Steuerrecht in Montenegro

Ana Sayfa /Makaleler /Steuerrecht in Montenegro
10.09.2026 Hukuk

Steuerrecht in Montenegro

Steuerrecht in Montenegro: Wichtige Steuerarten, Pflichten und aktuelle Regelungen

Einleitung

Das montenegrinische Steuersystem umfasst verschiedene direkte und indirekte Steuern und ist für Unternehmen wie auch für Privatpersonen von erheblicher Bedeutung. Zu den wichtigsten Abgaben gehören die Körperschaftsteuer, die Einkommensteuer, die Mehrwertsteuer (PDV), Immobiliensteuern, Verbrauchsteuern sowie Sozialversicherungsbeiträge.

Für ausländische Investoren gelten grundsätzlich die gleichen steuerrechtlichen Rahmenbedingungen wie für inländische Unternehmen. Gleichzeitig wurde das montenegrinische Steuerrecht in den vergangenen Jahren mehrfach geändert und 2026 erneut angepasst. Die Änderungen betreffen unter anderem die Mehrwertsteuer, die Steuerverwaltung und die Einführung einer Regelung zur globalen Mindestbesteuerung.

Für ausländische Unternehmer und Privatpersonen kann cosmos legal Cabinet juridique bei der rechtlichen Orientierung zu den steuerlichen Verpflichtungen in Montenegro von Bedeutung sein.

1. Aufbau des montenegrinischen Steuersystems

Das Steuersystem Montenegros umfasst unter anderem:

  • Körperschaftsteuer,
  • Einkommensteuer für natürliche Personen,
  • Mehrwertsteuer,
  • Immobiliensteuer,
  • Grunderwerbs- bzw. Immobilienübertragungssteuer,
  • Sozialversicherungsbeiträge,
  • Verbrauchsteuern,
  • Zölle und weitere gesetzliche Abgaben.

Die Steuerverwaltung Montenegros ist für die Erhebung und Kontrolle zahlreicher dieser Abgaben zuständig. Das geltende Steuerrecht wird durch einzelne Steuergesetze sowie ergänzende Verordnungen und Verwaltungsvorschriften bestimmt.

2. Körperschaftsteuer für Unternehmen

Unternehmen, die in Montenegro steuerpflichtige Gewinne erzielen, unterliegen grundsätzlich der Körperschaftsteuer. Das System ist inzwischen progressiv ausgestaltet. Nach den aktuellen Angaben für 2026 liegen die Körperschaftsteuersätze zwischen 9 % und 15 %, wobei die konkrete Belastung von der Höhe des steuerpflichtigen Gewinns abhängt.

Für Gewinne bis 100.000 Euro gilt grundsätzlich ein Steuersatz von 9 %. Für höhere Gewinne greifen weitere Stufen, sodass bei besonders hohen steuerpflichtigen Gewinnen ein Satz von bis zu 15 % zur Anwendung kommen kann.

Damit gehört Montenegro weiterhin zu den Ländern mit vergleichsweise niedrigen Körperschaftsteuersätzen in Europa.

3. Einkommensteuer natürlicher Personen

Auch natürliche Personen müssen ihre steuerlichen Verpflichtungen entsprechend ihrer Einkünfte erfüllen. Für Arbeitseinkommen gelten progressive Sätze.

Nach den für 2026 veröffentlichten Angaben sind Bruttogehälter bis 700 Euro monatlich grundsätzlich von der Einkommensteuer befreit. Für Einkommen zwischen 700,01 und 1.000 Euro gilt ein Steuersatz von 9 %, während Einkommen oberhalb von 1.000 Euro mit 15 % besteuert werden.

Neben dem Arbeitslohn können auch andere Einkommensarten steuerlich relevant sein. Dazu gehören beispielsweise Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung, Kapital oder sonstige gesetzlich definierte Einkünfte.

4. Mehrwertsteuer in Montenegro

Die Mehrwertsteuer (PDV) ist eine der wichtigsten indirekten Steuern Montenegros. Der allgemeine Mehrwertsteuersatz beträgt grundsätzlich 21 %. Daneben bestehen reduzierte Steuersätze und in bestimmten Fällen ein Nullsteuersatz.

Für bestimmte Waren und Dienstleistungen gelten niedrigere Sätze. Insbesondere für bestimmte lebenswichtige Produkte und ausgewählte Dienstleistungen bestehen steuerliche Vergünstigungen.

Die Mehrwertsteuer kann sowohl bei der Lieferung von Waren und Dienstleistungen innerhalb Montenegros als auch bei Importen relevant sein. Unternehmen müssen daher bereits bei der Gestaltung ihrer Geschäftstätigkeit prüfen, ob und wann eine Registrierung für die Mehrwertsteuer erforderlich ist.

