Arbeitserlaubnis in Dänemark
Arbeitserlaubnis in Dänemark: Voraussetzungen, Antragsverfahren und wichtige Regelungen
1. Einleitung
Dänemark ist für internationale Fachkräfte aufgrund seines Arbeitsmarktes und seiner wirtschaftlichen Stabilität ein attraktives Zielland. Für Staatsangehörige aus Nicht-EU-/EWR-Staaten gelten jedoch besondere Regeln, wenn sie in Dänemark einer Beschäftigung nachgehen möchten. In vielen Fällen benötigen sie sowohl eine Aufenthalts- als auch eine Arbeitserlaubnis.
Die zuständige Behörde für zahlreiche arbeitsbezogene Aufenthaltsverfahren ist die Danish Agency for International Recruitment and Integration (SIRI). Welche Genehmigung erforderlich ist, hängt unter anderem von der Staatsangehörigkeit, der Tätigkeit, der Qualifikation, dem Arbeitsvertrag und der Höhe des Gehalts ab.
Bei der rechtlichen Vorbereitung eines solchen Verfahrens kann cosmos legal Cabinet juridique beispielsweise bei der Prüfung der Voraussetzungen und der Zusammenstellung der Antragsunterlagen unterstützen.
2. Wer benötigt eine dänische Arbeitserlaubnis?
Für EU-/EWR-Staatsangehörige und Schweizer gelten grundsätzlich die europäischen Regeln über die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Drittstaatsangehörige müssen dagegen in der Regel vor Aufnahme einer Beschäftigung prüfen, ob sie eine entsprechende dänische Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis benötigen.
Dabei ist zwischen einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis und einer reinen Arbeitserlaubnis zu unterscheiden. In bestimmten Sonderfällen, beispielsweise bei Personen, die in Dänemark arbeiten, aber ihren Wohnsitz im Ausland behalten, kann eine Genehmigung ausschließlich zur Ausübung der Arbeit relevant sein. SIRI stellt hierfür eigene Verfahren zur Verfügung.
3. Die wichtigsten Wege zur Arbeitserlaubnis
Dänemark verfügt über verschiedene arbeitsbezogene Programme. Zu den wichtigsten gehören:
- Pay Limit Scheme
- Supplementary Pay Limit Scheme
- Fast-Track Scheme
- Positive List for People with a Higher Education
- Positive List for Skilled Work
- Regelungen für Forscher und Gastforscher
- bestimmte Programme für Auszubildende und Praktikanten
- Start-up Denmark für bestimmte Unternehmer
- Sonderregelungen für bestimmte Tätigkeiten und Qualifikationen.
Die offiziellen Antragsformulare von SIRI zeigen, dass insbesondere das AR1-Verfahren für verschiedene Beschäftigungsschemata eingesetzt werden kann. Dazu gehören unter anderem das Pay Limit Scheme, die beiden Positive Lists, Forscher, Gastforscher und bestimmte weitere Beschäftigungsgruppen.
4. Pay Limit Scheme
Das Pay Limit Scheme ist eine der bedeutendsten Möglichkeiten für hochqualifizierte internationale Arbeitnehmer. Dabei steht nicht zwingend ein bestimmter Beruf auf einer Positivliste im Mittelpunkt; entscheidend ist unter anderem, dass das angebotene Gehalt die gesetzlich festgelegte Mindestgrenze erreicht.
Für Anträge ab dem 1. Januar 2026 beträgt die Mindestvergütung nach den aktuellen Angaben von SIRI 552.000 DKK pro Jahr, beziehungsweise 46.000 DKK pro Monat. Zusätzlich müssen Gehalt und Arbeitsbedingungen den dänischen Standards entsprechen.
Die Mindestgrenze wird regelmäßig angepasst. Daher sollte bei einem neuen Antrag immer der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende Betrag überprüft werden.
5. Positive Lists für Fachkräfte
Eine weitere wichtige Möglichkeit ist die sogenannte Positive List. Sie richtet sich an Berufe, in denen in Dänemark ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften besteht.
Seit dem 1. Juli 2026 gelten aktualisierte Listen. Die Positive List für Personen mit höherer Ausbildung umfasst derzeit 164 Berufsbezeichnungen, während die Positive List für Fachkräfte mit beruflicher Qualifikation 63 Berufsbezeichnungen umfasst.
Wer eine Beschäftigung in einem auf der entsprechenden Liste aufgeführten Beruf erhält und die übrigen Voraussetzungen erfüllt, kann unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen.
Die Einordnung des konkreten Berufs ist deshalb ein wichtiger Schritt vor Einreichung des Antrags.
6. Fast-Track Scheme
Das Fast-Track Scheme ermöglicht bestimmten zertifizierten Unternehmen, internationale Fachkräfte unter vereinfachten Bedingungen einzustellen. Das System umfasst verschiedene Tracks, unter anderem einen Pay-Limit-, Researcher- und Educational-Track.
Für Arbeitgeber kann dieses Verfahren besonders interessant sein, wenn regelmäßig internationale Spezialisten eingestellt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Arbeitgeber die für das Programm geltenden Bedingungen erfüllt.
7. Voraussetzungen und Arbeitsvertrag
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist der Arbeitsvertrag beziehungsweise das konkrete Jobangebot. Daraus müssen unter anderem Informationen über die Position, das Gehalt und die Arbeitsbedingungen hervorgehen.
