BELGIEN ARBEITSERLAUBNIS

Ana Sayfa /Makaleler /BELGIEN ARBEITSERLAUBNIS
13.08.2026 Hukuk

BELGIEN ARBEITSERLAUBNIS

BELGIEN ARBEITSERLAUBNIS: VORAUSSETZUNGEN, SINGLE PERMIT UND ANTRAGSVERFAHREN

EINLEITUNG

Belgien ist aufgrund seiner zentralen Lage in Europa und seiner internationalen Wirtschaftsstruktur ein attraktiver Arbeitsmarkt für ausländische Fachkräfte. Für Staatsangehörige außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz gelten jedoch besondere Vorschriften für die Aufnahme einer Beschäftigung.

Wer als Drittstaatsangehöriger in Belgien mehr als 90 Tage arbeiten und wohnen möchte, benötigt grundsätzlich einen sogenannten Single Permit (Permis unique / Gecombineerde vergunning). Dieses Verfahren verbindet die Arbeitserlaubnis mit der Aufenthaltsgenehmigung. Die zuständige Region und das belgische Immigration Office prüfen dabei jeweils die arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen.

WAS IST DER BELGISCHE SINGLE PERMIT?

Der Single Permit ist ein kombiniertes Verfahren für Drittstaatsangehörige, die in Belgien längerfristig beschäftigt werden sollen. Seit dem 3. Januar 2019 müssen grundsätzlich Drittstaatsangehörige, die länger als 90 Tage in Belgien arbeiten möchten, dieses kombinierte Verfahren durchlaufen.

Das Verfahren umfasst zwei wesentliche Komponenten:

  • die Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung und
  • die Genehmigung zum Aufenthalt in Belgien.

Die Arbeitskomponente wird von der zuständigen Region geprüft, während das Immigration Office die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen beurteilt. Dadurch handelt es sich nicht lediglich um eine klassische Arbeitserlaubnis, sondern um ein miteinander verbundenes Arbeits- und Aufenthaltsverfahren.

WER MUSS EINE ARBEITSERLAUBNIS BEANTRAGEN?

Grundsätzlich betrifft das Single-Permit-Verfahren Drittstaatsangehörige, die in Belgien eine Beschäftigung aufnehmen und dort länger als 90 Tage bleiben möchten.

Es bestehen jedoch verschiedene Ausnahmen und Sonderregelungen. Beispielsweise können bestimmte Arbeitnehmer, die weniger als 90 Tage in Belgien arbeiten, weiterhin einem anderen Verfahren unterliegen. Auch bestimmte Gruppen wie Selbstständige, entsandte Arbeitnehmer oder Personen mit bestimmten unionsrechtlichen Aufenthaltsrechten können anderen Regelungen unterliegen.

Deshalb sollte vor der Antragstellung zunächst geprüft werden, welche konkrete arbeitsrechtliche Kategorie auf die betreffende Person zutrifft.

WER STELLT DEN ANTRAG?

Ein wichtiger Punkt des belgischen Systems besteht darin, dass der Antrag auf einen Single Permit grundsätzlich vom Arbeitgeber eingereicht wird.

Der in Belgien ansässige Arbeitgeber stellt den Antrag über das sogenannte One-Stop Counter-Verfahren. Der Antrag wird anschließend automatisch an die für den Arbeitsplatz zuständige Region weitergeleitet.

Welche Region zuständig ist, richtet sich insbesondere nach dem Hauptarbeitsort des ausländischen Arbeitnehmers. Dabei können je nach Arbeitsort unterschiedliche Regelungen in Flandern, Wallonien, Brüssel-Hauptstadt oder der Deutschsprachigen Gemeinschaft relevant sein.

WELCHE UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT?

Für einen Single-Permit-Antrag müssen sowohl arbeitsbezogene als auch aufenthaltsbezogene Dokumente eingereicht werden.

