Arbeitsgenehmigung in Griechenland

Ana Sayfa /Makaleler /Arbeitsgenehmigung in Griechenland
03.09.2026 Hukuk

Arbeitsgenehmigung in Griechenland

Arbeitsgenehmigung in Griechenland: Voraussetzungen, Verfahren und rechtliche Grundlagen

Griechenland bietet ausländischen Arbeitnehmern verschiedene Möglichkeiten, eine Beschäftigung rechtmäßig aufzunehmen. Für Staatsangehörige von Drittstaaten ist dabei zwischen der Einreise zur Beschäftigung, der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeit und besonderen Formen der Beschäftigung, etwa für hochqualifizierte Fachkräfte oder Saisonarbeiter, zu unterscheiden.

Das griechische Aufenthaltsrecht sieht zahlreiche arbeitsbezogene Aufenthaltstitel vor. Das zuständige griechische Ministerium führt unter anderem Aufenthaltserlaubnisse für abhängige Beschäftigung, besondere berufliche Tätigkeiten, hochqualifizierte Beschäftigung und konzerninterne Versetzungen auf. (Göç Bakanlığı)

1. Wer benötigt eine Arbeitsgenehmigung?

Für Bürger der Europäischen Union gelten grundsätzlich die europäischen Regeln zur Arbeitnehmerfreizügigkeit. Drittstaatsangehörige benötigen dagegen grundsätzlich einen entsprechenden Aufenthaltstitel und eine rechtliche Grundlage für die Beschäftigung in Griechenland.

Dabei ist die umgangssprachliche Bezeichnung „Arbeitsgenehmigung“ etwas irreführend: In vielen Fällen ist die Arbeitserlaubnis mit dem entsprechenden Aufenthaltstitel verbunden. Das griechische System unterscheidet verschiedene Aufenthaltserlaubnisse für Beschäftigung und berufliche Zwecke. (Göç Bakanlığı)

2. Beschäftigung bei einem griechischen Arbeitgeber

Eine der wichtigsten Kategorien betrifft die abhängige Beschäftigung. Für einen Drittstaatsangehörigen, der bei einem griechischen Arbeitgeber arbeiten möchte, ist grundsätzlich ein entsprechendes Verfahren erforderlich.

Das griechische Ministerium sieht hierfür unter anderem ein Verfahren der sogenannten „Metaklisi“ (μετάκληση) vor. Dabei beantragt der Arbeitgeber die Genehmigung, einen Drittstaatsangehörigen zur Beschäftigung nach Griechenland zu holen. Die zuständige Behörde führt hierfür ausdrücklich ein Verfahren für Arbeitgeberanträge zur Einladung beziehungsweise Heranziehung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten. (Göç Bakanlığı)

Die konkrete Zulassung hängt unter anderem von den gesetzlichen Voraussetzungen, der vorgesehenen Beschäftigung und den jeweils geltenden Regelungen zur Arbeitsmigration ab.

3. Nationale Regelungen zur Aufnahme ausländischer Arbeitnehmer

Griechenland legt regelmäßig fest, in welchem Umfang Drittstaatsangehörige für bestimmte Formen der Beschäftigung zugelassen werden können. Dabei können insbesondere der Arbeitskräftebedarf und die jeweiligen Beschäftigungsbereiche berücksichtigt werden.

Für das Jahr 2025 wurde beispielsweise eine Gesamtzahl von 89.290 Zulassungen für abhängige Beschäftigung, Saisonarbeit und hochqualifizierte Beschäftigung ausgewiesen. Davon entfielen 41.670 auf abhängige Beschäftigung, 45.620 auf Saisonarbeit und 2.000 auf hochqualifizierte Beschäftigung. (Göç Bakanlığı)

Daraus folgt, dass die Möglichkeit einer Beschäftigung nicht ausschließlich von einem Arbeitsvertrag abhängt. Auch die migrationsrechtlichen Voraussetzungen und die jeweils geltenden Zulassungsregelungen müssen berücksichtigt werden.

4. Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich je nach Art der Beschäftigung und dem konkreten Aufenthaltstitel. Bei einem klassischen Beschäftigungsverhältnis können insbesondere folgende Dokumente relevant sein:

  • gültiger Reisepass,
  • Arbeitsvertrag beziehungsweise Beschäftigungsnachweis,
  • Unterlagen des Arbeitgebers,
  • Nachweise über die berufliche Qualifikation,
  • Nachweis einer Krankenversicherung,
  • Passfotos und biometrische Daten,
  • Nachweis über die Zahlung der vorgeschriebenen Gebühren,
  • gegebenenfalls Nachweise über Unterkunft und finanzielle Verhältnisse,
  • weitere Dokumente entsprechend der jeweiligen Aufenthaltstitelkategorie.

Das griechische Migrationsministerium veröffentlicht für die verschiedenen Aufenthaltstitel jeweils eigene Dokumentenlisten. Für die Aufenthaltserlaubnis aufgrund abhängiger Beschäftigung existieren gesonderte Anforderungen sowohl für die erstmalige Erteilung als auch für die Verlängerung. (Göç Bakanlığı)

5. Saisonarbeit in Griechenland

Neben regulärer Beschäftigung gibt es besondere Regelungen für Saisonarbeiter. Diese können insbesondere für Bereiche relevant sein, in denen ein vorübergehender oder saisonaler Arbeitskräftebedarf besteht.

