Scheidung in Dänemark
Scheidung in Dänemark: Voraussetzungen, Verfahren und rechtliche Folgen
1. Einleitung
Eine Scheidung in Dänemark ist grundsätzlich klar strukturiert und wird zunächst über die Agency of Family Law (Familieretshuset) abgewickelt. Ehepaare können entweder zunächst eine rechtliche Trennung beantragen oder – wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – direkt geschieden werden. Besonders bei internationalen Ehen können zusätzlich Fragen des Aufenthaltsrechts, des internationalen Familienrechts, des Sorgerechts und der Vermögensaufteilung relevant werden. (Hayat Danimarka'da)
Für die rechtliche Vorbereitung und Begleitung eines Scheidungsverfahrens kann cosmos legal Cabinet juridique bei der Prüfung der individuellen Situation und der erforderlichen Unterlagen unterstützend tätig sein.
2. Trennung oder direkte Scheidung
Das dänische Recht unterscheidet zwischen Separation (Trennung) und Scheidung (Skilsmisse).
Bei einer Trennung bleiben die Ehepartner rechtlich verheiratet, leben aber grundsätzlich getrennt. Die Trennung ist eine Art Übergangsphase, in der die Ehepartner entscheiden können, ob sie die Ehe wieder aufnehmen oder später die Scheidung beantragen möchten. Eine Trennung führt daher nicht automatisch zur Scheidung. (Aile Mahkemesi)
Möchte nur ein Ehepartner die Ehe beenden, besteht grundsätzlich zunächst ein Anspruch auf Trennung. Nach einer sechsmonatigen Trennungszeit kann anschließend grundsätzlich die Scheidung verlangt werden, auch wenn der andere Ehepartner nicht zustimmt. (Aile Mahkemesi)
3. Direkte Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen
Eine Scheidung ohne vorherige Trennung ist möglich, wenn beide Ehepartner sich über die Scheidung einig sind und die gesetzlich relevanten Bedingungen geklärt haben.
Dazu gehört insbesondere eine Einigung darüber,
- ob ein Ehegattenunterhalt gezahlt werden soll,
- und – wenn die Ehepartner gemeinsam in einer Mietwohnung gelebt haben – wer gegebenenfalls weiterhin dort wohnen darf. (Aile Mahkemesi)
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann das Verfahren ohne die sechsmonatige Trennungsphase durchgeführt werden.
4. Scheidung gegen den Willen des anderen Ehepartners
Ist ein Ehepartner mit der Scheidung nicht einverstanden, kann grundsätzlich zunächst eine Trennung beantragt werden. Nach sechs Monaten besteht grundsätzlich das Recht auf Scheidung. Für die Trennung muss kein besonderer Grund nachgewiesen werden. (Aile Mahkemesi)
Eine sofortige Scheidung gegen den Willen des anderen Ehepartners kann dagegen bei bestimmten gesetzlich vorgesehenen besonderen Gründen möglich sein.
Dazu gehören insbesondere:
- Ehebruch,
- Gewalt einschließlich psychischer Gewalt und sexueller Übergriffe,
- mindestens zweijährige Trennung aufgrund schwerwiegender Konflikte,
- Bigamie,
- Entführung eines gemeinsamen Kindes. (Aile Mahkemesi)
Bei diesen besonderen Scheidungsgründen können zusätzliche Nachweise und eine Verhandlung über die Bedingungen der Scheidung erforderlich sein.
5. Antragstellung bei der Agency of Family Law
Scheidungs- und Trennungsverfahren beginnen grundsätzlich bei der Agency of Family Law (Familieretshuset). Der Antrag wird normalerweise digital eingereicht. Auch wenn die Ehepartner sich nicht einig sind, kann einer von ihnen das Verfahren einleiten. Der andere Ehepartner wird anschließend über das Verfahren informiert. (Aile Mahkemesi)
Für die Antragstellung werden die erforderlichen Angaben gemacht und die entsprechende Gebühr bezahlt. Personen, die nicht in der Lage sind, das digitale Verfahren zu nutzen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine alternative Antragstellung verwenden. (Hayat Danimarka'da)
6. Gebühren im Jahr 2026
Nach den aktuellen Angaben der dänischen Behörden beträgt die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags auf Trennung oder Scheidung 875 DKK im Jahr 2026.