Zu den aufenthaltsbezogenen Unterlagen können unter anderem gehören:

  • gültiger Reisepass oder gleichwertiges Reisedokument,
  • Nachweis über die Zahlung der vorgeschriebenen Gebühr,
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel,
  • gegebenenfalls Strafregisterauszug,
  • ärztliches Attest,
  • Nachweis einer Krankenversicherung,
  • Unterlagen über das konkrete Beschäftigungsverhältnis.

Die zuständigen Behörden können während der Prüfung weitere Informationen oder Dokumente verlangen.

Die arbeitsbezogenen Nachweise richten sich dagegen nach der jeweiligen Region und der konkreten Beschäftigung. Deshalb sollte die Dokumentenliste immer anhand des tatsächlichen Arbeitsplatzes und der Beschäftigungsform geprüft werden.

WELCHE BEDEUTUNG HAT DER ARBEITSVERTRAG?

Der Arbeitsvertrag ist ein zentraler Bestandteil des Verfahrens. Die belgischen Behörden müssen feststellen können, welche Tätigkeit der Arbeitnehmer ausüben soll und unter welchen Bedingungen die Beschäftigung erfolgt.

Je nach Kategorie können beispielsweise die berufliche Qualifikation, die Art der Tätigkeit, das Gehalt, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und weitere beschäftigungsbezogene Voraussetzungen relevant sein.

Eine sorgfältige Vorbereitung des Arbeitsvertrags und der dazugehörigen Nachweise ist deshalb besonders wichtig.

PRÜFUNG DES ANTRAGS DURCH REGION UND IMMIGRATION OFFICE

Nach Einreichung des Antrags prüft die zuständige Region zunächst die Zulässigkeit und Vollständigkeit der Akte. Ist die Akte unvollständig, kann dem Antragsteller grundsätzlich eine Frist von 15 Tagen zur Ergänzung eingeräumt werden.

Nach Feststellung der Zulässigkeit beginnt die weitere Prüfung. Die Region beurteilt die Arbeitserlaubnis, während das Immigration Office die Aufenthaltsberechtigung prüft.

Für die gemeinsame Entscheidung gilt grundsätzlich eine Frist von vier Monaten ab Zulässigkeit des Antrags. Unter außergewöhnlichen Umständen im Zusammenhang mit der Komplexität des Falles kann diese Frist verlängert werden.

WAS PASSIERT NACH DER GENEHMIGUNG?

Wird der Antrag genehmigt und befindet sich der Arbeitnehmer noch außerhalb Belgiens, muss er grundsätzlich ein nationales Visum D bei der für seinen Wohnort zuständigen belgischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung beantragen.

Nach der Einreise muss sich der Arbeitnehmer innerhalb der vorgesehenen Frist bei der zuständigen belgischen Gemeinde registrieren. Nach einer positiven Wohnsitzkontrolle kann anschließend die entsprechende Aufenthaltskarte, regelmäßig eine A-Karte, ausgestellt werden. Diese enthält einen Hinweis auf den Zugang zum belgischen Arbeitsmarkt.

VERLÄNGERUNG DER ARBEITS- UND AUFENTHALTSERLAUBNIS

Ein befristeter Single Permit muss rechtzeitig verlängert werden. Nach den Angaben des belgischen Immigration Office sollte der Antrag auf Verlängerung grundsätzlich spätestens zwei Monate vor Ablauf der A-Karte über den Arbeitgeber bei der zuständigen Region eingereicht werden.

Die rechtzeitige Antragstellung ist besonders wichtig, da eine verspätete Verlängerung zu Problemen beim Aufenthalts- und Arbeitsstatus führen kann.

Bei einer Verlängerung können unter anderem der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Voraussetzungen und die aufenthaltsrechtliche Situation erneut geprüft werden.

BESONDERE ARBEITSKATEGORIEN

Neben dem klassischen Single Permit existieren weitere Regelungen für bestimmte Gruppen ausländischer Arbeitnehmer. Dazu gehören beispielsweise:

  • hochqualifizierte Arbeitnehmer und die EU Blue Card,
  • Saisonarbeitnehmer,
  • Forscher,
  • konzernintern entsandte Arbeitnehmer (ICT),
  • Auszubildende und bestimmte Praktikanten,
  • Au-pair-Beschäftigte,
  • bestimmte grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer.