Das griechische Ministerium bietet Arbeitgebern inzwischen auch elektronische Verfahren für bestimmte Anträge zur Heranziehung von Saisonarbeitern im landwirtschaftlichen Bereich an. (Göç Bakanlığı)

Saisonarbeit ist jedoch rechtlich nicht mit einer gewöhnlichen langfristigen Beschäftigung gleichzusetzen. Die Dauer und die Bedingungen des Aufenthalts richten sich nach der jeweiligen Genehmigung und dem konkreten Beschäftigungszweck.

6. Hochqualifizierte Arbeitnehmer und EU Blue Card

Für hochqualifizierte Arbeitnehmer besteht mit der EU Blue Card ein besonderes Aufenthalts- und Beschäftigungsinstrument.

Griechenland führt die EU Blue Card ausdrücklich als eigene Kategorie für hochqualifizierte Beschäftigung. Daneben bestehen Regelungen zur Mobilität von Blue-Card-Inhabern aus anderen EU-Mitgliedstaaten. (Göç Bakanlığı)

Für diesen Aufenthaltstitel gelten besondere Anforderungen, insbesondere hinsichtlich Qualifikation und Beschäftigung. Deshalb sollte vor Antragstellung genau geprüft werden, ob die konkrete Tätigkeit und das Arbeitsverhältnis die Voraussetzungen erfüllen.

7. Besondere berufliche Tätigkeiten

Das griechische Aufenthaltsrecht kennt darüber hinaus spezielle Aufenthaltstitel für bestimmte Personengruppen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Mitglieder von Verwaltungsräten,
  • Gesellschafter und Geschäftsführer,
  • gesetzliche Vertreter,
  • Generaldirektoren und Direktoren,
  • bestimmte Fach- und Führungskräfte,
  • Mitarbeiter internationaler Unternehmen,
  • Personen im Rahmen bestimmter zwischenstaatlicher Vereinbarungen,
  • Beschäftigte im Rahmen einer konzerninternen Versetzung.

Diese Kategorien werden vom griechischen Migrationsministerium ausdrücklich als Aufenthaltstitel für Beschäftigung und berufliche Zwecke aufgeführt. (Göç Bakanlığı)

8. Elektronische Antragstellung und Verwaltungsverfahren

Die griechische Verwaltung hat die Digitalisierung der Verfahren zur Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln weiter ausgebaut. Das zuständige Ministerium stellt eine elektronische Plattform zur Verfügung, über die Drittstaatsangehörige beziehungsweise Arbeitgeber bestimmte Anträge einreichen können. (Göç Bakanlığı)

Je nach Verfahren können nach der Antragstellung weitere Schritte erforderlich sein. Dazu können insbesondere die Vorlage zusätzlicher Dokumente sowie die Erfassung biometrischer Daten gehören. Die zuständigen Behörden sind unter anderem für die Prüfung der Unterlagen, die Erfassung biometrischer Daten und die Ausstellung von Aufenthaltstiteln verantwortlich. (Göç Bakanlığı)

9. Verlängerung der Arbeitserlaubnis

Eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung sollte rechtzeitig vor ihrem Ablauf verlängert werden. Dabei muss grundsätzlich weiterhin eine entsprechende rechtliche Grundlage für den Aufenthalt und die Beschäftigung bestehen.

Das griechische Migrationsministerium stellt hierfür eigene Verfahren und Dokumentenlisten für die Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen wegen abhängiger Beschäftigung bereit. (Göç Bakanlığı)

Ein Arbeitsplatzwechsel oder eine Änderung der Beschäftigungsbedingungen kann ebenfalls migrationsrechtliche Auswirkungen haben. Deshalb sollte vor einer wesentlichen Änderung des Arbeitsverhältnisses geprüft werden, ob eine Mitteilung, Änderung des Aufenthaltstitels oder ein neues Verfahren erforderlich ist.

10. Bedeutung professioneller rechtlicher Beratung

Das griechische Arbeits- und Aufenthaltsrecht für Drittstaatsangehörige umfasst verschiedene miteinander verbundene Regelungsbereiche. Besonders bei Arbeitgeberwechseln, hochqualifizierter Beschäftigung, Saisonarbeit, Unternehmensgründungen oder internationalen Konzernstrukturen kann die richtige Einordnung entscheidend sein.

cosmos legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Vorbereitung eines Beschäftigungs- und Aufenthaltserlaubnisverfahrens in Griechenland unterstützen. Eine individuelle Prüfung kann insbesondere dabei helfen, den passenden Aufenthaltstitel zu bestimmen, erforderliche Unterlagen zu identifizieren und mögliche rechtliche Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen.

Fazit

Eine Arbeitsgenehmigung für Griechenland ist für Drittstaatsangehörige in der Regel eng mit dem Aufenthaltsrecht verbunden. Je nach Situation kommen unterschiedliche rechtliche Wege in Betracht – von der klassischen abhängigen Beschäftigung über Saisonarbeit bis hin zur EU Blue Card für hochqualifizierte Arbeitnehmer. (Göç Bakanlığı)

Da Griechenland die Verfahren für Drittstaatsangehörige zunehmend digitalisiert und die gesetzlichen Regelungen regelmäßig weiterentwickelt, sollten Antragsteller und Arbeitgeber stets die aktuell geltenden Anforderungen prüfen. Eine vollständige Dokumentation und die Wahl der richtigen Aufenthaltstitelkategorie sind wesentliche Voraussetzungen für ein ordnungsgemäßes Verfahren. (Göç Bakanlığı)

 

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