Firmengründung in Österreich

Ana Sayfa /Makaleler /Firmengründung in Österreich
03.09.2026 Hukuk

Firmengründung in Österreich

Firmengründung in Österreich: Rechtsformen, Voraussetzungen und Gründungsverfahren

1. Einleitung

Österreich bietet sowohl österreichischen als auch ausländischen Unternehmern vielfältige Möglichkeiten, ein Unternehmen zu gründen. Je nach Geschäftstätigkeit, Haftungsrisiko, Kapitalausstattung und geplanter Unternehmensstruktur kommen unterschiedliche Rechtsformen infrage. Zu den wichtigsten zählen das Einzelunternehmen, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG bzw. FlexCo), die Offene Gesellschaft (OG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Aktiengesellschaft (AG).

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Unternehmensgründung. Sie beeinflusst unter anderem die persönliche Haftung, das erforderliche Kapital, die Geschäftsführung, die steuerliche Behandlung und die Möglichkeiten einer späteren Beteiligung weiterer Investoren.

Auch cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmer bei der rechtlichen Strukturierung einer Firmengründung und bei der Vorbereitung der erforderlichen gesellschafts- und gewerberechtlichen Schritte unterstützen.

2. Welche Rechtsform ist für eine Firmengründung geeignet?

Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen eignet sich insbesondere für Personen, die ihr Unternehmen allein betreiben und eine vergleichsweise einfache Gründung bevorzugen. Eine Eintragung in das Firmenbuch ist zunächst grundsätzlich freiwillig; unter bestimmten Umsatzvoraussetzungen kann sie jedoch verpflichtend werden.

Ein wesentlicher Unterschied zur GmbH besteht darin, dass der Einzelunternehmer grundsätzlich persönlich für die Unternehmensverbindlichkeiten haftet.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH

Die GmbH ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit und gehört zu den am häufigsten verwendeten Gesellschaftsformen in Österreich. Sie kann sowohl von mehreren Personen als auch als Ein-Personen-GmbH gegründet werden.

Die Gesellschafter haften grundsätzlich nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, sondern sind im Wesentlichen auf ihre übernommenen Stammeinlagen beschränkt.

Flexible Kapitalgesellschaft – FlexKapG

Die Flexible Kapitalgesellschaft, häufig als FlexCo bezeichnet, ist eine moderne österreichische Kapitalgesellschaftsform. Sie bietet insbesondere für innovative Unternehmen und Start-ups flexible Gestaltungsmöglichkeiten.

Aktiengesellschaft – AG

Die AG eignet sich insbesondere für größere Unternehmen und Kapitalstrukturen. Das erforderliche Grundkapital beträgt grundsätzlich 70.000 Euro, wobei bei der Gründung grundsätzlich mindestens ein Viertel einzuzahlen ist.

Für kleinere und mittelständische Unternehmen ist die GmbH in der Praxis häufig die attraktivere Alternative.

3. Gründung einer GmbH in Österreich

Die GmbH stellt für viele Unternehmer die wichtigste Rechtsform dar. Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 10.000 Euro, wobei grundsätzlich mindestens 5.000 Euro in bar bei der Gründung einzuzahlen sind.

Die GmbH entsteht rechtlich allerdings nicht bereits durch die Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages. Entscheidend ist die Eintragung in das österreichische Firmenbuch. Erst mit dieser Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person.

4. Gesellschaftsvertrag und Unternehmensgegenstand

Bei einer klassischen GmbH-Gründung wird ein Gesellschaftsvertrag errichtet. Dieser muss grundsätzlich in Form eines Notariatsaktes abgeschlossen werden. Bei einer Ein-Personen-GmbH erfolgt die Gründung durch eine entsprechende Errichtungserklärung.

Zu den wesentlichen Mindestangaben gehören insbesondere:

  • Firma und Sitz der Gesellschaft,
  • Unternehmensgegenstand,
  • Höhe des Stammkapitals,
  • Höhe der von den einzelnen Gesellschaftern übernommenen Stammeinlagen.

Darüber hinaus können Regelungen über Geschäftsführung, Vertretung, Generalversammlung, Gewinnverteilung, Übertragung von Geschäftsanteilen und weitere gesellschaftsrechtliche Fragen aufgenommen werden.

Eine sorgfältige Gestaltung des Gesellschaftsvertrages ist insbesondere bei mehreren Gesellschaftern wichtig, da dadurch spätere Konflikte über Geschäftsführung, Stimmrechte oder Anteilsübertragungen vermieden werden können.