Für jede Kategorie gelten eigene Voraussetzungen. Beispielsweise wird bei einem ICT-Verfahren die kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung ebenfalls über das zuständige Verfahren beantragt.

GEBÜHREN FÜR DAS VERFAHREN

Auch die Verwaltungsgebühren sollten bei der Planung berücksichtigt werden. Nach den Angaben des belgischen Immigration Office beträgt die entsprechende Gebühr für einen Antrag auf eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Single Permit seit 1. Januar 2026 152 Euro. Je nach Antragstyp können jedoch andere Gebühren gelten.

Zusätzlich können Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, medizinische Untersuchungen, Versicherungen oder gegebenenfalls weitere erforderliche Dokumente entstehen.

FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG MIT EINEM SINGLE-PERMIT-INHABER

Ein Arbeitnehmer mit einem belgischen Single Permit kann unter bestimmten Voraussetzungen von seinem Ehepartner beziehungsweise Partner und minderjährigen Kindern begleitet oder nach Belgien begleitet werden. Für die Familienzusammenführung gelten jedoch eigene gesetzliche Voraussetzungen und Verfahren.

In bestimmten Konstellationen bestehen besondere Möglichkeiten, wenn der Antrag auf Familienzusammenführung zeitgleich oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit dem Antrag des Arbeitnehmers gestellt wird. Die konkreten Voraussetzungen sollten deshalb vor der Antragstellung individuell geprüft werden.

RECHTLICHE UNTERSTÜTZUNG DURCH COSMOS LEGAL CABINET JURIDIQUE

Das belgische Arbeits- und Aufenthaltsrecht kann insbesondere bei ausländischen Arbeitnehmern komplex sein, da neben bundesrechtlichen Vorschriften auch regionale Regelungen berücksichtigt werden müssen.

Cosmos Legal Cabinet juridique kann Antragsteller und Arbeitgeber bei der Vorbereitung eines belgischen Arbeits- und Aufenthaltsverfahrens unterstützen. Dazu können insbesondere die Prüfung der passenden Aufenthalts- und Arbeitskategorie, die Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen, die rechtliche Bewertung des individuellen Falls sowie die Begleitung bei ausländerrechtlichen Fragen gehören.

Gerade bei hochqualifizierten Arbeitnehmern, Familienzusammenführung, Arbeitgeberwechseln, Verlängerungen oder komplexen Beschäftigungsverhältnissen kann eine frühzeitige rechtliche Prüfung sinnvoll sein.

Dabei ist zu beachten, dass die endgültige Entscheidung über die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung ausschließlich bei den zuständigen belgischen Behörden beziehungsweise den zuständigen regionalen Stellen liegt.

FAZIT

Die belgische Arbeitsgenehmigung für Drittstaatsangehörige ist bei einer Beschäftigung von mehr als 90 Tagen grundsätzlich mit dem Single-Permit-System verbunden. Der Antrag wird im Regelfall vom Arbeitgeber eingereicht, während die zuständige Region die arbeitsrechtliche Komponente und das Immigration Office die aufenthaltsrechtliche Komponente prüft.

Eine vollständige Dokumentation, ein rechtlich korrektes Beschäftigungsverhältnis und die rechtzeitige Einreichung der Unterlagen sind wesentliche Bestandteile eines erfolgreichen Verfahrens. Für Personen, die aus der Türkei nach Belgien zur Arbeitsaufnahme kommen möchten, ist insbesondere die Abstimmung zwischen Arbeitsgenehmigung, Aufenthaltserlaubnis und gegebenenfalls Visum D von Bedeutung.

Cosmos Legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Vorbereitung und strukturierten Begleitung belgischer Arbeits- und Aufenthaltsverfahren unterstützend tätig werden.

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