Wenn eine besondere Besprechung zur Aushandlung der Scheidungsbedingungen erforderlich ist, fällt zusätzlich eine Gebühr von 2.150 DKK an. (Hayat Danimarka'da)
Die Gebühren sind grundsätzlich auch dann zu entrichten, wenn das Verfahren später nicht zum gewünschten Ergebnis führt.
7. Vermögensaufteilung nach der Scheidung
Die Scheidung hat wichtige Auswirkungen auf das Vermögen der Ehepartner. Grundsätzlich wird das gemeinsame beziehungsweise nicht als Sondervermögen ausgestaltete Vermögen nach den dänischen Regeln aufgeteilt.
Bei einer gewöhnlichen Gütergemeinschaft wird grundsätzlich das Nettovermögen berücksichtigt. Persönliche Schulden eines Ehepartners werden dabei grundsätzlich nicht automatisch zur Hälfte auf den anderen Ehepartner übertragen. Besteht dagegen ein wirksamer Ehevertrag mit Sondervermögensregelungen, können bestimmte Vermögenswerte von der Aufteilung ausgeschlossen sein. (Hayat Danimarka'da)
Wenn sich die Ehepartner über die Vermögensaufteilung nicht einigen können, kann die Angelegenheit vor dem zuständigen Nachlass- beziehungsweise Probate Court (Skifteret) weitergeführt werden. (Hayat Danimarka'da)
8. Zeitpunkt der Vermögensaufteilung
Ein wichtiger Punkt ist der Zeitpunkt, zu dem die Vermögensgemeinschaft endet. Nach den dänischen Informationen endet die Vermögensgemeinschaft grundsätzlich mit der Einleitung des Trennungs- oder Scheidungsverfahrens. Maßgeblich für die spätere Aufteilung ist daher grundsätzlich das Vermögen zu diesem Zeitpunkt. (Aile Mahkemesi)
Vermögenswerte, die nach diesem Zeitpunkt erworben werden, gehören grundsätzlich nicht mehr zur späteren Teilungsmasse. Bei bestehendem Sondervermögen gelten entsprechende besondere Regeln.
9. Scheidung und gemeinsame Kinder
Die Scheidung beendet nicht automatisch die elterliche Verantwortung gegenüber gemeinsamen Kindern. Fragen wie Sorgerecht, Aufenthaltsort des Kindes, Umgang und Kindesunterhalt sind grundsätzlich von der eigentlichen Scheidung zu unterscheiden.
Die Agency of Family Law weist ausdrücklich darauf hin, dass Fragen des Kindesunterhalts und der Vermögensaufteilung nicht Bestandteil der eigentlichen Verhandlung über die Scheidungsbedingungen sind und separat behandelt werden müssen. (Aile Mahkemesi)
Bei internationalen Familien kann insbesondere der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes eine wichtige Rolle für die Zuständigkeit der Behörden und Gerichte spielen.
10. Ehegattenunterhalt
Im Rahmen der Scheidung kann auch die Frage eines möglichen Ehegattenunterhalts (spousal maintenance) relevant sein.
Wenn die Ehepartner sich einig sind, können sie die entsprechenden Bedingungen vereinbaren. Besteht keine Einigung, kann die Agency of Family Law unter den gesetzlichen Voraussetzungen über bestimmte Fragen entscheiden. (Hayat Danimarka'da)
Die konkrete Höhe und Dauer eines möglichen Unterhaltsanspruchs hängt von den individuellen Umständen und den anwendbaren dänischen Vorschriften ab.
11. Auswirkungen der Scheidung
Mit der rechtswirksamen Scheidung endet die Ehe. Damit entstehen mehrere wichtige rechtliche Folgen.
