HEIRAT IN DEUTSCHLAND
HEIRAT IN DEUTSCHLAND: VORAUSSETZUNGEN, STANDESAMT, AUSLÄNDISCHE EHESCHLIESSUNG UND FAMILIENNACHZUG
Die Eheschließung in Deutschland ist mit verschiedenen rechtlichen und behördlichen Verfahren verbunden. Neben der persönlichen Entscheidung zweier Menschen, eine Ehe einzugehen, müssen insbesondere die Ehevoraussetzungen geprüft, die Eheschließung beim Standesamt angemeldet und die erforderlichen Dokumente vorgelegt werden.
Für deutsche Staatsangehörige ist das Verfahren in vielen Fällen relativ überschaubar. Bei ausländischen Staatsangehörigen können dagegen zusätzliche Anforderungen entstehen. Dazu gehören beispielsweise ein Ehefähigkeitszeugnis, ausländische Personenstandsurkunden, beglaubigte Übersetzungen, Apostillen oder Legalisationen.
Besonders wichtig wird die rechtliche Beratung bei deutsch-türkischen Ehen, internationalen Ehen und Eheschließungen mit anschließendem Familiennachzug. In diesem Bereich kann Cosmos Legal Cabinet juridique bei der rechtlichen Vorbereitung und Begleitung unterstützen.
1. EHESCHLIESSUNG IN DEUTSCHLAND – GRUNDLAGEN
In Deutschland wird eine rechtswirksame Ehe grundsätzlich vor dem zuständigen Standesamt geschlossen.
Vor der Eheschließung prüft das Standesamt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere die Identität und der Personenstand der Verlobten sowie mögliche Ehehindernisse.
Typischerweise werden unter anderem folgende Punkte geprüft:
- Volljährigkeit der Verlobten,
- Ledigkeit beziehungsweise bestehender Familienstand,
- frühere Ehen oder Lebenspartnerschaften,
- Verwandtschaftsverhältnisse,
- gegebenenfalls Ehefähigkeitszeugnis,
- Identität und Staatsangehörigkeit.
Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt von der individuellen Situation ab.
2. ANMELDUNG DER EHESCHLIESSUNG BEIM STANDESAMT
Die Eheschließung muss beim zuständigen Standesamt angemeldet werden.
Das Standesamt prüft anschließend, ob die Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen. Dabei werden insbesondere die vorgelegten Personenstandsurkunden und Identitätsnachweise geprüft.
Bei deutschen Staatsangehörigen ist das Verfahren häufig einfacher als bei Personen, deren Personenstand durch ausländische Urkunden nachgewiesen werden muss.
Bei internationalen Ehen sollte daher frühzeitig mit dem Standesamt geklärt werden, welche Dokumente benötigt werden.
3. WELCHE DOKUMENTE WERDEN BENÖTIGT?
Je nach persönlicher Situation können insbesondere folgende Unterlagen verlangt werden:
- gültiger Reisepass oder Personalausweis,
- Geburtsurkunde,
- aktuelle Meldebescheinigung,
- Nachweis über den Familienstand,
- gegebenenfalls Ehefähigkeitszeugnis,
- gegebenenfalls frühere Heiratsurkunden,
- rechtskräftige Scheidungsurteile,
- gegebenenfalls Sterbeurkunde eines früheren Ehepartners,
- ausländische Personenstandsurkunden.
Bei ausländischen Dokumenten können zusätzlich eine Apostille, Legalisation oder beglaubigte Übersetzung erforderlich sein.
4. EHESCHLIESSUNG AUSLÄNDISCHER STAATSANGEHÖRIGER
Für ausländische Staatsangehörige kann die Eheschließung in Deutschland komplizierter sein.
Grund hierfür ist unter anderem, dass das deutsche Standesamt feststellen muss, ob nach dem jeweiligen Heimatrecht ein Ehehindernis besteht.
Deshalb kann die Prüfung nicht allein anhand deutscher Dokumente erfolgen.
