Geburt und Geburtsregistrierung in Bosnien und Herzegowina Einleitung
Geburt und Geburtsregistrierung in Bosnien und Herzegowina
Einleitung
Die Geburt eines Kindes führt in Bosnien und Herzegowina zu wichtigen rechtlichen und administrativen Verfahren. Dazu gehören insbesondere die medizinische Meldung der Geburt, die Eintragung in das Geburtsregister (Matična knjiga rođenih), die Bestimmung des persönlichen Namens, die Feststellung beziehungsweise Eintragung der Staatsangehörigkeit und die Vergabe der persönlichen Identifikationsnummer (JMB).
Die Einzelheiten des Personenstandsrechts werden aufgrund der besonderen staatlichen Struktur von Bosnien und Herzegowina teilweise auf Ebene der Entitäten geregelt. Für die Föderation Bosnien und Herzegowina gilt insbesondere das Gesetz über die Personenstandsregister, während in der Republika Srpska eigene gesetzliche Regelungen bestehen. Die grundlegenden Verfahren zur Registrierung einer Geburt verfolgen jedoch dasselbe Ziel: Jedes Kind soll unmittelbar nach der Geburt rechtlich identifiziert und registriert werden.
Das cosmos legal Cabinet juridique kann Eltern und Familien insbesondere bei komplexen Personenstands-, Staatsangehörigkeits- und internationalen Geburtsfällen rechtlich unterstützen.
1. Eintragung der Geburt in das Geburtsregister
Die Eintragung der Geburt ist ein grundlegender Bestandteil des Personenstandsrechts. In der Föderation Bosnien und Herzegowina besteht die gesetzliche Verpflichtung, jedes Kind in das Geburtsregister einzutragen. Die zuständigen Behörden stellen ausdrücklich fest, dass jedes Kind registriert werden muss und damit unter anderem das Recht auf einen persönlichen Namen und auf den Erwerb einer Staatsangehörigkeit erhält.
Das Geburtsregister ist von besonderer Bedeutung, weil die dort erfassten personenbezogenen Daten als Grundlage für weitere Personenstands- und Identitätsdokumente dienen. Nach Angaben des Föderalen Innenministeriums müssen die Daten in anderen Personenstandsregistern und Identitätsdokumenten mit den Angaben des Geburtsregisters übereinstimmen.
2. Frist für die Registrierung
In der Föderation Bosnien und Herzegowina muss ein Kind grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt in das Geburtsregister eingetragen werden. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob die Geburt in einer Gesundheitseinrichtung oder außerhalb einer solchen Einrichtung stattgefunden hat.
Auch in der Republika Srpska bestehen entsprechende Regelungen. So informiert beispielsweise die Stadt Doboj darüber, dass die Geburt eines Kindes in einer Gesundheitseinrichtung durch die Gesundheitseinrichtung gemeldet wird und dass die Eltern innerhalb von 30 Tagen den persönlichen Namen des Kindes bestimmen müssen.
Eine rechtzeitige Registrierung ist deshalb wichtig, damit das Kind ohne unnötige Verzögerungen weitere Identitäts- und Verwaltungsdokumente erhalten kann.
3. Wer muss die Geburt melden?
Die zuständige Person für die Geburtsmeldung hängt davon ab, wo die Geburt stattgefunden hat.
Bei einer Geburt in einer Gesundheitseinrichtung ist grundsätzlich die Gesundheitseinrichtung verpflichtet, die Geburt der zuständigen Personenstandsbehörde zu melden. Dies gilt sowohl für Lebendgeburten als auch für Totgeburten.
Bei einer Geburt außerhalb einer Gesundheitseinrichtung besteht eine abgestufte gesetzliche Zuständigkeit. Grundsätzlich ist zunächst der Vater des Kindes zur Meldung verpflichtet. Ist dieser nicht in der Lage, die Geburt zu melden, oder ist er unbekannt, können unter anderem ein anderes Haushaltsmitglied, die Person, in deren Wohnung das Kind geboren wurde, die Mutter nach ihrer Genesung oder eine anwesende Hebamme beziehungsweise ein Arzt zur Meldung verpflichtet sein.
4. Zuständiges Standesamt
In der Föderation Bosnien und Herzegowina richtet sich die Zuständigkeit für die Registrierung unter anderem nach dem Wohnsitz der Mutter.
