Unternehmensgründung in Dänemark

Ana Sayfa /Makaleler /Unternehmensgründung in Dänemark
25.08.2026 Hukuk

Unternehmensgründung in Dänemark

Unternehmensgründung in Dänemark: Rechtsformen, Registrierung und wichtige Voraussetzungen

1. Einleitung

Dänemark gilt als unternehmensfreundlicher Standort mit weitgehend digitalisierten Verwaltungsverfahren und einem transparenten Unternehmensregister. Ausländische Unternehmer können unter bestimmten Voraussetzungen eine Gesellschaft in Dänemark gründen oder eine bereits bestehende ausländische Gesellschaft dort registrieren.

Die dänische Unternehmensbehörde Erhvervsstyrelsen bietet hierfür digitale Registrierungslösungen über das Portal Virk an. Je nach Rechtsform erhält das Unternehmen nach der Registrierung eine CVR-Nummer, die als zentrale Unternehmensregistrierungsnummer dient. Auch ausländische Personen und Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen die digitalen Registrierungsverfahren nutzen.

Bei der rechtlichen Vorbereitung einer Unternehmensgründung kann cosmos legal Cabinet juridique beispielsweise bei der Auswahl der geeigneten Rechtsform, der Prüfung gesellschaftsrechtlicher Dokumente und der strukturierten Vorbereitung des Gründungsverfahrens unterstützen.

2. Welche Rechtsformen gibt es in Dänemark?

Das dänische Gesellschaftsrecht kennt verschiedene Unternehmensformen. Zu den wichtigsten gehören:

  • ApS (Anpartsselskab) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
  • A/S (Aktieselskab) – Aktiengesellschaft,
  • P/S (Partnerselskab) – Partnerschaftsgesellschaft,
  • Enkeltmandsvirksomhed – Einzelunternehmen,
  • I/S (Interessentskab) – Personengesellschaft,
  • K/S (Kommanditselskab) – Kommanditgesellschaft.

Die dänische Business Authority führt diese und weitere Rechtsformen im offiziellen Unternehmensregistrierungssystem auf.

Für ausländische Investoren ist insbesondere das ApS interessant, weil es eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung darstellt und sich grundsätzlich auch für kleinere und mittelständische Unternehmen eignet.

3. Gründung einer ApS

Die ApS ist eine der häufigsten Gesellschaftsformen für Unternehmer, die in Dänemark eine haftungsbeschränkte Gesellschaft errichten möchten.

Für die Registrierung einer ApS oder A/S müssen unter anderem Gründungsdokumente und Satzung erstellt werden. Außerdem muss die erforderliche Gesellschaftskapitalisierung nachgewiesen werden. Die dänische Business Authority stellt hierfür ein eigenes digitales Gründungsverfahren zur Verfügung.

Nach den aktuellen Angaben der dänischen Behörden muss bei einer Bareinlage für die Registrierung einer ApS, A/S oder P/S mindestens 25 % des Gesellschaftskapitals und mindestens 20.000 DKK dokumentiert sein. Die Kapitaldokumentation kann beispielsweise durch eine Bank, einen zugelassenen Wirtschaftsprüfer oder einen Rechtsanwalt erfolgen.

Vor der Gründung sollte daher sorgfältig geprüft werden, welche Gesellschaftsform und welche Kapitalstruktur zum geplanten Geschäftsmodell passen.

4. Gründungsdokumente und Satzung

Bei der Gründung einer dänischen Kapitalgesellschaft spielen die Gründungsunterlagen eine zentrale Rolle. Dazu gehören insbesondere:

  • Gründungsdokument,
  • Gesellschaftssatzung,
  • Angaben zu Gesellschaftern beziehungsweise Anteilseignern,
  • Informationen zur Geschäftsführung,
  • Angaben zum Gesellschaftskapital,
  • Nachweis über die Kapitalleistung.