Besonders relevant können sein:
- Staatsangehörigkeit,
- Familienstand,
- bisherige Ehen,
- Scheidungen,
- Anerkennung ausländischer Entscheidungen,
- Ehefähigkeitszeugnis,
- internationale Personenstandsurkunden.
5. DAS EHEFÄHIGKEITSZEUGNIS
Bei ausländischen Verlobten kann ein Ehefähigkeitszeugnis beziehungsweise ein entsprechender Nachweis erforderlich sein.
Damit soll grundsätzlich nachgewiesen werden, dass nach dem Recht des jeweiligen Staates keine rechtlichen Hindernisse für die Eheschließung bestehen.
Ob ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden muss und welche Alternative möglich ist, hängt von der Staatsangehörigkeit und dem jeweiligen Heimatrecht ab.
Wenn ein ausländischer Staat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Beibringungspflicht relevant werden.
6. DEUTSCH-TÜRKISCHE EHESCHLIESSUNGEN
Bei einer Eheschließung zwischen einer deutschen und einer türkischen Person oder zwischen zwei türkischen Staatsangehörigen in Deutschland können zusätzliche Dokumente erforderlich sein.
Beispielsweise können relevant sein:
- türkischer Reisepass,
- türkische Geburts- beziehungsweise Personenstandsdokumente,
- Nachweis des Familienstands,
- gegebenenfalls Ehefähigkeitszeugnis,
- frühere Scheidungsunterlagen,
- gegebenenfalls internationale Urkunden.
Da die Dokumentenanforderungen je nach persönlicher Situation variieren können, sollten türkische Staatsangehörige vor der Anmeldung der Eheschließung das zuständige deutsche Standesamt kontaktieren.
7. AUSLÄNDISCHE URKUNDEN UND ÜBERSETZUNGEN
Ausländische Personenstandsurkunden werden nicht automatisch ohne weitere Prüfung von deutschen Behörden akzeptiert.
Je nach Herkunftsstaat kann erforderlich sein:
- beglaubigte Übersetzung,
- Apostille,
- Legalisation,
- Echtheitsprüfung,
- internationale beziehungsweise mehrsprachige Urkunde.
Ein häufiger Fehler besteht darin, ausländische Dokumente erst kurz vor dem geplanten Hochzeitstermin zu beschaffen.
Da die Beschaffung und Prüfung ausländischer Urkunden Zeit in Anspruch nehmen kann, ist eine frühzeitige Vorbereitung sinnvoll.
8. FRÜHERE EHE UND SCHEIDUNG
Wenn einer der Verlobten bereits verheiratet war, muss nachgewiesen werden, dass die frühere Ehe wirksam beendet wurde.
Hierfür können erforderlich sein:
- Scheidungsurteil,
- Rechtskraftvermerk,
- Sterbeurkunde des früheren Ehepartners,
- gegebenenfalls Anerkennung einer ausländischen Scheidung in Deutschland.
Gerade bei ausländischen Scheidungsurteilen sollte frühzeitig geprüft werden, ob die Entscheidung in Deutschland anerkannt werden muss.
9. EHESCHLIESSUNG UND AUFENTHALTSRECHT
Eine Eheschließung kann erhebliche aufenthaltsrechtliche Auswirkungen haben, führt aber nicht automatisch zu einem deutschen Aufenthaltstitel.
Bei einer Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen kann grundsätzlich ein Ehegattennachzug beziehungsweise eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug in Betracht kommen.
Bei einer Ehe mit einem ausländischen Staatsangehörigen hängt das Aufenthaltsrecht unter anderem vom Aufenthaltstitel des in Deutschland lebenden Ehepartners ab.
10. EHEGATTENNACHZUG NACH DEUTSCHLAND
Für Drittstaatsangehörige kann nach der Eheschließung ein Visum zum Ehegattennachzug erforderlich sein.