Bei einem Kind, das auf dem Gebiet der Föderation geboren wurde, erfolgt die Eintragung grundsätzlich bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt am Wohnsitz der Mutter. Hat die Mutter keinen gemeldeten Wohnsitz, wird die Geburt grundsätzlich bei der Personenstandsbehörde der Gemeinde oder Stadt registriert, in der das Kind geboren wurde.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass auch Kinder von Personen ohne gemeldeten Wohnsitz ordnungsgemäß registriert werden können.
5. Welche Dokumente werden benötigt?
Die erforderlichen Unterlagen hängen insbesondere davon ab, ob das Kind innerhalb oder außerhalb einer Ehe geboren wurde.
Für ein in der Ehe geborenes Kind nennt das Föderale Innenministerium unter anderem:
- Auszug aus dem Heiratsregister der Eltern,
- Staatsangehörigkeitsbescheinigungen der Eltern,
- Personalausweise der Eltern,
- Nachweis über die gemeldeten Wohnsitze der Eltern,
- gegebenenfalls eine Vollmacht, wenn eine dritte Person die Registrierung beziehungsweise die Erklärung des Namens vornimmt.
Bei einem außerhalb einer Ehe geborenen Kind können insbesondere die Geburtsurkunde der Mutter, Staatsangehörigkeitsnachweise, Identitätsdokumente und Nachweise über den Wohnsitz erforderlich sein.
Je nach Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein. Insbesondere bei ausländischen Eltern oder internationalen Geburtsfällen können zusätzliche Anforderungen an ausländische Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen bestehen.
6. Persönlicher Name des Kindes
Die Bestimmung des persönlichen Namens ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Registrierung. Die Eltern müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen erklären, welchen persönlichen Namen das Kind tragen soll.
Die Regelungen können sich abhängig von der zuständigen administrativen Einheit unterscheiden. In der Republika Srpska wird beispielsweise ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Eltern eines in einer Gesundheitseinrichtung geborenen Kindes innerhalb von 30 Tagen den persönlichen Namen des Kindes bestimmen müssen.
Wird kein Name bestimmt oder können sich die Eltern nicht über den Namen einigen, können weitere behördliche beziehungsweise vormundschaftsrechtliche Maßnahmen erforderlich werden.
7. Staatsangehörigkeit des Kindes
Die Geburt und die Staatsangehörigkeit sind rechtlich miteinander verbunden, aber nicht identisch. Die Eintragung der Geburt in das Geburtsregister bedeutet nicht in jedem Fall automatisch, dass ein Kind ausschließlich aufgrund seines Geburtsortes die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina erhält.
Die Staatsangehörigkeit richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach der Staatsangehörigkeit der Eltern und den gesetzlichen Voraussetzungen für den Erwerb durch Abstammung oder Geburt.
Das Föderale Innenministerium führt hierfür neben dem Antrag auf Eintragung der Geburt auch einen gesonderten Antrag für die Eintragung der Staatsangehörigkeit in das Geburtsregister.
Bei Kindern bosnisch-herzegowinischer Eltern, die im Ausland geboren wurden, kann deshalb die Prüfung der Abstammung und der bereits bestehenden oder zu registrierenden Staatsangehörigkeit besonders wichtig sein.
8. Vergabe der persönlichen Identifikationsnummer JMB
Nach der Registrierung der Geburt spielt die Jedinstveni matični broj (JMB), also die einheitliche persönliche Identifikationsnummer, eine wichtige Rolle.
Für die Bestimmung und Registrierung des JMB bestehen eigene gesetzliche und administrative Verfahren. Die zuständigen Behörden verlangen hierfür unter anderem entsprechende Nachweise, insbesondere einen Auszug aus dem Geburtsregister und eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung.
Der JMB dient der eindeutigen Identifikation einer Person und ist für zahlreiche spätere Verwaltungs- und Identitätsverfahren von Bedeutung.
9. Geburtsurkunde und weitere Dokumente
Nach der ordnungsgemäßen Eintragung können Eltern beziehungsweise gesetzlich berechtigte Personen einen Auszug aus dem Geburtsregister erhalten.
