Unternehmensgründung in Montenegro

Ana Sayfa /Makaleler /Unternehmensgründung in Montenegro
10.09.2026 Hukuk

Unternehmensgründung in Montenegro

Unternehmensgründung in Montenegro: Rechtsformen, Registrierung und wichtige Schritte

Einleitung

Montenegro hat sich in den vergangenen Jahren zu einem interessanten Standort für ausländische Unternehmer und Investoren entwickelt. Das Land bietet insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen sowie internationalen Investoren vergleichsweise flexible Möglichkeiten zur Unternehmensgründung. Das montenegrinische Investitionsrecht sieht grundsätzlich keine allgemeinen Beschränkungen für ausländische Beteiligungen oder die Gründung von Unternehmen durch ausländische Investoren vor.

Für Unternehmer aus Deutschland, Österreich, der Türkei und anderen Staaten kann Montenegro daher sowohl als eigenständiger Geschäftsstandort als auch als Ausgangspunkt für Aktivitäten auf dem westlichen Balkan interessant sein. cosmos legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Vorbereitung einer Unternehmensgründung und bei grenzüberschreitenden Fragen eine wichtige Orientierung bieten.

1. Welche Unternehmensformen gibt es in Montenegro?

Das montenegrinische Recht kennt verschiedene Formen wirtschaftlicher Tätigkeit. Für ausländische Investoren sind insbesondere folgende Strukturen relevant:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.),
  • Aktiengesellschaft (a.d.),
  • Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens,
  • Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens.

Für kleinere und mittlere Unternehmen ist die d.o.o. (Društvo sa ograničenom odgovornošću) besonders bedeutend. Ausländische Investoren können grundsätzlich eine solche Gesellschaft gründen und zugleich als Gesellschafter und Geschäftsführer tätig sein.

2. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – d.o.o.

Die d.o.o. ist in Montenegro eine der praktisch wichtigsten Rechtsformen für Unternehmensgründungen. Sie eignet sich beispielsweise für Handelsunternehmen, Beratungsfirmen, Dienstleistungsunternehmen, Immobiliengesellschaften und zahlreiche andere Geschäftsmodelle.

Nach den verfügbaren offiziellen Informationen kann eine d.o.o. auch mit nur einem Gründer errichtet werden. Bei mehreren Gründern wird ein Gesellschaftsvertrag benötigt. Zu den zentralen Gründungsdokumenten gehören außerdem die Satzung und die erforderlichen Erklärungen der Geschäftsführungsorgane.

Historische offizielle Investitionsinformationen weisen für eine d.o.o. ein Mindeststammkapital von 1 Euro aus. Bei einer konkreten Gründung sollte jedoch stets geprüft werden, welche Anforderungen nach der aktuell geltenden Fassung des Gesellschaftsrechts bestehen.

3. Aktiengesellschaft als Alternative

Für größere Unternehmen oder Geschäftsmodelle, bei denen eine umfangreichere Kapitalstruktur erforderlich ist, kann die Aktiengesellschaft (akcionarsko društvo – a.d.) eine geeignete Rechtsform sein.

Nach den offiziellen Investitionsinformationen liegt das Gründungskapital einer Aktiengesellschaft grundsätzlich bei 25.000 Euro. Diese Rechtsform ist insbesondere für größere Unternehmen interessant, bei denen eine komplexere Beteiligungs- und Finanzierungsstruktur vorgesehen ist.

Für ein kleines ausländisches Unternehmen ist die d.o.o. deshalb in vielen Fällen die praktischere Alternative.

4. Ausländische Investoren in Montenegro

Das montenegrinische Recht gewährt ausländischen Investoren grundsätzlich weitreichende Möglichkeiten. Das Investitionsrecht sieht unter anderem die Gleichbehandlung ausländischer Investoren, die Möglichkeit des Transfers bzw. der Rückführung von Gewinnen und Dividenden sowie Schutzmechanismen gegen Enteignung vor.

Es besteht grundsätzlich keine allgemeine Beschränkung hinsichtlich einer ausländischen Kontrolle eines montenegrinischen Unternehmens. Dadurch können ausländische Unternehmer eine Gesellschaft in Montenegro grundsätzlich auch ohne einen montenegrinischen Mitgesellschafter strukturieren.

Je nach Branche können allerdings besondere Genehmigungen, Lizenzen oder regulatorische Anforderungen gelten.