Das offizielle Portal Make it in Germany weist darauf hin, dass ein aus dem Ausland nachziehender Ehegatte eines Drittstaatsangehörigen grundsätzlich ein entsprechendes Visum beantragen muss, sofern keine Ausnahme besteht. Der Antrag kann je nach Verfahren über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts oder die zuständige deutsche Auslandsvertretung erfolgen. (Make It in Germany)
Nach der Einreise muss der nachgezogene Ehegatte regelmäßig die weiteren aufenthaltsrechtlichen Schritte bei der zuständigen Ausländerbehörde durchführen.
11. EHEGATTENNACHZUG ZU EINEM EU-BÜRGER
Bei einer Ehe mit einem EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigen gelten besondere Regeln.
Der Ehegatte eines EU-Bürgers kann unter den Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts grundsätzlich ebenfalls in Deutschland leben und arbeiten.
Für einen Drittstaatsangehörigen können jedoch je nach Konstellation weiterhin bestimmte Einreise- oder Aufenthaltsdokumente erforderlich sein. (Make It in Germany)
Deshalb muss zunächst festgestellt werden, welche Staatsangehörigkeit beide Ehepartner besitzen.
12. DEUTSCHKENNTNISSE BEIM EHEGATTENNACHZUG
Bei bestimmten Formen des Ehegattennachzugs kann ein Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse erforderlich sein.
Allerdings bestehen wichtige Ausnahmen.
Beispielsweise weist das offizielle Portal „Make it in Germany“ darauf hin, dass beim Ehegattennachzug zu bestimmten Fachkräften kein bestimmtes Deutschniveau nachgewiesen werden muss. (Make It in Germany)
Daher sollte nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass jeder ausländische Ehegatte vor der Einreise zwingend einen bestimmten Sprachtest bestehen muss.
13. RECHT AUF ARBEIT NACH DEM EHEGATTENNACHZUG
Der aufenthaltsrechtliche Status des nachgezogenen Ehegatten ist auch für die Erwerbstätigkeit wichtig.
Nach den Informationen des offiziellen Portals „Make it in Germany“ erhält ein nachgezogener Ehegatte mit der entsprechenden Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich das Recht, in Deutschland zu arbeiten. (Make It in Germany)
Damit kann die Eheschließung beziehungsweise der Ehegattennachzug auch für die berufliche und wirtschaftliche Lebensplanung der Familie von großer Bedeutung sein.
14. EHE UND GEMEINSAMER WOHNSITZ
Für bestimmte aufenthaltsrechtliche Regelungen ist die tatsächliche eheliche Lebensgemeinschaft von Bedeutung.
Daher sollte zwischen einer bloßen formalen Eheschließung und einer tatsächlich gelebten Ehe unterschieden werden.
Bei ausländerrechtlichen Verfahren können die Behörden unter bestimmten Umständen prüfen, ob die eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich besteht.
15. SCHEINEHE UND AUFENTHALTSRECHT
Eine Ehe darf nicht ausschließlich geschlossen werden, um einem ausländischen Ehepartner einen Aufenthaltstitel zu verschaffen.
Bei einem Verdacht auf eine sogenannte Scheinehe können Behörden entsprechende Prüfungen durchführen.
Eine Ehe sollte daher immer auf einer tatsächlichen familiären Lebensgemeinschaft beruhen.
Bei Problemen mit einer ausländerrechtlichen Prüfung ist eine frühzeitige rechtliche Beratung sinnvoll.
16. EHE UND NAMENSFÜHRUNG
Mit der Eheschließung kann sich auch die Frage der Namensführung stellen.
Ehepartner können unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Alternativ können sie ihre bisherigen Namen behalten.
Bei internationalen Ehen können zusätzlich die namensrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Herkunftsstaates relevant sein.
Gerade bei deutsch-türkischen Familien sollte darauf geachtet werden, dass Namen in deutschen und türkischen Dokumenten möglichst konsistent und rechtlich korrekt geführt werden.