SIRI verlangt je nach Verfahren außerdem verschiedene persönliche und berufliche Nachweise. Dazu können gehören:
- gültiger Reisepass,
- Arbeitsvertrag oder Jobangebot,
- Nachweise über Ausbildung und Qualifikationen,
- gegebenenfalls berufliche Zulassungen,
- Lebenslauf,
- Nachweise über die Bezahlung der Antragsgebühr,
- gegebenenfalls weitere Dokumente zum Arbeitgeber oder zur Beschäftigung.
Bei bestimmten Berufen ist eine dänische Berufszulassung (Authorisation) erforderlich. In diesem Fall muss die entsprechende Genehmigung beziehungsweise der Nachweis darüber zusätzlich berücksichtigt werden.
8. Antragstellung bei SIRI
Das konkrete Verfahren hängt vom gewählten Beschäftigungsprogramm ab. Bei zahlreichen regulären Beschäftigungsverhältnissen wird das digitale AR1-Verfahren verwendet. Der Arbeitgeber kann dabei den ersten Teil des Antrags ausfüllen, woraufhin der Arbeitnehmer seinen Teil vervollständigt.
Der allgemeine Ablauf umfasst typischerweise:
- Auswahl des passenden Aufenthalts- und Arbeitsschemas,
- Erstellung einer Case Order ID,
- Zahlung der vorgeschriebenen Gebühr,
- Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente,
- Einreichung des Antrags,
- Erfassung biometrischer Daten,
- Prüfung des Antrags durch SIRI,
- Entscheidung über die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Beim Pay Limit Scheme gibt SIRI derzeit eine normale Bearbeitungszeit von einem Monat an. Wenn zusätzliche Informationen benötigt werden, kann sich die Bearbeitung auf bis zu drei Monate verlängern. Die aktuelle Bearbeitungsgebühr beträgt laut SIRI 6.810 DKK.
9. Arbeitgeberwechsel und Verlust des Arbeitsplatzes
Die Erlaubnis ist häufig mit bestimmten Bedingungen hinsichtlich der Beschäftigung verbunden. Deshalb sollte ein Arbeitnehmer nicht einfach davon ausgehen, dass er nach einem Arbeitgeberwechsel automatisch jede andere Tätigkeit aufnehmen darf.
Für bestimmte Aufenthaltstitel gelten besondere Regeln zum Arbeitsplatzwechsel. Auch nach einem unfreiwilligen Verlust des Arbeitsplatzes können je nach Aufenthaltsschema Möglichkeiten bestehen, eine zeitlich begrenzte Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche zu erhalten. SIRI sieht beispielsweise für bestimmte Inhaber von Genehmigungen nach der Positive List, dem Pay Limit Scheme oder bestimmten Fast-Track-Verfahren entsprechende Regelungen vor.
Eine frühzeitige Prüfung ist besonders wichtig, da in einzelnen Fällen kurze Fristen für die Antragstellung gelten.
10. Familienangehörige
Personen, die aufgrund einer Beschäftigung in Dänemark leben, können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Familienangehörigen mitnehmen. Die konkrete Rechtsgrundlage und die Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Arbeitsschema und der familiären Beziehung ab.
Für Ehepartner, Partner und minderjährige Kinder können eigene Aufenthaltsanträge erforderlich sein. Deshalb sollte die Familienplanung möglichst bereits bei der Vorbereitung des Hauptantrags berücksichtigt werden.
11. Rechtliche Unterstützung durch cosmos legal Cabinet juridique
Das dänische Arbeits- und Aufenthaltsrecht besteht aus mehreren unterschiedlichen Programmen. Die Wahl des falschen Verfahrens oder unvollständige Nachweise können zu Verzögerungen oder einer Ablehnung führen.
cosmos legal Cabinet juridique kann bei der Vorbereitung eines arbeitsbezogenen Aufenthaltsverfahrens beispielsweise die Voraussetzungen des jeweiligen Programms prüfen, den Arbeitsvertrag und relevante Dokumente analysieren sowie bei der strukturierten Vorbereitung des Antrags unterstützen.
Besonders bei hochqualifizierten Fachkräften, Arbeitgeberwechseln, komplexen Familienkonstellationen oder bereits bestehenden aufenthaltsrechtlichen Problemen kann eine individuelle rechtliche Prüfung sinnvoll sein.
12. Fazit
Eine dänische Arbeitserlaubnis ist für viele Drittstaatsangehörige der entscheidende Schritt, um legal in Dänemark arbeiten und leben zu können. Das Land bietet hierfür verschiedene Wege, insbesondere das Pay Limit Scheme, die Positive Lists und das Fast-Track Scheme.
Da sich Gehaltsgrenzen, Positivlisten und Verwaltungsverfahren regelmäßig ändern, sollten Antragsteller die aktuellen Anforderungen von SIRI unmittelbar vor der Antragstellung überprüfen. Für 2026 sind insbesondere die neuen Positivlisten und die aktuelle Gehaltsgrenze des Pay Limit Scheme relevant.
Eine sorgfältige Vorbereitung des Arbeitsvertrags, der Qualifikationsnachweise und der persönlichen Unterlagen ist daher ein wesentlicher Bestandteil eines erfolgreichen Verfahrens. cosmos legal Cabinet juridique kann hierbei eine ergänzende rechtliche Unterstützung bieten.