5. Vorbereitung der Unternehmensgründung

Vor der eigentlichen Registrierung sollte das Geschäftsmodell rechtlich und wirtschaftlich vorbereitet werden. Dazu gehören insbesondere:

  1. Auswahl der geeigneten Rechtsform,
  2. Festlegung des Firmennamens,
  3. Bestimmung des Unternehmenssitzes,
  4. Festlegung der Haupttätigkeit,
  5. Bestimmung der Gesellschafter,
  6. Ernennung des Geschäftsführers,
  7. Erstellung des Gründungsaktes,
  8. Erstellung der Satzung,
  9. Vorbereitung der Registrierungsunterlagen.

Die konkrete Haupttätigkeit muss entsprechend der montenegrinischen Klassifikation der Wirtschaftstätigkeiten angegeben werden. Die Registrierung erfolgt über den Central Registry of Business Entities (CRPS).

6. Registrierung beim CRPS

Der CRPS – Centralni registar privrednih subjekata ist das zentrale Register für die Registrierung wirtschaftlicher Unternehmen in Montenegro.

Für die Gründung einer d.o.o. gehören nach den offiziellen Informationen unter anderem folgende Unterlagen zum Registrierungsverfahren:

  • einheitliches Registrierungsformular,
  • Gründungsentscheidung bzw. Gesellschaftsvertrag,
  • Satzung,
  • gegebenenfalls schriftliche Zustimmung der Mitglieder des Verwaltungsorgans zu ihrer Bestellung,
  • Nachweise über die Zahlung der vorgeschriebenen Gebühren,
  • Angaben zu den Geschäftsführungsorganen,
  • Angaben zur Haupttätigkeit,
  • Identitätsnachweise der Gründer,
  • gegebenenfalls Vollmacht für die mit der Registrierung beauftragte Person.

Bei einem ausländischen Gründer wird grundsätzlich eine Kopie des Reisepasses benötigt.

7. Notarielle und sprachliche Anforderungen

Bei einer Gesellschaft mit nur einem Gründer wird eine Gründungsentscheidung verwendet; bei mehreren Gründern ist grundsätzlich ein Gründungsvertrag erforderlich. Die entsprechenden Dokumente müssen den montenegrinischen gesetzlichen Formvorschriften entsprechen.

Bei ausländischen Dokumenten können beglaubigte Kopien und Übersetzungen erforderlich sein. Für Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen schreibt die offizielle Investitionsagentur beispielsweise eine beglaubigte Übersetzung bestimmter Gesellschaftsdokumente ins Montenegrinische durch einen Gerichtsdolmetscher vor.

Deshalb sollte bereits vor der Einreichung geklärt werden, welche ausländischen Dokumente in welcher Form akzeptiert werden.

8. Gebühren und Registrierungskosten

Das Registrierungsverfahren ist mit verschiedenen Verwaltungsgebühren verbunden. Das staatliche Unternehmensportal nennt derzeit unter anderem eine Gebühr von 5 Euro für die Steuerverwaltung und 3 Euro für die Veröffentlichung im Amtsblatt.

Diese Beträge stellen allerdings nicht die gesamten Kosten einer Unternehmensgründung dar. Je nach Fall können zusätzlich Kosten für notarielle Beglaubigungen, Übersetzungen, Vollmachten, Bankdienstleistungen, Buchhaltung und gegebenenfalls professionelle Rechtsberatung entstehen.

9. Beschleunigte Unternehmensregistrierung im Jahr 2026

Montenegro hat sein System der Unternehmensregistrierung im Jahr 2026 modernisiert. Nach Angaben des Finanzministeriums wurde mit Inkrafttreten der Änderungen des Gesellschaftsrechts ein verbessertes Registrierungssystem eingeführt.

Für die Entscheidung über Registrierungsanträge wurden klare Fristen geschaffen: grundsätzlich bis zu zehn Arbeitstage, bei Gründungen durch natürliche Personen bis zu fünf Arbeitstage. Gleichzeitig berichtet die Regierung, dass zahlreiche Anträge in der Praxis bereits innerhalb von ein bis zwei Tagen bearbeitet werden.

Diese Entwicklung soll das Verfahren transparenter, schneller und stärker an europäischen Verwaltungsstandards ausrichten.

10. Elektronische Unternehmensgründung

Auch die Digitalisierung des Registrierungsprozesses wurde vorangetrieben. Das staatliche Portal eFirma ermöglicht die elektronische Einreichung von Anträgen für die Gründung neuer Unternehmen sowie für Änderungen bestehender Unternehmen und die Ausstellung bestimmter Registrierungsnachweise.

Für ausländische Gründer kann die elektronische Verwaltung langfristig erhebliche Vorteile bringen. Allerdings hängt die praktische Nutzbarkeit davon ab, welche elektronischen Identifikations- und Signaturvoraussetzungen erfüllt werden müssen.