17. EHE UND VERMÖGENSRECHT
Die Eheschließung hat auch vermögensrechtliche Folgen.
Wenn die Ehepartner keinen Ehevertrag schließen, gilt grundsätzlich der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Daneben können Ehepartner durch Ehevertrag beispielsweise einen anderen Güterstand vereinbaren.
Bei größeren Vermögenswerten oder internationalen Vermögensbeziehungen sollte die güterrechtliche Situation vor der Eheschließung geprüft werden.
18. EHEVERTRAG
Ein Ehevertrag kann beispielsweise Regelungen zu folgenden Bereichen enthalten:
- Güterstand,
- Vermögensaufteilung,
- Zugewinnausgleich,
- Versorgungsausgleich,
- bestimmte Folgen einer späteren Scheidung.
Bei internationalen Ehen kann zusätzlich die Frage entstehen, welches Recht auf den ehelichen Güterstand Anwendung findet.
Daher kann bei einer deutsch-türkischen Ehe eine frühzeitige Prüfung besonders sinnvoll sein.
19. EHE UND ERBRECHT
Die Eheschließung hat auch Auswirkungen auf die gesetzliche Erbfolge.
Der Ehegatte gehört grundsätzlich zu den gesetzlichen Erben. Die konkrete Erbquote hängt unter anderem vom Güterstand und davon ab, welche weiteren gesetzlichen Erben vorhanden sind.
Bei größeren Vermögen kann deshalb auch die Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags sinnvoll sein.
20. INTERNATIONALE EHESCHLIESSUNG
Nicht jede Ehe, die im Ausland geschlossen wurde, wird automatisch ohne weitere Prüfung in Deutschland behandelt.
Bei einer im Ausland geschlossenen Ehe können beispielsweise relevant sein:
- Gültigkeit der Eheschließung nach dem Recht des Eheschließungsstaates,
- persönliche Ehevoraussetzungen,
- öffentliche Urkunden,
- Anerkennung beziehungsweise Prüfung durch deutsche Behörden,
- Übersetzungen,
- Apostille oder Legalisation.
Bei einer Ehe zwischen ausländischen Staatsangehörigen sollte daher die Anerkennung in Deutschland im konkreten Fall geprüft werden.
21. EHE IN DER TÜRKEI UND ANERKENNUNG IN DEUTSCHLAND
Eine in der Türkei geschlossene Ehe kann für das Leben in Deutschland erhebliche Bedeutung haben.
Für deutsche Behörden können insbesondere folgende Unterlagen wichtig sein:
- türkische Heiratsurkunde,
- internationale beziehungsweise mehrsprachige Heiratsurkunde,
- gegebenenfalls Apostille,
- beglaubigte deutsche Übersetzung.
Welche Form der Urkunde konkret erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Verfahren und der zuständigen Behörde ab.
22. EHE UND FAMILIENNACHZUG FÜR TÜRKISCHE STAATSANGEHÖRIGE
Für türkische Staatsangehörige, die zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen möchten, ist die Frage des Ehegattennachzugs besonders relevant.
Je nach Aufenthaltstitel des in Deutschland lebenden Ehepartners können unterschiedliche Voraussetzungen gelten.
Bei der Antragstellung können unter anderem folgende Dokumente verlangt werden:
- Reisepass,
- Heiratsurkunde,
- Nachweise über den Aufenthalt des Ehepartners in Deutschland,
- Nachweise zur familiären Beziehung,
- gegebenenfalls Sprachnachweise,
- weitere Unterlagen entsprechend der individuellen Situation.
Das offizielle Portal „Make it in Germany“ empfiehlt, sich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung über die konkret erforderlichen Unterlagen zu informieren. (Make It in Germany)
23. EHE UND DAUERHAFTER AUFENTHALT
Eine Ehe mit einer in Deutschland lebenden Person kann langfristig auch für die aufenthaltsrechtliche Perspektive relevant sein.
