Steuerverfahren in Dänemark
Steuerverfahren in Dänemark: Einkommensteuer, Unternehmensbesteuerung und Mehrwertsteuer
1. Einleitung
Das dänische Steuersystem umfasst direkte und indirekte Steuern und wird maßgeblich von der Danish Tax Agency (Skattestyrelsen) verwaltet. Für Privatpersonen, Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmen gelten dabei unterschiedliche steuerliche Regelungen. Entscheidend ist insbesondere, ob eine Person in Dänemark unbeschränkt oder nur beschränkt steuerpflichtig ist und welche Art von Einkommen erzielt wird.
Für ausländische Personen und Unternehmen kann das dänische Steuerrecht aufgrund grenzüberschreitender Einkünfte besonders komplex sein. cosmos legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Strukturierung und Prüfung individueller steuerlicher Sachverhalte unterstützend tätig werden.
2. Steuerpflicht von Privatpersonen
Das dänische Steuerrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht.
Eine unbeschränkte Steuerpflicht besteht grundsätzlich beispielsweise bei einem entsprechenden Wohnsitz in Dänemark oder einem zusammenhängenden Aufenthalt von sechs Monaten. In diesem Fall können grundsätzlich sowohl inländische als auch ausländische Einkünfte der dänischen Besteuerung unterliegen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird dagegen nur bestimmtes Einkommen mit Bezug zu Dänemark besteuert.
Für Arbeitnehmer wird die Einkommensteuer normalerweise bereits während des Jahres durch den Arbeitgeber einbehalten. Die endgültige steuerliche Abrechnung erfolgt anschließend über die jährliche Steuerveranlagung, die sogenannte årsopgørelse.
3. Einkommensteuer und Arbeitsmarktbeitrag
Die dänische Einkommensteuer setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Dazu gehören insbesondere staatliche und kommunale Steuern. Die staatliche Einkommensteuer ist progressiv ausgestaltet und wurde ab dem 1. Januar 2026 in mehrere Stufen unterteilt, darunter Grund-, Mittel-, Spitzen- und zusätzliche Spitzensteuer. Die kommunale Steuer hängt wiederum von der jeweiligen Kommune ab.
Zusätzlich ist grundsätzlich ein Arbeitsmarktbeitrag (AM-bidrag) von 8 % zu berücksichtigen. Dieser wird auch bei Personen mit beschränkter Steuerpflicht grundsätzlich auf entsprechende Arbeitseinkünfte erhoben.
Für Personen, die nach Dänemark ziehen, ist deshalb eine frühzeitige Prüfung der steuerlichen Ansässigkeit besonders wichtig.
4. Besteuerung von Selbstständigen
Wer in Dänemark ein eigenes Unternehmen betreibt, muss den erzielten Gewinn beziehungsweise Verlust steuerlich erfassen. Bei einer persönlich betriebenen Tätigkeit wird das Unternehmen grundsätzlich über die persönliche Steuererklärung des Unternehmers berücksichtigt.
Nach den Angaben der dänischen Steuerbehörde müssen Selbstständige den erwarteten Gewinn oder Verlust bereits in der vorläufigen Steuerveranlagung (forskudsopgørelsen) angeben. Ändert sich das erwartete Ergebnis, kann die vorläufige Steuerberechnung entsprechend angepasst werden.
Nach Ablauf des Geschäftsjahres ist das tatsächliche Ergebnis über die Steuererklärung zu melden. Die reguläre Frist für diese Erklärung liegt grundsätzlich am 1. Juli.
5. Körperschaftsteuer für Unternehmen
Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich eigenständige Steuersubjekte. Für in Dänemark steuerlich ansässige Gesellschaften beträgt die allgemeine Körperschaftsteuer im Jahr 2026 22 % des steuerpflichtigen Einkommens. Dies gilt grundsätzlich auch für bestimmte ausländische Gesellschaften, soweit sie in Dänemark beschränkt steuerpflichtig sind.
Unternehmen müssen ihre steuerlichen Informationen nach Ende des Geschäftsjahres über das elektronische System E-tax for businesses (TastSelv Erhverv) beziehungsweise die entsprechende Körperschaftsteuerfunktion übermitteln. Die Steuererklärung ist grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres einzureichen.
Eine korrekte Buchführung und eine rechtzeitige steuerliche Meldung sind daher für dänische Unternehmen von zentraler Bedeutung.
6. Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer
Unternehmen können ihre Körperschaftsteuer während des Jahres als Vorauszahlung leisten. Die regulären Vorauszahlungen erfolgen grundsätzlich in zwei Raten, deren Zahlungstermine im Jahr 2026 der 20. März und 20. November sind. Eine freiwillige dritte Vorauszahlung kann bis zum 1. Februar 2027 erfolgen.
Für neu gegründete Unternehmen gelten besondere Regeln. Während der ersten drei Jahre werden grundsätzlich keine regulären Vorauszahlungen automatisch erhoben; Unternehmen können jedoch freiwillige Vorauszahlungen leisten.
7. Mehrwertsteuer in Dänemark
Die dänische Mehrwertsteuer (Moms) beträgt grundsätzlich 25 %. Sie wird auf die meisten steuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen erhoben. Für bestimmte Leistungen können jedoch besondere Regelungen oder Steuerbefreiungen gelten.