Nach der Scheidung
- sind die ehemaligen Ehepartner grundsätzlich nicht mehr gegenseitig gesetzliche Erben,
- können beide grundsätzlich eine neue Ehe eingehen,
- endet die bestehende Vermögensgemeinschaft. (Aile Mahkemesi)
Diese Folgen unterscheiden sich von der bloßen Trennung. Während einer Trennung bleibt die Ehe rechtlich bestehen und eine erneute Eheschließung ist noch nicht möglich. (Hayat Danimarka'da)
12. Internationale Scheidung in Dänemark
Bei ausländischen Staatsangehörigen muss zunächst geprüft werden, ob Dänemark für das Scheidungsverfahren überhaupt zuständig ist. Die Tatsache, dass eine Ehe in Dänemark geschlossen wurde, reicht allein nicht automatisch aus, damit eine Scheidung dort durchgeführt werden kann. (Aile Mahkemesi)
Eine Zuständigkeit kann beispielsweise bestehen, wenn einer der Ehepartner in Dänemark ansässig ist oder bestimmte weitere gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Für dänische Staatsangehörige, Personen mit Wohnsitz im Ausland und internationale Ehepaare können besondere Zuständigkeitsregeln gelten. (Aile Mahkemesi)
Gerade bei Ehepartnern, die in unterschiedlichen Ländern leben, sollte deshalb vor der Antragstellung geprüft werden, welches Land für die Scheidung zuständig ist.
13. Anerkennung einer dänischen Scheidung im Ausland
Bei internationalen Ehepaaren kann nach einer Scheidung in Dänemark die Frage entstehen, ob das Scheidungsurteil beziehungsweise die Scheidungsentscheidung im Heimatstaat eines Ehepartners anerkannt werden muss.
Die erforderlichen Schritte hängen vom jeweiligen Staat und von den dort geltenden internationalen beziehungsweise nationalen Vorschriften ab. Insbesondere bei Immobilien, Unterhaltsansprüchen, Kindern oder einer erneuten Eheschließung kann eine ordnungsgemäße Anerkennung der ausländischen Scheidung von Bedeutung sein.
14. Rechtsmittel bei Streitigkeiten
Wenn die Ehepartner sich über bestimmte Fragen nicht einigen können, kann die Agency of Family Law eine Entscheidung treffen. Gegen eine solche Entscheidung besteht grundsätzlich eine vierwöchige Frist für einen Rechtsbehelf. Anschließend kann die Angelegenheit gegebenenfalls an das Familiengericht weitergeleitet werden. (Hayat Danimarka'da)
Bei einem streitigen Verfahren ist es daher wichtig, behördliche Schreiben und Fristen genau zu beachten.
15. Rechtliche Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique
Ein Scheidungsverfahren kann insbesondere bei internationalen Ehen sehr komplex werden. Neben dem eigentlichen Scheidungsrecht können Fragen des Sorgerechts, Aufenthaltsrechts, Unterhaltsrechts, internationalen Privatrechts und der Vermögensaufteilung betroffen sein.
cosmos legal Cabinet juridique kann beispielsweise bei der Analyse der persönlichen Rechtslage, der Vorbereitung von Anträgen und Dokumenten sowie bei internationalen familienrechtlichen Fragen unterstützend tätig werden.
Eine individuelle rechtliche Prüfung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen, in verschiedenen Ländern leben, gemeinsame Kinder haben oder Vermögen in mehreren Staaten vorhanden ist.
16. Fazit
Das dänische Scheidungsrecht bietet sowohl die Möglichkeit einer Trennung mit anschließender Scheidung als auch – unter bestimmten Voraussetzungen – einer direkten Scheidung. Bei gegenseitigem Einvernehmen kann die Ehe grundsätzlich ohne vorherige sechsmonatige Trennung beendet werden. Ist nur ein Ehepartner mit der Scheidung einverstanden, besteht grundsätzlich zunächst das Recht auf Trennung und nach sechs Monaten auf Scheidung. (Hayat Danimarka'da)
Neben der Beendigung der Ehe müssen insbesondere Vermögensaufteilung, Ehegattenunterhalt sowie gegebenenfalls Fragen zu gemeinsamen Kindern gesondert betrachtet werden. Bei internationalen Ehepaaren ist außerdem die internationale Zuständigkeit besonders wichtig.
Da die konkreten Folgen stark von der familiären, finanziellen und aufenthaltsrechtlichen Situation abhängen können, kann eine frühzeitige Beratung durch cosmos legal Cabinet juridique dazu beitragen, das Scheidungsverfahren in Dänemark strukturiert und rechtlich fundiert vorzubereiten.