11. Was passiert nach der Registrierung?

Mit der erfolgreichen Registrierung erhält das Unternehmen seine rechtliche Existenz als registrierte Gesellschaft. Danach sind weitere praktische Schritte erforderlich.

Das staatliche Unternehmensportal nennt insbesondere:

  • Eröffnung eines Geschäftskontos bei einer Bank,
  • Erfüllung der steuerlichen Registrierungspflichten,
  • Anmeldung von Arbeitnehmern,
  • gegebenenfalls Erstellung eines Firmensiegels,
  • Aufnahme der tatsächlichen Geschäftstätigkeit.

Auch die steuerliche und buchhalterische Organisation sollte bereits zu Beginn professionell eingerichtet werden. Gerade für ausländische Gründer ist es wichtig, die laufenden Melde-, Buchführungs- und Steuerpflichten nicht mit dem eigentlichen Gründungsverfahren zu verwechseln.

12. Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens

Nicht jedes ausländische Unternehmen muss eine neue montenegrinische Gesellschaft gründen. Alternativ kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Zweigniederlassung eines bereits bestehenden ausländischen Unternehmens eingerichtet werden.

Für die Registrierung müssen unter anderem Angaben über den Sitz und die Tätigkeit der Niederlassung, die Rechtsform und den Namen des ausländischen Unternehmens sowie die vertretungsberechtigten Personen eingereicht werden. Außerdem können eine beglaubigte Kopie der Satzung, ein Nachweis über die Registrierung des ausländischen Unternehmens und aktuelle Finanzunterlagen erforderlich sein.

Welche Struktur sinnvoller ist, hängt insbesondere von Geschäftsmodell, Haftungsrisiken, Steuerplanung und der geplanten Dauer der Geschäftstätigkeit in Montenegro ab.

13. Unternehmensgründung und Aufenthalt des ausländischen Geschäftsführers

Die Gründung einer Gesellschaft und das persönliche Aufenthaltsrecht des ausländischen Unternehmers sind zwei unterschiedliche Rechtsfragen.

Ein ausländischer Unternehmer kann grundsätzlich eine Gesellschaft in Montenegro gründen. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass er dauerhaft in Montenegro wohnen oder dort ohne weitere aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen arbeiten darf.

Wer selbst dauerhaft in Montenegro tätig sein möchte, sollte deshalb zusätzlich die Vorschriften über Aufenthalt und Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger prüfen.

14. Warum eine rechtliche Prüfung sinnvoll ist

Die Unternehmensgründung selbst kann vergleichsweise unkompliziert sein. Komplexer wird die Situation häufig, wenn gleichzeitig Fragen des internationalen Steuerrechts, Aufenthaltsrechts, Arbeitsrechts, Immobilienrechts oder der grenzüberschreitenden Unternehmensstruktur betroffen sind.

cosmos legal Cabinet juridique kann insbesondere bei der Auswahl der geeigneten Gesellschaftsform, der Prüfung von Gründungsunterlagen, der Strukturierung ausländischer Beteiligungen und der rechtlichen Koordination mit montenegrinischen Behörden von Bedeutung sein.

Gerade ausländische Gründer sollten vor der Registrierung prüfen, ob für die geplante Tätigkeit zusätzliche Lizenzen oder branchenspezifische Genehmigungen erforderlich sind.

Fazit

Die Unternehmensgründung in Montenegro bietet ausländischen Investoren grundsätzlich gute rechtliche Möglichkeiten. Besonders die d.o.o., also die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, stellt für viele kleine und mittlere Unternehmen eine attraktive Struktur dar. Montenegro erlaubt grundsätzlich auch eine weitgehende ausländische Kontrolle von Unternehmen.

Der Gründungsprozess umfasst insbesondere die Auswahl der Rechtsform, die Erstellung des Gründungsaktes und der Satzung, die Festlegung der Geschäftstätigkeit sowie die Registrierung beim CRPS. Seit 2026 wird das Verfahren zunehmend digitalisiert und beschleunigt.

Für ausländische Unternehmer ist es jedoch wichtig, die Unternehmensgründung nicht isoliert zu betrachten. Fragen zu Steuern, Aufenthalt, Beschäftigung, Bankkonto, Buchhaltung und branchenspezifischen Genehmigungen sollten bereits vor der Gründung berücksichtigt werden. Eine sorgfältige rechtliche Vorbereitung kann dabei helfen, spätere Kosten und Verzögerungen zu vermeiden.

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