Fusionen und Übernahmen in Island

Ana Sayfa /Makaleler /Fusionen und Übernahmen in Island
29.08.2026 Hukuk

Fusionen und Übernahmen in Island

Fusionen und Übernahmen in Island: Rechtliche Grundlagen und Verfahren

Fusionen und Übernahmen, international häufig als Mergers & Acquisitions (M&A) bezeichnet, sind ein wichtiger Bestandteil des modernen Wirtschaftsrechts. Auch in Island werden Unternehmen durch Fusionen, den Erwerb von Gesellschaftsanteilen oder den Kauf einzelner Vermögenswerte umstrukturiert und weiterentwickelt.

Für M&A-Transaktionen sind insbesondere das isländische Gesellschaftsrecht, das Wettbewerbsrecht, das Steuerrecht sowie gegebenenfalls besondere Vorschriften für ausländische Investitionen und regulierte Branchen relevant. Bei größeren Transaktionen kann außerdem eine Prüfung durch die isländische Wettbewerbsbehörde erforderlich sein.

1. Was versteht man unter Mergers & Acquisitions?

Unter Fusion versteht man grundsätzlich die rechtliche Zusammenführung von zwei oder mehreren Unternehmen. Bei einer Fusion kann beispielsweise eine Gesellschaft von einer anderen übernommen werden, sodass die übernommene Gesellschaft nach Abschluss des Verfahrens erlischt.

Eine Übernahme (Acquisition) liegt dagegen typischerweise vor, wenn ein Unternehmen oder ein Investor die Kontrolle über ein anderes Unternehmen erwirbt. Dies kann durch den Kauf von Gesellschaftsanteilen, durch den Erwerb von Vermögenswerten oder auf andere Weise erfolgen.

Das isländische Wettbewerbsrecht betrachtet eine Transaktion insbesondere dann als Zusammenschluss, wenn sich die Kontrolle über ein Unternehmen dauerhaft verändert. Dazu gehören unter anderem Fusionen, Unternehmensübernahmen und der Erwerb direkter oder indirekter Kontrolle durch den Kauf von Wertpapieren oder Vermögenswerten.

2. Rechtliche Grundlagen in Island

Die rechtliche Struktur einer M&A-Transaktion hängt von der Rechtsform der beteiligten Unternehmen und der konkreten Gestaltung des Geschäfts ab. Bei gesellschaftsrechtlichen Fusionen spielen insbesondere die isländischen Gesetze über private Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften eine wichtige Rolle.

Daneben ist das Competition Act No. 44/2005 von zentraler Bedeutung. Es soll einen wirksamen Wettbewerb gewährleisten und insbesondere verhindern, dass Zusammenschlüsse zu einer erheblichen Einschränkung des Wettbewerbs oder zur Entstehung beziehungsweise Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung führen.

3. Share Deal und Asset Deal

Bei einer Übernahme muss zunächst entschieden werden, welche Transaktionsstruktur gewählt werden soll.

Share Deal

Bei einem Share Deal werden Gesellschaftsanteile des Zielunternehmens erworben. Das Unternehmen selbst bleibt als juristische Person bestehen. Mit dem Erwerb einer ausreichenden Beteiligung kann der Käufer jedoch die Kontrolle über die Gesellschaft erlangen.

Ein Vorteil besteht darin, dass die bestehenden Verträge und Geschäftsbeziehungen grundsätzlich bei derselben Gesellschaft verbleiben. Gleichzeitig übernimmt der Käufer wirtschaftlich auch die mit dem Unternehmen verbundenen Risiken.

Asset Deal

Bei einem Asset Deal werden dagegen einzelne Vermögenswerte oder Geschäftsbereiche erworben. Dazu können beispielsweise Immobilien, Maschinen, Markenrechte, Kundenverträge oder bestimmte Geschäftseinheiten gehören.

Diese Struktur kann eine gezieltere Übernahme ermöglichen, erfordert aber eine besonders genaue Prüfung der zu übertragenden Vermögenswerte und Verpflichtungen.

4. Due Diligence vor der Übernahme

Eine umfassende Due Diligence gehört zu den wichtigsten Vorbereitungsschritten einer M&A-Transaktion.