Je nach Aufenthaltstitel und persönlicher Situation kann später beispielsweise eine Niederlassungserlaubnis in Betracht kommen.
Die Voraussetzungen unterscheiden sich nach Aufenthaltszweck und Personengruppe. Für Ehegatten von bestimmten Fachkräften bestehen beispielsweise besondere Regelungen. (Make It in Germany)
24. COSMOS LEGAL CABINET JURIDIQUE – RECHTLICHE UNTERSTÜTZUNG BEI EHESCHLIESSUNGEN
Cosmos Legal Cabinet juridique kann Mandanten bei rechtlichen Fragen rund um die Eheschließung in Deutschland unterstützen.
Mögliche Beratungsbereiche umfassen insbesondere:
- Vorbereitung der Eheschließung,
- Prüfung ausländischer Dokumente,
- internationale Ehen,
- deutsch-türkische Eheschließungen,
- Ehegattennachzug,
- aufenthaltsrechtliche Fragen,
- Vaterschafts- und Familienrechtsfragen,
- Eheverträge,
- internationales Familienrecht,
- Anerkennung ausländischer Entscheidungen,
- Kommunikation mit deutschen Behörden.
Insbesondere bei internationalen Ehen ist es sinnvoll, die rechtlichen Fragen vor der Eheschließung zu klären und nicht erst nach der Hochzeit.
25. CHECKLISTE FÜR EINE EHESCHLIESSUNG IN DEUTSCHLAND
VOR DER EHESCHLIESSUNG
- zuständiges Standesamt bestimmen,
- erforderliche Dokumente erfragen,
- Personenstandsurkunden beschaffen,
- Familienstand nachweisen,
- bei ausländischen Staatsangehörigen Ehefähigkeitszeugnis prüfen,
- Übersetzungen organisieren,
- Apostille oder Legalisation prüfen.
NACH DER EHESCHLIESSUNG
- Eheurkunde beantragen,
- Namensführung prüfen,
- Krankenversicherung aktualisieren,
- gegebenenfalls Finanzamt informieren,
- Aufenthaltsstatus prüfen,
- bei ausländischem Ehepartner gegebenenfalls Ehegattennachzug durchführen.
26. FAZIT
Die Eheschließung in Deutschland ist ein rechtlich bedeutsamer Vorgang, der weit über die standesamtliche Trauung hinausgeht. Neben den Voraussetzungen für die Hochzeit können Aufenthaltsrecht, Familienrecht, Namensrecht, Güterrecht, Erbrecht und internationales Privatrecht eine wichtige Rolle spielen.
Für deutsche Staatsangehörige ist das Verfahren häufig vergleichsweise unkompliziert. Bei ausländischen Staatsangehörigen können dagegen zusätzliche Dokumente und Prüfungen erforderlich sein. Besonders bei deutsch-türkischen Ehen sollte deshalb frühzeitig geklärt werden, welche Personenstandsurkunden, Übersetzungen und Nachweise benötigt werden.
Auch nach der Eheschließung können wichtige Verfahren folgen. Ein ausländischer Ehegatte benötigt – abhängig von seiner Staatsangehörigkeit und der Situation des in Deutschland lebenden Ehepartners – gegebenenfalls ein Visum zum Familiennachzug und anschließend einen entsprechenden Aufenthaltstitel. (Make It in Germany)
Cosmos Legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Vorbereitung und Begleitung internationaler Eheschließungen, familienrechtlichen Fragen, Ehegattennachzug und deutsch-türkischen Rechtsangelegenheiten unterstützend tätig werden.
RECHTLICHER HINWEIS: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Welche Unterlagen erforderlich sind, welches Recht auf die Ehe Anwendung findet und welche aufenthaltsrechtlichen Folgen eine Eheschließung hat, hängt von der Staatsangehörigkeit, dem Familienstand, dem Aufenthaltsstatus und den persönlichen Umständen der Ehepartner ab.