Die dänische Business Authority weist darauf hin, dass bei der Registrierung einer ApS oder A/S insbesondere Gründungsdokumente und Satzung benötigt werden.

Bei internationalen Gründungen können darüber hinaus zusätzliche Dokumente erforderlich sein, etwa Identitätsnachweise oder Unterlagen über bereits bestehende ausländische Unternehmen.

5. Registrierung und CVR-Nummer

Nach Auswahl der Rechtsform und Vorbereitung der erforderlichen Dokumente wird das Unternehmen bei der dänischen Business Authority registriert.

Die Registrierung erfolgt grundsätzlich über die digitale Lösung Start Company. Das Verfahren kann auch mit einer zugelassenen ausländischen elektronischen Identifikation genutzt werden. Bei der erstmaligen Verwendung einer ausländischen eID müssen zusätzliche Kontaktinformationen angegeben werden.

Nach erfolgreicher Registrierung erhält das Unternehmen eine CVR-Nummer. Diese Nummer dient unter anderem zur Identifizierung des Unternehmens gegenüber Behörden, Geschäftspartnern und anderen Institutionen.

Für bestimmte Gesellschaftsformen fällt eine Registrierungsgebühr an. Die aktuell veröffentlichten Informationen der Business in Denmark nennen beispielsweise eine Registrierungsgebühr von 670 DKK für eine Unternehmensregistrierung; die jeweils geltende Gebühr sollte vor der Antragstellung überprüft werden.

6. Steuerliche und umsatzsteuerliche Registrierung

Die Unternehmensgründung ist nicht mit der gesellschaftsrechtlichen Registrierung abgeschlossen. Je nach Tätigkeit können weitere Registrierungen erforderlich sein.

Insbesondere die Mehrwertsteuerregistrierung (VAT) muss berücksichtigt werden. Nach den aktuellen Informationen von Business in Denmark muss der Antrag auf VAT-Registrierung spätestens acht Tage vor Beginn der Geschäftstätigkeit in Dänemark eingereicht werden, sofern eine entsprechende Registrierungspflicht besteht.

Darüber hinaus können je nach Geschäftsmodell weitere steuerliche Verpflichtungen entstehen, beispielsweise hinsichtlich Lohnsteuer, Arbeitgeberpflichten oder bestimmter branchenspezifischer Abgaben.

7. Gründung durch ausländische Unternehmer

Auch ausländische Unternehmer können in Dänemark geschäftlich tätig werden. Wer bereits ein Unternehmen in einem anderen Land besitzt, muss nicht zwingend eine vollständig neue dänische Gesellschaft gründen. Je nach Geschäftsmodell können beispielsweise eine Zweigniederlassung oder eine Registrierung des ausländischen Unternehmens in Betracht kommen.

Für die Registrierung eines ausländischen Unternehmens ohne bestehende dänische Registrierung sieht die Business Authority ein spezielles Verfahren vor. Dabei können unter anderem eine Kopie der ausländischen Unternehmensregistrierung und bei bestimmten Konstellationen ein Pass beziehungsweise andere Identitätsnachweise verlangt werden.

Für ausländische Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen in Dänemark anbieten, können zudem Registrierungs- und Meldepflichten bestehen.

8. Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens

Eine Alternative zur Gründung einer eigenständigen dänischen Gesellschaft kann die Errichtung einer Zweigniederlassung (Branch) sein.

Bei einer dänischen Zweigniederlassung eines ausländischen Kapitalunternehmens verlangt die Business Authority unter anderem einen aktuellen Nachweis darüber, dass die ausländische Gesellschaft rechtmäßig besteht. Bei Unternehmen außerhalb der EU beziehungsweise des EWR können zusätzlich Gründungsdokumente und Satzung erforderlich sein. Auch Angaben beziehungsweise Vollmachten der Zweigniederlassungsleitung können verlangt werden.