Dabei wird das Zielunternehmen unter rechtlichen, finanziellen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten untersucht. Typischerweise werden unter anderem folgende Bereiche geprüft:

  • Gesellschaftsstruktur und Eigentumsverhältnisse,
  • Jahresabschlüsse und Finanzverbindlichkeiten,
  • wichtige Kunden- und Lieferantenverträge,
  • Immobilien und sonstige Vermögenswerte,
  • Arbeitsverhältnisse,
  • geistiges Eigentum,
  • anhängige Gerichts- und Verwaltungsverfahren,
  • Steuerverbindlichkeiten,
  • Genehmigungen und Lizenzen,
  • Datenschutz und regulatorische Verpflichtungen.

Die Due Diligence ermöglicht es dem Käufer, mögliche Risiken vor Abschluss der Transaktion zu erkennen und diese bei der Kaufpreisgestaltung und Vertragsverhandlung zu berücksichtigen.

5. Kaufvertrag und Vertragsgestaltung

Nach der Due Diligence werden die wesentlichen Bedingungen der Transaktion in einem Kaufvertrag festgelegt. Bei einem Share Deal handelt es sich typischerweise um einen Share Purchase Agreement (SPA), während bei einem Asset Deal ein entsprechender Asset Purchase Agreement verwendet wird.

Der Vertrag sollte insbesondere den Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Closing-Bedingungen und Zusicherungen des Verkäufers regeln.

Von besonderer Bedeutung sind sogenannte Representations and Warranties. Der Verkäufer bestätigt darin bestimmte Eigenschaften und rechtliche beziehungsweise wirtschaftliche Verhältnisse des Zielunternehmens.

Zusätzlich können Haftungsbegrenzungen, Freistellungen, Wettbewerbsverbote und Regelungen für den Fall nachträglich festgestellter Risiken vereinbart werden.

6. Zustimmung der Gesellschaftsorgane

Je nach Struktur der Transaktion müssen die zuständigen Organe der beteiligten Gesellschaften die erforderlichen Beschlüsse fassen. Bei bestimmten Fusionen und gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen können insbesondere Beschlüsse der Gesellschafter- oder Aktionärsversammlung erforderlich sein.

Bei einer Übernahme muss außerdem geprüft werden, ob die Satzung, bestehende Gesellschaftervereinbarungen oder Finanzierungsverträge besondere Zustimmungserfordernisse enthalten.

Eine sorgfältige gesellschaftsrechtliche Prüfung ist deshalb bereits vor Unterzeichnung des Kaufvertrags erforderlich.

7. Kontrolle durch die isländische Wettbewerbsbehörde

Bei größeren M&A-Transaktionen spielt die Icelandic Competition Authority (Samkeppniseftirlitið) eine zentrale Rolle.

Nach den aktuellen Informationen der Behörde besteht eine grundsätzliche Meldepflicht, wenn der gemeinsame Umsatz der beteiligten Unternehmen in Island mindestens 3 Milliarden ISK beträgt und mindestens zwei der beteiligten Unternehmen jeweils einen Jahresumsatz von mindestens 300 Millionen ISK in Island erzielen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Wettbewerbsbehörde allerdings auch bei niedrigeren Schwellen eine Anmeldung verlangen, wenn der gemeinsame Umsatz über 1,5 Milliarden ISK liegt und wettbewerbliche Bedenken bestehen.

Die Anmeldung muss grundsätzlich vor dem Vollzug der Transaktion erfolgen. Ein Zusammenschluss, der unter die Fusionskontrolle fällt, darf während der laufenden Prüfung nicht umgesetzt werden.

8. Prüfung und mögliche Auflagen

Die Wettbewerbsbehörde untersucht, ob durch die geplante Transaktion der Wettbewerb erheblich beeinträchtigt wird. Dabei kann beispielsweise geprüft werden, ob eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird.