Dieses Dokument wird später häufig für verschiedene administrative Verfahren benötigt, beispielsweise für:
- die Beantragung eines Reisepasses,
- die Ausstellung eines Personalausweises,
- die Registrierung der Staatsangehörigkeit,
- schulische und medizinische Angelegenheiten,
- familienrechtliche Verfahren,
- internationale Behördenverfahren,
- Erbschafts- und andere zivilrechtliche Angelegenheiten.
Die Daten des Geburtsregisters bilden dabei eine zentrale Grundlage für die Ausstellung weiterer Identitätsdokumente.
10. Geburt im Ausland
Für bosnisch-herzegowinische Familien ist auch die Geburt eines Kindes im Ausland von besonderer Bedeutung. Ein im Ausland geborenes Kind kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen in die bosnisch-herzegowinischen Personenstandsregister eingetragen werden.
Hierbei müssen regelmäßig ausländische Geburtsurkunden beziehungsweise entsprechende Personenstandsdokumente vorgelegt werden. Das bosnisch-herzegowinische Personenstandsrecht sieht ausdrücklich auch die Eintragung von Tatsachen auf Grundlage von Dokumenten ausländischer Behörden vor.
Je nach Staat, in dem die Geburt stattgefunden hat, können für die Anerkennung der ausländischen Urkunde insbesondere eine beglaubigte Übersetzung, eine Apostille oder eine andere Form der Legalisation erforderlich sein.
Für im Ausland geborene Kinder bosnisch-herzegowinischer Eltern sollte außerdem gesondert geprüft werden, wie die Staatsangehörigkeit registriert wird.
11. Geburt und internationale Familien
Besonders sorgfältig muss das Verfahren vorbereitet werden, wenn ein Elternteil bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger und der andere Elternteil ausländischer Staatsangehöriger ist.
In solchen Fällen können gleichzeitig Fragen des bosnisch-herzegowinischen Personenstandsrechts, des Staatsangehörigkeitsrechts und gegebenenfalls des Rechts des anderen Staates betroffen sein. Auch die Namensführung des Kindes kann bei international zusammengesetzten Familien zusätzliche rechtliche Fragen aufwerfen.
Die zuständigen Behörden können deshalb zusätzliche Nachweise verlangen, um die Identität, Abstammung und Staatsangehörigkeit des Kindes eindeutig festzustellen.
12. Bedeutung einer rechtlichen Beratung
Die meisten gewöhnlichen Geburtsregistrierungen verlaufen administrativ unkompliziert. Komplexer können jedoch Fälle werden, in denen Eltern unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen, das Kind im Ausland geboren wurde, die Vaterschaft ungeklärt ist oder ausländische Personenstandsurkunden verwendet werden müssen.
Das cosmos legal Cabinet juridique kann Eltern insbesondere bei der rechtlichen Vorbereitung internationaler Geburtsregistrierungen, bei Fragen zur Staatsangehörigkeit, bei der Prüfung ausländischer Urkunden und bei der Kommunikation mit zuständigen Behörden unterstützen.
Eine frühzeitige Prüfung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn das Kind mehrere mögliche Staatsangehörigkeiten erwerben kann oder die Geburt außerhalb von Bosnien und Herzegowina erfolgt ist.
Fazit
Die Geburt eines Kindes in Bosnien und Herzegowina führt zu einer Reihe wichtiger rechtlicher Schritte. Im Mittelpunkt steht die Eintragung in das Geburtsregister, die grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen erfolgen muss. Die zuständige Gesundheitseinrichtung oder – bei einer Geburt außerhalb einer Gesundheitseinrichtung – die gesetzlich bestimmte Person muss die Geburt melden.
Neben der Registrierung der Geburt müssen der persönliche Name des Kindes und gegebenenfalls seine Staatsangehörigkeit ordnungsgemäß erfasst werden. Anschließend können unter anderem die Geburtsurkunde und die persönliche Identifikationsnummer JMB für weitere Verwaltungsverfahren verwendet werden.
Bei im Ausland geborenen Kindern oder internationalen Familien können zusätzliche rechtliche Anforderungen entstehen. Insbesondere die Anerkennung ausländischer Personenstandsurkunden und die Frage der Staatsangehörigkeit sollten in solchen Fällen sorgfältig geprüft werden.
Eine korrekte und rechtzeitige Registrierung bildet die Grundlage dafür, dass das Kind von Anfang an über eine gesicherte rechtliche Identität und Zugang zu den entsprechenden staatlichen Dokumenten verfügt.