Ob eine Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung wirtschaftlich und rechtlich günstiger ist, hängt stark von der geplanten Tätigkeit und der internationalen Unternehmensstruktur ab.

9. Besondere Regeln für ausländische Investitionen

Bei bestimmten Investitionen ausländischer Personen oder Unternehmen können zusätzlich die dänischen Vorschriften über die Prüfung ausländischer Direktinvestitionen relevant werden.

Dies gilt insbesondere für Investitionen beziehungsweise Neugründungen in bestimmten sensiblen Bereichen, etwa Verteidigung, IT-Sicherheit, Verarbeitung klassifizierter Informationen und bestimmte Bereiche kritischer Infrastruktur. Das dänische Investment Screening Act erfasst unter bestimmten Voraussetzungen auch die Gründung neuer Unternehmen.

Ausländische Investoren sollten deshalb vor einer größeren Investition prüfen, ob aufgrund der Branche, Eigentümerstruktur oder geplanten Kontrolle eine Genehmigungs- oder Meldepflicht bestehen könnte.

10. Geschäftsführung, Buchhaltung und laufende Pflichten

Nach der Gründung entstehen fortlaufende gesetzliche Verpflichtungen. Dazu gehören insbesondere die ordnungsgemäße Buchführung, steuerliche Meldungen und – abhängig von Rechtsform und Größe des Unternehmens – weitere gesellschaftsrechtliche und finanzielle Berichtspflichten.

Auch Beschäftigte können zusätzliche Verpflichtungen auslösen, beispielsweise hinsichtlich Lohnabrechnung, Steuern, Sozialabgaben und arbeitsrechtlicher Vorschriften.

Die Unternehmensgründung sollte daher nicht ausschließlich als einmaliger Registrierungsvorgang betrachtet werden. Eine langfristige rechtliche und steuerliche Strukturplanung kann für die ordnungsgemäße Führung des Unternehmens entscheidend sein.

11. Rechtliche Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique

Die Gründung eines Unternehmens in Dänemark umfasst mehrere miteinander verbundene Rechtsbereiche. Neben dem Gesellschaftsrecht können insbesondere Steuerrecht, Arbeitsrecht, Aufenthaltsrecht, Vertragsrecht und gegebenenfalls Investitionskontrollrecht eine Rolle spielen.

cosmos legal Cabinet juridique kann Unternehmer beispielsweise bei der Auswahl der passenden Gesellschaftsform, der Vorbereitung von Gründungsunterlagen, der Prüfung gesellschaftsrechtlicher Strukturen und der rechtlichen Begleitung einer internationalen Unternehmensgründung unterstützen.

Bei ausländischen Investoren ist insbesondere eine frühzeitige Prüfung sinnvoll, wenn bereits eine Gesellschaft im Ausland besteht oder eine Tätigkeit in einem regulierten oder strategisch sensiblen Wirtschaftsbereich geplant ist.

12. Fazit

Die Unternehmensgründung in Dänemark ist durch ein weitgehend digitales Registrierungssystem vergleichsweise strukturiert. Unternehmer können zwischen verschiedenen Rechtsformen wählen, wobei die ApS für viele internationale Gründer eine interessante Möglichkeit einer haftungsbeschränkten Gesellschaft darstellt.

Wichtig sind insbesondere die Wahl der passenden Rechtsform, die Erstellung der Gründungsunterlagen, die ordnungsgemäße Kapitaldokumentation, die Registrierung bei der dänischen Business Authority und die anschließende Erfüllung steuerlicher und gesellschaftsrechtlicher Pflichten.

Für ausländische Unternehmer sollten außerdem mögliche VAT-, Registrierungs-, Zweigniederlassungs- und Investitionskontrollpflichten geprüft werden. Eine professionelle rechtliche Begleitung durch cosmos legal Cabinet juridique kann dazu beitragen, die Gründung von Anfang an rechtssicher und strukturiert aufzubauen.

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