5. Mehrwertsteuer und Tourismus

Der Tourismussektor besitzt für Montenegro eine besondere wirtschaftliche Bedeutung. Deshalb bestehen für bestimmte Leistungen im Tourismus reduzierte Mehrwertsteuersätze.

Unter anderem können bestimmte Beherbergungsleistungen sowie bestimmte gastronomische Leistungen unter die reduzierte Mehrwertsteuer fallen. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt jedoch von der jeweiligen Leistung und den aktuellen gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Unternehmen aus Hotellerie, Gastronomie und Tourismus sollten daher besonders genau prüfen, welcher Mehrwertsteuersatz auf die jeweilige Leistung anzuwenden ist.

6. Steuerliche Registrierung von Unternehmen

Unternehmen müssen ihre steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen und sich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bei den zuständigen Behörden registrieren.

Die Steuerverwaltung ist insbesondere für die Verwaltung und Kontrolle steuerlicher Verpflichtungen zuständig. Das Steuerverwaltungsrecht wurde 2026 erneut geändert; eine entsprechende Neufassung bzw. Änderung des Gesetzes wurde im Juli 2026 veröffentlicht.

Für neu gegründete Unternehmen ist deshalb wichtig, die steuerliche Registrierung nicht als bloße Formalität zu betrachten. Die Wahl der Tätigkeit, die Beschäftigung von Arbeitnehmern, die Rechnungsstellung und grenzüberschreitende Geschäfte können unterschiedliche steuerliche Folgen haben.

7. Steuererklärungen und Buchhaltung

Unternehmen müssen ihre Geschäftsvorgänge ordnungsgemäß dokumentieren und die vorgeschriebenen Steuererklärungen fristgerecht einreichen. Dazu gehört insbesondere eine nachvollziehbare Buchhaltung, aus der Umsätze, Kosten, Gewinne und steuerlich relevante Transaktionen hervorgehen.

Die Steuerverwaltung kann im Rahmen ihrer Kontrollbefugnisse unter anderem die Richtigkeit eingereichter Steuererklärungen sowie die Berechnung und Zahlung verschiedener Steuern überprüfen.

Eine ordnungsgemäße Buchführung ist deshalb nicht nur für die Unternehmensführung, sondern auch für eine mögliche steuerliche Prüfung von großer Bedeutung.

8. Immobilienbezogene Steuern

Immobiliengeschäfte können in Montenegro verschiedene steuerliche Verpflichtungen auslösen. Dazu gehören insbesondere die Immobiliensteuer und die Steuer auf die Übertragung von Immobilien.

Das Immobiliensteuerrecht wurde 2026 ebenfalls angepasst. So wurde im März 2026 die Regelung zur Besteuerung der Übertragung von Baugrundstücken geändert, soweit diese Umsätze der Mehrwertsteuer unterliegen. Dadurch soll die Abgrenzung zwischen Mehrwertsteuer und Immobilienübertragungssteuer an die geänderten Mehrwertsteuerregelungen angepasst werden.

Wer in Montenegro eine Immobilie erwerben, verkaufen oder geschäftlich nutzen möchte, sollte daher vor Abschluss des Rechtsgeschäfts die konkrete steuerliche Behandlung prüfen.

9. Besteuerung ausländischer Unternehmen

Ausländische Investoren werden grundsätzlich nicht allein aufgrund ihrer ausländischen Herkunft steuerlich schlechter gestellt. Montenegro sieht grundsätzlich eine Gleichbehandlung ausländischer Investoren mit inländischen Unternehmen vor.

Entscheidend ist vielmehr, ob und in welchem Umfang ein Unternehmen in Montenegro steuerlich ansässig ist, dort eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder Einkünfte aus montenegrinischen Quellen erzielt.

Bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen müssen außerdem Doppelbesteuerungsabkommen und internationale steuerliche Regelungen berücksichtigt werden.

10. Internationale Geschäfte und Doppelbesteuerung

Für Unternehmer mit Aktivitäten in mehreren Staaten ist die Frage der Doppelbesteuerung besonders wichtig. Ein Unternehmen kann beispielsweise gleichzeitig Geschäftsbeziehungen zu Montenegro und zu einem anderen Staat unterhalten.

In solchen Fällen muss geprüft werden, welchem Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte zusteht. Neben dem montenegrinischen nationalen Steuerrecht können deshalb Doppelbesteuerungsabkommen eine wesentliche Rolle spielen.