Eine Registrierung für die Mehrwertsteuer ist grundsätzlich erforderlich, wenn der Verkauf steuerpflichtiger Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten 50.000 DKK überschreitet. Unterhalb dieser Grenze kann eine freiwillige Registrierung möglich sein.
Die VAT-Registrierung erfolgt grundsätzlich über Virk.dk. Nach der Registrierung müssen Unternehmen ihre Umsatzsteuererklärungen über das elektronische Steuersystem einreichen.
8. Umsatzsteuererklärungen und Fristen
Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer innerhalb der jeweiligen Meldeperiode erklären und bezahlen. Auch wenn in einer Meldeperiode keine steuerpflichtigen Umsätze oder Einkäufe vorhanden waren, kann eine sogenannte Nullmeldung (nulindberetning) erforderlich sein.
Für neu gegründete Unternehmen ist zunächst grundsätzlich eine vierteljährliche Umsatzsteuermeldung vorgesehen. Bei bestimmten Unternehmen kann sich die Meldeperiode später ändern, abhängig unter anderem vom Umsatz.
Eine verspätete oder unterlassene Umsatzsteuermeldung kann zusätzliche Kosten verursachen. Die dänische Steuerbehörde kann in einem solchen Fall eine vorläufige Steuerfestsetzung vornehmen und eine Gebühr von 1.400 DKK erheben, zuzüglich möglicher Zinsen.
9. Lohnsteuer und Arbeitgeberpflichten
Unternehmen, die Arbeitnehmer beschäftigen, müssen neben der Körperschaft- oder Einkommensteuer auch ihre Arbeitgeberpflichten beachten. Dazu gehören insbesondere die korrekte Berechnung und Meldung von Lohnsteuer sowie gegebenenfalls weitere arbeitsbezogene Abgaben.
Die jeweiligen Meldungs- und Zahlungsfristen werden von den dänischen Behörden elektronisch bereitgestellt. Unternehmen sollten ihre Fristen regelmäßig über TastSelv Erhverv und die digitalen Unternehmensdienste kontrollieren.
10. Besteuerung von Dividenden
Bei Kapitalgesellschaften ist außerdem die steuerliche Behandlung von Gewinnausschüttungen zu berücksichtigen. Die dänische Steuerverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass Dividenden entsprechend den geltenden Regeln gemeldet und die damit verbundene Steuer abgeführt werden muss. Die Meldung und Zahlung erfolgt grundsätzlich spätestens am 10. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Ausschüttung beschlossen wurde.
Bei internationalen Gesellschaftern muss zusätzlich geprüft werden, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen oder besondere Regelungen für grenzüberschreitende Dividenden Anwendung finden.
11. Steuerliche Pflichten ausländischer Personen und Unternehmen
Für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmer ist die Frage der steuerlichen Ansässigkeit besonders wichtig. Je nach Wohnsitz, Aufenthaltsdauer, Arbeitsort und wirtschaftlichen Beziehungen zu Dänemark kann eine vollständige oder beschränkte Steuerpflicht entstehen.
Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten können außerdem Doppelbesteuerungsabkommen eine wichtige Rolle spielen. Deshalb sollte nicht ausschließlich betrachtet werden, wo ein Einkommen ausgezahlt wird, sondern auch, wo die betreffende Person steuerlich ansässig ist und wo die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.
12. Rechtliche Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique
Steuerverfahren in Dänemark können insbesondere bei internationalen Sachverhalten mehrere Rechtsbereiche miteinander verbinden. Dies betrifft beispielsweise Arbeitnehmer, die aus dem Ausland nach Dänemark ziehen, Unternehmer mit ausländischen Gesellschaften oder dänische Unternehmen mit internationalen Geschäftspartnern.
cosmos legal Cabinet juridique kann bei der strukturierten Vorbereitung steuerrechtlicher Angelegenheiten unterstützen. Dazu können unter anderem die Prüfung der steuerlichen Situation, die Analyse grenzüberschreitender Sachverhalte und die rechtliche Begleitung bei steuerlichen Verwaltungsverfahren gehören.
Eine professionelle Prüfung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Einkünfte in mehreren Ländern erzielt werden oder eine Person beziehungsweise ein Unternehmen gleichzeitig steuerliche Verpflichtungen in Dänemark und einem anderen Staat hat.
13. Fazit
Das dänische Steuerrecht umfasst verschiedene direkte und indirekte Steuern. Für Privatpersonen sind insbesondere die Einkommensteuer, der Arbeitsmarktbeitrag und gegebenenfalls kommunale Steuern relevant. Unternehmen müssen vor allem Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer sowie gegebenenfalls Lohnsteuer und weitere Abgaben berücksichtigen.
Für Unternehmen beträgt die allgemeine Körperschaftsteuer 2026 22 %, während der reguläre Mehrwertsteuersatz grundsätzlich 25 % beträgt. Die VAT-Registrierung wird grundsätzlich ab einem steuerpflichtigen Umsatz von mehr als 50.000 DKK innerhalb von zwölf Monaten relevant.
Da Fristen, Steuersätze und individuelle Verpflichtungen von der jeweiligen Situation abhängen, sollten Unternehmer, Arbeitnehmer und ausländische Investoren ihre steuerliche Situation frühzeitig prüfen. cosmos legal Cabinet juridique kann dabei eine ergänzende rechtliche Unterstützung bei der strukturierten Bearbeitung dänischer Steuerangelegenheiten bieten.