In der ersten Prüfungsphase hat die Behörde grundsätzlich 25 Arbeitstage, um die wettbewerblichen Auswirkungen zu beurteilen. Wird eine weitergehende Untersuchung erforderlich, kann eine zweite Prüfungsphase folgen. Eine Entscheidung über ein Verbot oder eine bedingte Genehmigung erfolgt nach den gesetzlichen Fristen des Fusionskontrollverfahrens.

Die Behörde kann einen Zusammenschluss unter bestimmten Voraussetzungen untersagen oder nur unter bestimmten Auflagen zulassen.

9. Grenzüberschreitende M&A-Transaktionen

Island ist Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Deshalb können bei grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen neben isländischem Recht auch EWR-rechtliche Vorschriften relevant sein.

Bei einem ausländischen Investor müssen außerdem die Regelungen über Investitionen von Personen oder Unternehmen mit Sitz außerhalb Islands geprüft werden. Das Act No. 34/1991 on Investment by Non-residents in Business Enterprises bildet hierfür eine wichtige Grundlage und erfasst grundsätzlich Investitionen von nicht in Island ansässigen Personen und Unternehmen, soweit keine spezielleren Regelungen greifen.

Besondere Vorschriften können außerdem für bestimmte strategische oder regulierte Wirtschaftsbereiche gelten.

10. Steuerliche Aspekte

Eine M&A-Transaktion sollte nicht ausschließlich gesellschaftsrechtlich betrachtet werden. Je nach Struktur können erhebliche steuerliche Folgen entstehen.

Bei einem Share Deal und einem Asset Deal können beispielsweise unterschiedliche Auswirkungen auf Kapitalgewinne, Körperschaftsteuer, Abschreibungen, Verlustvorträge und indirekte Steuern entstehen.

Bei internationalen Transaktionen müssen zusätzlich die steuerliche Ansässigkeit der beteiligten Unternehmen, Quellensteuern und gegebenenfalls Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt werden.

Eine frühzeitige steuerliche Strukturierung kann deshalb einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Effizienz der Transaktion haben.

11. Arbeitnehmer und bestehende Verträge

Auch arbeitsrechtliche Fragen gehören zu einer vollständigen M&A-Prüfung. Bei der Übernahme eines laufenden Geschäftsbetriebs muss untersucht werden, welche Arbeitsverhältnisse bestehen und welche Rechte und Verpflichtungen auf den Erwerber übergehen können.

Ebenso sollten langfristige Miet-, Liefer-, Lizenz-, Finanzierungs- und Kundenverträge überprüft werden. Manche Verträge können sogenannte Change-of-Control-Klauseln enthalten, die bei einem Eigentümerwechsel eine Zustimmung des Vertragspartners erforderlich machen.

Diese Punkte sollten bereits während der Due Diligence identifiziert werden.

12. Rechtliche Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique

M&A-Transaktionen gehören zu den anspruchsvollsten wirtschaftsrechtlichen Vorgängen. Sie verbinden Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und häufig auch internationales Recht.

cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmen und Investoren bei der rechtlichen Strukturierung einer Fusion oder Übernahme unterstützend begleiten. Dies kann insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen von Bedeutung sein, bei denen mehrere Rechtsordnungen und regulatorische Anforderungen berücksichtigt werden müssen.

Fazit

Fusionen und Übernahmen in Island bieten Unternehmen und Investoren verschiedene Möglichkeiten für Wachstum, Restrukturierung und den Eintritt in neue Märkte. Gleichzeitig erfordern M&A-Transaktionen eine sorgfältige rechtliche und wirtschaftliche Planung.

Besonders wichtig sind die Wahl zwischen Share Deal und Asset Deal, eine umfassende Due Diligence, die sorgfältige Gestaltung des Kaufvertrags sowie die Prüfung gesellschaftsrechtlicher und steuerlicher Fragen. Bei größeren Transaktionen muss zusätzlich geprüft werden, ob eine Anmeldung bei der isländischen Wettbewerbsbehörde erforderlich ist.

Bei internationalen Transaktionen kommen außerdem Regelungen über ausländische Investitionen und gegebenenfalls EWR-rechtliche Vorschriften hinzu. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann daher wesentlich dazu beitragen, Risiken zu reduzieren und die Transaktion rechtssicher und effizient umzusetzen.

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