Auch Verrechnungspreise und Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen können bei internationalen Unternehmensstrukturen steuerlich relevant sein.

11. Globale Mindestbesteuerung

Eine wichtige Neuerung des Jahres 2026 ist die Einführung einer gesetzlichen Regelung zur globalen Mindestbesteuerung. Nach Angaben der montenegrinischen Steuerverwaltung wurde im März 2026 ein entsprechendes Gesetz eingeführt. Es betrifft insbesondere internationale Unternehmensgruppen und große inländische Unternehmensgruppen und soll eine Mindestbesteuerung der Gewinne gewährleisten.

Für kleinere und mittelständische Unternehmen dürfte diese Regelung häufig keine unmittelbare praktische Bedeutung haben. Für große internationale Unternehmensgruppen kann sie dagegen erhebliche Auswirkungen auf die Steuerplanung und Konzernstruktur haben.

12. Steuerliche Pflichten von Arbeitgebern

Unternehmen, die Arbeitnehmer beschäftigen, müssen neben der Einkommensteuer auch die entsprechenden Sozialversicherungs- und sonstigen lohnbezogenen Verpflichtungen berücksichtigen.

Der Arbeitgeber ist in der Praxis mit der Berechnung, Einbehaltung und Abführung verschiedener gesetzlicher Abgaben verbunden. Deshalb müssen Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen und Meldungen an die zuständigen Behörden ordnungsgemäß organisiert werden.

Für Unternehmen mit ausländischen Arbeitnehmern können zusätzlich aufenthalts- und arbeitsrechtliche Fragen hinzukommen.

13. Steuerliche Kontrolle und mögliche Sanktionen

Die montenegrinische Steuerverwaltung besitzt Kontrollbefugnisse und kann prüfen, ob Steuerpflichtige ihre gesetzlichen Verpflichtungen korrekt erfüllen. Dabei können unter anderem Steuererklärungen, Buchhaltungsunterlagen und die Zahlung von Steuerverbindlichkeiten überprüft werden.

Bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung steuerlicher Pflichten können zusätzliche Zahlungsverpflichtungen, Zinsen oder gesetzlich vorgesehene Sanktionen entstehen. Deshalb sollte insbesondere bei Unternehmen mit umfangreichen oder grenzüberschreitenden Aktivitäten auf eine sorgfältige steuerliche Dokumentation geachtet werden.

14. Steuerrechtliche Beratung für ausländische Unternehmer

Das montenegrinische Steuerrecht ist insbesondere für ausländische Unternehmer nicht immer einfach zu überblicken. Neben der Körperschaftsteuer können Mehrwertsteuer, Lohnabgaben, Immobiliensteuern und internationale Steuerfragen gleichzeitig relevant sein.

cosmos legal Cabinet juridique kann bei der rechtlichen Einordnung steuerlicher Sachverhalte und bei der Vorbereitung grenzüberschreitender Geschäftsaktivitäten eine unterstützende Rolle übernehmen. Besonders bei Unternehmensgründungen, Immobilieninvestitionen, Beteiligungen an montenegrinischen Gesellschaften oder internationalen Geschäftsbeziehungen ist eine individuelle Prüfung sinnvoll.

Fazit

Das Steuerrecht Montenegros bietet Unternehmen und Investoren weiterhin einen vergleichsweise wettbewerbsfähigen Rahmen. Die Körperschaftsteuer liegt – abhängig von der Höhe des steuerpflichtigen Gewinns – grundsätzlich zwischen 9 % und 15 %, während bei der persönlichen Einkommensteuer ebenfalls progressive Sätze zur Anwendung kommen.

Die Mehrwertsteuer mit einem allgemeinen Satz von 21 % stellt eine weitere zentrale Steuer dar. Gleichzeitig bestehen reduzierte Sätze für bestimmte Waren und Dienstleistungen.

Besonders wichtig ist, dass sich das Steuerrecht 2026 weiterentwickelt. Neben Änderungen bei der Steuerverwaltung und der Mehrwertsteuer wurde unter anderem die globale Mindestbesteuerung für bestimmte große Unternehmensgruppen eingeführt.

Ausländische Privatpersonen und Unternehmen sollten deshalb nicht nur die Steuersätze betrachten, sondern ihre steuerliche Ansässigkeit, Registrierungspflichten, Buchhaltung, Mehrwertsteuerpflichten, Immobiliengeschäfte und grenzüberschreitenden Transaktionen im Gesamtzusammenhang prüfen. Eine rechtzeitige steuerrechtliche Beratung kann helfen, unnötige Kosten und spätere Konflikte mit den Steuerbehörden zu vermeiden.

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