5. Bestellung der Geschäftsführung

Eine GmbH benötigt einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft nach außen und übernehmen zentrale organisatorische und rechtliche Aufgaben.

Die Bestellung kann bereits im Gesellschaftsvertrag oder durch einen gesonderten Gesellschafterbeschluss erfolgen. Bei der Eintragung in das Firmenbuch sind unter anderem das Geschäftsführerverzeichnis und die erforderlichen Musterzeichnungen vorzulegen.

Die Geschäftsführer müssen außerdem ihre gesetzlichen Pflichten gegenüber der Gesellschaft, den Gesellschaftern, den Behörden und gegebenenfalls den Gläubigern beachten.

6. Eintragung in das Firmenbuch

Das Firmenbuch ist das zentrale öffentliche Register für zahlreiche österreichische Unternehmen und Gesellschaften. Eingetragen werden unter anderem GmbHs, Aktiengesellschaften, OGs, KGs und Flexible Kapitalgesellschaften.

Für die Eintragung einer GmbH sind typischerweise unter anderem erforderlich:

  • Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Errichtungserklärung,
  • Gesellschafterliste,
  • Geschäftsführerverzeichnis,
  • gegebenenfalls Gesellschafterbeschluss über die Geschäftsführerbestellung,
  • Musterzeichnungen der Geschäftsführer,
  • Bankbestätigung über die Einzahlung der erforderlichen Bareinlagen.

Die Eintragung ist für die Entstehung der GmbH konstitutiv.

7. Vereinfachte digitale GmbH-Gründung

Österreich ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine vereinfachte Gründung einer Ein-Personen-GmbH über das Unternehmensserviceportal (USP).

Diese Möglichkeit steht insbesondere einer einzigen natürlichen Person offen, die zugleich alleinige Gesellschafterin bzw. alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführerin bzw. Geschäftsführer sein soll. Außerdem muss die Errichtungserklärung einen gesetzlich vorgesehenen standardisierten Inhalt haben und eine elektronische Signatur, insbesondere die ID Austria, verfügbar sein.

Das USP beschreibt die eGründung als kostenloses digitales Service und ermöglicht derzeit unter anderem die vereinfachte Gründung einer Ein-Personen-GmbH sowie einer Ein-Personen-FlexKapG.

Vor der vereinfachten GmbH-Gründung muss insbesondere ein Bankkonto für die Einzahlung der Stammeinlage eingerichtet werden.

8. Gewerbeanmeldung

Die Eintragung einer Gesellschaft in das Firmenbuch allein bedeutet nicht automatisch, dass jede geplante Geschäftstätigkeit ausgeübt werden darf. Tätigkeiten, die der österreichischen Gewerbeordnung unterliegen, benötigen grundsätzlich eine entsprechende Gewerbeberechtigung.

Das österreichische Unternehmensserviceportal weist darauf hin, dass sowohl Einzelunternehmer als auch juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften für die Ausübung eines Gewerbes eine Gewerbeberechtigung benötigen.

Bei juristischen Personen wie einer GmbH muss grundsätzlich eine gewerberechtliche Geschäftsführerin oder ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden. Bei reglementierten Gewerben können darüber hinaus besondere Befähigungsnachweise erforderlich sein.

Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der zuständigen Gewerbebehörde am Betriebsstandort und kann unter den entsprechenden Voraussetzungen auch elektronisch durchgeführt werden.

9. Steuerliche Registrierung

Nach der Gründung müssen die steuerlichen Pflichten des Unternehmens berücksichtigt werden. Dazu gehören insbesondere die Registrierung beim Finanzamt, die korrekte steuerliche Erfassung der Tätigkeit und – abhängig von Umsatz und Geschäftstätigkeit – die Prüfung der Umsatzsteuerpflicht.

Darüber hinaus müssen Unternehmen ihre laufenden Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten erfüllen. Bei Kapitalgesellschaften wie einer GmbH bestehen dabei besondere unternehmens- und steuerrechtliche Anforderungen.

Eine frühzeitige Abstimmung zwischen gesellschaftsrechtlicher Struktur und steuerlicher Planung kann deshalb erhebliche praktische Vorteile bieten.

