation im betroffenen Staat – hier insbesondere Griechenland – berücksichtigen.

11. Internationale Ermittlungen und Datenaustausch

Das NCB Athens unterstützt nicht nur Fahndungsmaßnahmen, sondern auch den Austausch kriminalpolizeilicher Informationen.

INTERPOL beschreibt die nationalen Zentralbüros als zentrale Kontaktstellen für internationale Ermittlungen. Sie können Informationen von anderen NCBs anfordern, eigene kriminalpolizeiliche Daten weitergeben und grenzüberschreitende Ermittlungen und Operationen unterstützen.

Dies ist insbesondere bei folgenden Deliktsbereichen relevant:

  • organisierte Kriminalität,
  • Menschenhandel,
  • Schleusung,
  • Drogenhandel,
  • Cyberkriminalität,
  • Geldwäsche,
  • internationaler Betrug,
  • Identitäts- und Dokumentenfälschung.

12. INTERPOL und grenzüberschreitende Strafverfahren

Ein grenzüberschreitender Strafsachverhalt kann mehrere rechtliche Ebenen gleichzeitig betreffen.

Beispielsweise kann eine Person in Griechenland leben, während ein anderes Land ein Strafverfahren gegen sie führt. In einem solchen Fall können INTERPOL-Kommunikation, internationale Rechtshilfe, ein Europäischer Haftbefehl oder – bei Drittstaaten – ein Auslieferungsersuchen parallel oder nacheinander eine Rolle spielen.

Deshalb sollte zunächst festgestellt werden, welche konkrete Maßnahme gegen die Person besteht. Eine bloße INTERPOL-Fahndungsnotiz, ein Europäischer Haftbefehl und ein formelles Auslieferungsersuchen haben unterschiedliche rechtliche Wirkungen.

13. Bedeutung für ausländische Staatsangehörige in Griechenland

Für ausländische Staatsangehörige kann eine internationale Fahndung in Griechenland erhebliche praktische Folgen haben.

Eine Festnahme kann unter anderem Auswirkungen auf:

  • Aufenthalt in Griechenland,
  • Reisefreiheit,
  • Aufenthaltsstatus,
  • berufliche Tätigkeit,
  • geschäftliche Aktivitäten,
  • familiäre Situation

haben.

Betroffene sollten deshalb möglichst früh feststellen lassen, welche Behörde die Maßnahme veranlasst hat und auf welcher rechtlichen Grundlage sie beruht.

14. Rechtliche Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique

Internationale Fahndungs- und Auslieferungsverfahren gehören zu den besonders komplexen Bereichen des Strafrechts. Sie verbinden griechisches Straf- und Verfahrensrecht mit internationaler Polizeikooperation und gegebenenfalls europäischem oder völkerrechtlichem Auslieferungsrecht.

cosmos legal Cabinet juridique kann Mandanten bei rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit INTERPOL und internationalen Strafverfahren in Griechenland unterstützen. Dazu können insbesondere die Prüfung internationaler Fahndungsmaßnahmen, die Analyse einer Red Notice, die Begleitung nach einer Festnahme, die Prüfung von Auslieferungs- oder Übergabeverfahren sowie die Koordination grenzüberschreitender Verteidigungsmaßnahmen gehören.

Bei internationalen Fällen ist eine frühzeitige Prüfung besonders wichtig, da Entscheidungen in Griechenland mit weiteren Verfahren in einem anderen Staat verbunden sein können.

Fazit

INTERPOL besitzt für die internationale Strafverfolgungszusammenarbeit Griechenlands eine erhebliche praktische Bedeutung. Griechenland ist seit 1923 Mitglied der Organisation und unterhält in Athen ein National Central Bureau, das als zentrale Verbindung zwischen griechischen Behörden und dem internationalen INTERPOL-Netzwerk fungiert.

Eine Red Notice ist jedoch kein internationaler Haftbefehl. Sie stellt einen internationalen Fahndungs- und Kooperationsmechanismus dar; die konkrete Festnahme und die weiteren gerichtlichen Schritte richten sich nach dem Recht des jeweiligen Staates.

Für Personen, die in Griechenland aufgrund einer internationalen Fahndung identifiziert oder festgenommen werden, ist daher eine genaue Prüfung der rechtlichen Grundlage entscheidend. Insbesondere muss zwischen INTERPOL-Maßnahmen, Europäischen Haftbefehlen und förmlichen Auslieferungsersuchen unterschieden werden.

Eine spezialisierte rechtliche Beratung kann dabei helfen, die bestehende Fahndungsmaßnahme zu analysieren, die Rechte der betroffenen Person zu schützen und gegebenenfalls geeignete Rechtsmittel oder Verteidigungsstrategien im griechischen und internationalen Verfahren einzuleiten.

 

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