10. Gründungskosten und Förderungen

Bei einer Unternehmensgründung können unter anderem Kosten für notarielle Leistungen, Firmenbucheintragung, Beratung, Gewerbeanmeldung und weitere administrative Schritte entstehen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Neugründungen vom Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) profitieren. Dadurch können bestimmte Gebühren und Abgaben entfallen. Die konkrete Anwendbarkeit sollte vor der Gründung geprüft werden.

Die tatsächlichen Gründungskosten hängen daher stark von der gewählten Rechtsform und der individuellen Unternehmensstruktur ab.

11. Unternehmensgründung durch ausländische Unternehmer

Auch ausländische Staatsangehörige können grundsätzlich ein Unternehmen in Österreich gründen. Bei Drittstaatsangehörigen müssen jedoch neben dem Gesellschaftsrecht auch die österreichischen Aufenthalts- und gegebenenfalls arbeitsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt werden.

Die Gründung einer Gesellschaft und das persönliche Recht, sich dauerhaft in Österreich aufzuhalten oder dort selbständig tätig zu sein, sind rechtlich nicht identisch. Ein ausländischer Unternehmer sollte daher bereits vor der Unternehmensgründung prüfen, ob für seine konkrete Tätigkeit ein Aufenthaltstitel oder eine zusätzliche Genehmigung erforderlich ist.

Bei einer geplanten Unternehmensgründung durch Personen aus Nicht-EU-Staaten empfiehlt sich daher eine getrennte Prüfung von Gesellschaftsrecht, Gewerberecht, Aufenthaltsrecht und Steuerrecht.

12. Wahl des Firmennamens

Bei der Gründung sollte auch der gewünschte Firmenname sorgfältig geprüft werden. Neben gesellschaftsrechtlichen Anforderungen können auch bestehende Unternehmensnamen, Markenrechte und sonstige Kennzeichenrechte relevant sein.

Insbesondere bei Fantasie- oder Sachbezeichnungen ist eine frühzeitige Überprüfung sinnvoll, um spätere Konflikte zu vermeiden. Die Wirtschaftskammer empfiehlt unter anderem eine Prüfung über Suchmaschinen, das Patentamt und die zuständige Wirtschaftskammer.

13. Typischer Ablauf einer Firmengründung

Eine GmbH-Gründung lässt sich vereinfacht in folgende Schritte unterteilen:

  1. Wahl der geeigneten Rechtsform,
  2. Festlegung des Unternehmensgegenstands,
  3. Auswahl und Prüfung des Firmennamens,
  4. Erstellung des Gesellschaftsvertrages beziehungsweise der Errichtungserklärung,
  5. Bestellung der Geschäftsführung,
  6. Eröffnung des erforderlichen Bankkontos,
  7. Einzahlung der vorgeschriebenen Stammeinlage,
  8. Anmeldung zum Firmenbuch,
  9. Eintragung der Gesellschaft,
  10. gegebenenfalls Gewerbeanmeldung,
  11. steuerliche Registrierung und Aufnahme der laufenden Geschäftstätigkeit.

Bei einer vereinfachten Ein-Personen-Gründung können einzelne Schritte digital über das USP abgewickelt werden.

14. Fazit

Die Gründung eines Unternehmens in Österreich ist grundsätzlich gut strukturiert, erfordert jedoch eine genaue Abstimmung verschiedener Rechtsbereiche. Besonders die GmbH bietet Unternehmern durch ihre eigene Rechtspersönlichkeit und die grundsätzlich beschränkte Haftung eine attraktive Gesellschaftsform. Das Mindeststammkapital beträgt derzeit 10.000 Euro, davon sind grundsätzlich 5.000 Euro bar einzuzahlen.

Neben der Wahl der Rechtsform müssen insbesondere Gesellschaftsvertrag, Firmenbuch, Gewerbeberechtigung, Steuerpflichten und gegebenenfalls Aufenthalts- und Arbeitsrecht berücksichtigt werden.

Für ausländische Unternehmer ist eine ganzheitliche Prüfung besonders wichtig, da die Gründung einer österreichischen Gesellschaft nicht automatisch ein Aufenthalts- oder Arbeitsrecht in Österreich vermittelt. Eine individuelle rechtliche Begleitung durch cosmos legal Cabinet juridique kann dabei helfen, die passende Unternehmensstruktur auszuwählen, die notwendigen Dokumente vorzubereiten und rechtliche Risiken bereits vor der Gründung zu erkennen.

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